Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

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joelle

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Hallo,
im Freundeskreis tauchte gerade folgende Frage auf:

Weiß jemand, ob es zulässig ist, einen VV (mit Sanktionsandrohung, jawohl) für eine Tätigkeit rauszusenden, die ausschließlich im Home-Office durchgeführt werden soll? (SGB2)

Ich wundere mich darüber, dass jetzt schon mit Sanktionsandrohung über die Wohnung der "Kunden" bestimmt werden darf. Wer bestimmt eigentlich, was der Kunde in seiner Wohnung macht, er selbst oder das JC?

Weiß jemand, ob ein solcher VV rechtlich in Ordnung geht, gab es vielleicht schon ein Urteil oder Erfahrungen ?

Danke schön.
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Dann kannst du jetzt wieder mit dem "Wundern" aufhören, denn wie du selber ja sehr deutlich lesbar schreibst, handelt es sich um einen Vermittlungsvorschlag für eine Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt und nicht um einen "Nutzungsvorschlag" für irgendwelchen Wohnraum.
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Hallo Joelle,

im Freundeskreis tauchte gerade folgende Frage auf:

Wurde denn ein solcher Vorschlag (im Freundeskreis) tatsächlich gemacht oder ist das wieder eine Frage "Was wäre wenn" ... ???

Weiß jemand, ob es zulässig ist, einen VV (mit Sanktionsandrohung, jawohl) für eine Tätigkeit rauszusenden, die ausschließlich im Home-Office durchgeführt werden soll?

Denke schon das ist zulässig, wie jedes andere Arbeitsangebot auch, wenn die erforderlichen Kenntnisse für die Tätigkeit vorhanden sind.

Gerade viele Mütter würden sich wohl mehr solcher Arbeitsplätze wünschen, damit sie zu Hause ihr Geld verdienen können, leider gibt es da wohl noch sehr wenige wirklich seriöse Angebote, wo man das wohl gerne (gegen anständige Bezahlung) in Kauf nehmen würde, sogar seine eigene Technik dafür mit einzusetzen (Telefon / PC) ...

Man kann dann sogar einen Platz in der Wohnung als "Arbeitszimmer" (anteilig) von der Steuer "absetzen" ... wenn man nachweislich im Home-Office einen Arbeitsvertrag hat ...

Man kann aber auch erst mal ALLES dramatisieren und schlecht machen (ohne Genaues zu wissen zu dem VV) und sich schon wieder in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlen ...

Ich würde den VV gerne mal sehen, vielleicht gibt es das ja auch als interessanten (seriösen !!!) "Minijob" für EM-Rentner ...
Meinem PC ist es ziemlich egal, ob ich unbezahlt oder bezahlt stundenlang "in die Tasten haue", MIR wäre bezahlt lieber ...

MfG Doppeloma
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Den Vermittlungsvorschlag gibt es tatsächlich
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Homeoffice ist etwas, das alle, wirklich alle, die ich bisher dazu gehört habe, eine gute Option, Alternative oder Kombi finden und wie da welche privaten Geräte und Technik benutzt werden, ist da noch nicht mal ein Thema am Rande.

Ich befürchte leider nur, vom geliebten Jobcenter kommt da zu 99,9 % nix vergleichbar seriöses wie man es aus dem Normalumfeld von anderen kennt bzw geschildert bekommt.
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Weiß jemand, ob ein solcher VV rechtlich in Ordnung geht, gab es vielleicht schon ein Urteil oder Erfahrungen ?

Pauschal lässt sich das so nicht beantworten -was die Stelle aus dem VV angeht. Jedoch kann man im Hinblick auf die rechtliche Situation von Homeoffice Jobs generell -was das Mietrecht anbetrifft -nur zur Vorsicht raten. Siehe:

Bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, liegt eine Nutzung vor, die der Vermieter einer Wohnung ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden muss.

BGH vom 31.7.2013 – VIII ZR 149/13 –

Langfassung: Der Bundesgerichtshof - Startseite [PDF, 4 Seiten]

Es gibt Vermieter, die die gewerbliche Nutzung einer Wohnung generell im Mietvertrag untersagen. Besonders kommunale Anbieter lassen da überhaupt nicht mit sich reden. Die Geh-wo-back zum Beispiel, ging auch mal in 2015 gegen einzelne Mieter vor, die die Wohnung gewerblich nutzten.

