Vermittlungsvorschlag für Mini-Job - zwei Tage auf Abruf nach Bedarf !!!!!!

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Dagegen72

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Ich bekam letztens einen VV (Zwangsbewerbungsaufforderung mit Rechtsbehelfsbelehrung) für einen Mini-Job. Ich erhalte nur Mini-Job - VV :/ (gut, was solls - ALLES was vom JC kommt ist )

nach vier Wochen bekam ich Antwort auf die persönlch abgegebene Bewerbung (kein Geld, kein Internet) - ich kämpfe seit einiger Zeit dafür, dass Hartz IV - Empfänger nicht mehr entrechtet sind, sondern dass sie / ich/ wir unsere Grundrechte nutzten dürfen .. und im GG steht nun mal im Artikel 12 über die freie Arbeitsplatzwahl.

Bestmöglichst ehrlich bleibend, verblieb ich dann in dem Geschäft in dem engen, überfüllten Pausenraum wo Mitarbeiter gerade Bil** - lasen !!

ich sei hier wegen Zwangsbewerbungsaufforderung, ich müsse den Job machen, weil ich mit Sanktonen bedroht würde ..

hin und her --- ob ich den Job machen will


worauf hin ich dann sagte: ich sei erfolgreich ausgebildete xy selbstverständlich könnte ich unqualifiziertes xy tun ... Antwort: große Augen ..

ja, ja, das könne sie sich schon vorstellen, ob ich es machen will

worauf ich dann sagte: ich DARF nicht nein sagen. Außerdem werde ich weiter gequält werden vom JC mit Zwangsbewwerbungsaufforderungen, was auch zum Schaden des AG sein könnte, denn Vollzeit wird auch weiterhin Vorrang vor Mini-Job haben usw.

ja, ja, sie würden sich dann melden . und draußen ging schon das Geläster unter den Mitarbeitern über mich los

ich hätte mal sagen sóllen, lest das Grundgesetz


(oder hört wenigstens auf Bil** zu lesen )


Schock war: der Job war ... an zwei Wochentagen hätte ich zwischen 8 und 12 Uhr auf Abruf (telefonisch) auf der Matte stehen sollen. Wie geht das ohne Telefon? (Hoffentlich läuft mein verdammter Vertrag endlich aus, ich habe sowas von die Schnauze voll) - dann war es ungewiss, wieviel Stunden - je nach Lieferung halt ... Wenn es vier Stunden sind - wäre ich an dem Tag schon mal acht Stunden gebunden .. denn ich hätte sofort springen sollen.

Auf meinen Einwand hin, dass ich auf ÖPNV angewiesen sei hielt sie mir vor, dass andere noch von viel weiter und umständlicher mit ÖPNV kämen ... (sorry, aber ist das MEIN Problem??)


bin mal gespannt ob da jetzt noch was kommt. Vom AG bisher nicht, mal sehen, was der dem SB mitteilt

abgelehnt habe ich ja nicht, ich habe lediglich gesagt, ich darf gar nicht nein sagen bzw. ablehnen und ansonsten war ich nur ehrlich im Rahmen wie die Bestimmungen rund um SGB II sind.

FCK JCTR

FCK H4
 
AW: VV : Mini-Job: zwei Tage auf Abruf nach Bedarf !!!!!!

Wenn das Amt Stress macht:

§ 12 TzBfG - Arbeit auf Abruf

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.
(3) Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.

Der AG konnte/wollte entgegen § 12 TzBfG keine wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festlegen. Er konnte/wollte keine Angaben zur Ankündigungsfrist machen. Vielmehr sollte der AN 8 Stunden wöchentlich, jeweils 4 Stunden an 2 Tagen pro Woche, unbezahlte Bereitschaftszeit leisten.
 
AW: VV : Mini-Job: zwei Tage auf Abruf nach Bedarf !!!!!!

@weber1: super, danke


die Frau meinte dann noch mich schmackhaft machen zu können, dass sicherlich um 200 Euro bei rauskämen - äh, davon kann ich meine Miete nicht zahlen, geschweige denn die Neben- und Fixkosten !!

Außerdem hätte ich bei 200 Euro einen Eigenbehalt von 120 Euro . Also hundert Euro plus 20 % bei dem was drüber geht, so ,meine letzte Info.