Es sollte sich jeder Mieter im Internet mit dem Suchwort "Kündigungsgrund Homeoffice" ganz genau über seine Rechte und Risiken dazu informieren.

Und natürlich auch das Jobcenter informieren. Wenn eine gewerbliche Tätigkeit mietvertraglich ausgeschlossen sein sollte -dann kann und darf das Jobcenter die Nichtannahme einer solchen Tätigkeit auch nicht sanktionieren.

Was die steuerliche Absetzbarkeit betrifft: Nach meinem Wissen kann nur ein abgeschlossener, separater Raum in der Wohnung steuerlich als Arbeitszimmer und nicht als Arbeitsplatz allein geltend gemacht werden. Das würde in einer Einraumwohnung deshalb nicht anerkannt. Es kommt auch darauf an, ob der Arbeitsplatz auch privat genutzt wird. Und wo er sich ansonsten befindet. Innerhalb einer Wohnung, auf derselben Etage oder in einer anderen Etage. Dann ist es wichtig, wieviele Stunden im Homeoffice überhaupt gearbeitet wird. Das Thema Arbeitszimmer ist eine sehr komplizierte Materie im Steuerrecht -das sollte man nicht unterschätzen.

Des Weiteren unterliegen Homeoffice Arbeitsplätze dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung, wobei letztere vorschreibt, dass 2 getrennte Toiletten in der Wohnung vorhanden sein müssen. Hat auch nicht jeder.

Ich persönlich kenne und kannte bisher nur Fälle von reibungslosem Homeoffice -wo der Partner auch schon selbständig ist oder war und /oder in einer eigenen Wohnung, einem eigenen Haus wohnten und/oder dann dafür einen Gewerberaum anmieteten.

So einfach ist die Umsetzung von einem Job via Homeoffice ansonsten nicht zu bewerkstelligen. Und kann auch vom Jobcenter nicht einfach so per VV gefordert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Jedoch kann man im Hinblick auf die rechtliche Situation von Homeoffice Jobs generell -was das Mietrecht anbetrifft -nur zur Vorsicht raten.

Naja, wenn man nur am PC arbeitet ergeben sich Miterechtlich kaum Probleme:


Arbeitsrechtliche Aspekte der Telearbeit / 5.4 Ausubung der Telearbeit in der Mietwohnung des Telearbeiters | Personal Office Premium | Personal | Haufe
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Wenn der AG die Infrastruktur stellt (Telefonanlage, PC, Internetanschluß etc.) warum dann nicht?
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Hallo Vidya,

Pauschal lässt sich das so nicht beantworten -was die Stelle aus dem VV angeht. Jedoch kann man im Hinblick auf die rechtliche Situation von Homeoffice Jobs generell -was das Mietrecht anbetrifft -nur zur Vorsicht raten. Siehe:

Lange Rede ... kurzer Sinn, wenn man den VV nicht kennt ist alles Weitere dazu reine Spekulation, da kann man natürlich für alle erdenklichen Tätigkeiten die Gesetze finden (wollen), die dafür oder auch dagegen sprechen werden.

Bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, liegt eine Nutzung vor, die der Vermieter einer Wohnung ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden muss.

Ja, genau "die nach außen in Erscheinung treten" ... wo fängt das an und wo hört das auf ... so lange die Mitmieter nicht gestört werden, (z.B. durch ständige Kundenbesuche / besonderen Lärm dadurch in der Wohnung), das würde ICH jedenfalls unter einer "Außenwirkung" verstehen wollen.

Wenn die Wohnung dadurch weder baulich verändert noch sonst speziell belastet wird ... und der Hausfrieden insgesamt nicht gestört wird, darf es wohl Jedem herzlich EGAL sein, ob ich für das was ich in meiner Wohnung üblicherweise mache, bezahlt werde oder nicht.

Wem ich das eventuell irgendwo "zu melden" habe (als zusätzliches Einkommen) bleibt wohl dann auch meiner persönlichen Verantwortung überlassen.