Mit den unregelmäßigen Stunden, wird es ein Bürokratie-Hickhack ohne Ende geben , apropos Rechtsvereinfachungen

Bei den sog. Rechtsvreinf. sollen Mini-Jobber - in dem Fall wäre ich ja dann Aufstockerin - die Bürokratie noch erschwert werden, meine ich wo gelesen noch zu haben ...


die Frau meinte dann noch, ALLE in ihrem Geschäft sind Mini-Jobberinnen ...

scheint ein erfolgreiches Modell zu sei - Ironie aus

Mini-Rente - Mini - Lohn - für uns Frauen was ein Hohn !
 
AW: VV : Mini-Job: zwei Tage auf Abruf nach Bedarf !!!!!!

dass sicherlich um 200 Euro bei rauskämen


Mit den unregelmäßigen Stunden, wird es ein Bürokratie-Hickhack ohne Ende geben , apropos Rechtsvereinfachungen

Das spricht dafür, dass es entgegen § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG - 10 Garantiestunden - überhaupt keine garantierten Stunden geben sollte. Also wirklich nur Arbeit und Bezahlung auf Abruf bei unbezahlter Bereitschaftszeit. Von Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ganz zu schweigen!

Das Amt müsste monatlich neue Bescheide erlassen, wegen des schwankenden Einkommens. Üblicherweise will man Überzahlungen vermeiden und rechnet erst einmal mit einem hohen monatlichen Einkommen. Das du rückwirkend Geld nachbezahlt bekommst, hilft dir dann nicht wirklich, weil dir vorher trotzdem Geld fehlt.
 
AW: VV : Mini-Job: zwei Tage auf Abruf nach Bedarf !!!!!!


Kann man jetzt so stehen lassen, nachdem man sich dort die halbe Mannschaft zu Zeugen der Gegenseite gemacht hat.

Eine andere Variante wäre gewesen, in so einem Fall die/den Ahnungslose zu geben, dem Wunsch des JC zur Unterschriftsleistung nachzukommen und eine Zeitlang später wegen Annahmeverzug das ausstehende Gehalt einzuklagen.
Und wenn das JC darüber motzt, dann hilft der Verweis auf § 2 SGB II, wonach man alles unternehmen müsse, ... Das heißt ja in dem Fall, auf mehr Stunden zu kommen. Daß der Arbeitgeber - nun, sagen wir mal - darauf "irrational" reagieren würde, war leider nicht vorherzusehen.
 
AW: VV : Mini-Job: zwei Tage auf Abruf nach Bedarf !!!!!!

Außerdem hätte ich bei 200 Euro einen Eigenbehalt von 120 Euro . Also hundert Euro plus 20 % bei dem was drüber geht, so meine letzte Info.

§ 11b SGB II

die Frau meinte dann noch, ALLE in ihrem Geschäft sind Mini-Jobberinnen ...

Und wie Du gesehen hast, finden die es richtig toll, sich so verarschen zu lassen. Vielleicht haben sie auch reich geheiratet, daheim nichts zu tun und wollen sich nicht mit "aber bitte mit Sahne" die Figur verderben. So etwas soll es ja geben. Das Problem ist halt, daß das schon ziemlich dicht an einer glatten Negativbewerbung vorbeischrammte und Dir diese Hühnchen in ihrer Dummheit gefährlich werden können.
 
AW: VV : Mini-Job: zwei Tage auf Abruf nach Bedarf !!!!!!

(Hoffentlich läuft mein verdammter Vertrag endlich aus, ich habe sowas von die Schnauze voll)

Darf ich fragen, von welchem Vertrag da die Rede ist ? Hoffe da ist nicht die EGV-VA damit gemeint, was anderes gäbe es doch da nicht ?!
 
P123 meinte:
das schon ziemlich dicht an einer glatten Negativbewerbung vorbeischrammte und Dir diese Hühnchen in ihrer Dummheit gefährlich werden können.
Wären diese Aussagen überhaupt gerichtsverwertbar?
Was haben die (gerupften) Hühner mit den Bewerbungsgesprächen zu tun ~> Datenschutz?
 
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