Ich kenne persönlich Leute, die betreiben einen inzwischen sehr gut laufenden gewerblichen Online -Handel (im Hauptberuf Vollzeit außer Haus beschäftigt) nebenberuflich von zu Hause aus, das ist offiziell alles geregelt und interessiert den Vermieter NICHT die Bohne.

Der Betreffende hat sein eigenes Zimmer bei der Mutter (was eigentlich auch niemanden interessierte bei der Gewerbe-Anmeldung als online-Händler), bekommt seine Ware (2 -3 Mal im Monat) geliefert wie andere Mieter sonstige Versand-Bestellungen auch, das darf ja auch keiner reglementieren ...

Jedenfalls nicht so lange es keine gefährlichen Gegenstände sind, die er da geliefert bekommt und wieder verkaufen wird, seine Waren-Lieferungen brauchen auch nur sehr wenig Platz ... was auch den Lagerplatz und Versand-Aufwand in Grenzen hält.

Dann macht er nach Bedarf seine (per PC eingegangenen) Bestellungen fertig und bringt das 1 - 2 Mal die Woche zur Post ...

Ein Extra-Klo hat er übrigens nicht ...

Was die steuerliche Absetzbarkeit betrifft: Nach meinem Wissen kann nur ein abgeschlossener, separater Raum in der Wohnung steuerlich als Arbeitszimmer und nicht als Arbeitsplatz allein geltend gemacht werden

Das war auch eher nebenbei angesprochen, aber wenn du es schon so genau wissen willst ...

Hausliches Arbeitszimmer: Was ist steuerlich absetzbar?

Die Möglichkeiten wechseln allerdings öfter mal, da gebe ich dir Recht aber im Steuerrecht ändert sich ja ohnehin ständig was ... meine Tochter ist Lehrerin und kann ihren häuslichen Arbeitsplatz durchaus (in Grenzen) auch steuerlich geltend machen, denn viele Vorbereitungen für den Unterricht muss sie ja auch zu Hause erledigen.

Das würde in einer Einraumwohnung deshalb nicht anerkannt. Es kommt auch darauf an, ob der Arbeitsplatz auch privat genutzt wird.

Von einer Einraumwohnung wurde ja nicht geschrieben und meine Tochter nutzt das Zimmer wo sie (zeitweise) für die Schule arbeitet durchaus auch privat ... 2 Toiletten haben die übrigens auch nicht ...

Ob ich persönlich nun am PC schriftstellerische Ambitionen umsetze, Auftragstexte schreibe oder nur stundenlang in Internet-Foren meine Zeit investiere, dürfte weder Nachbarn noch Vermieter besonders interessieren, wenn ich damit Geld (irgendwann mal) verdienen könnte, werde ich auch Niemanden vorher um Erlaubnis bitten.

Auch das gleiche Klo werden mein Partner und ich wohl weiterhin benutzen ... hier ist gar kein Platz für ein Weiteres ...

Es macht also wieder auch einen Unterschied, ob man irgendwo fest angestellt ist und dann (überwiegend) zu Hause arbeitet oder ob man das freiberuflich und auf eigene Kappe / Rechnung macht.

Das mit dem 2. Klo (in der eigenen Wohnung) verstehe ich sowieso nicht, muss ich das während der Arbeitszeit benutzen und das Andere nach Feierabend ... habe das aber auch nicht nachgelesen ... meine Wohnung ist ja KEINE "Arbeitsstätte" und soll auch ernsthaft keine mehr werden ...

MfG Doppeloma
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Na ja, ... es sollte aber keine Tätigkeit sein welche mich in Bedrängnis mit meiner "Wohnung" bringt. Z. B. Call-Center/(seriöse) Hotline über meine private Telefon-/I-Net-Leitung, ggf. auch noch mit meiner privaten Hard- und Software.

@Vidya:
§ 1 ArbStättV meinte:
(1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Zeig mir mal im Home-Office deinen Angestellten welcher geschützt bzw. gem. § 6 unterwiesen werden muss.

AsbachUralt meinte:
Naja, wenn man nur am PC arbeitet ergeben sich Miterechtlich kaum Probleme:
Mietrechtlich vielleicht nicht, aber den Telefon-/I-Net-Anbieter sollte man nicht vergessen.
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Ich denke, die 2. Toilette braucht man nur bei Kundenverkehr.

Ich arbeite uebrigens im Homeoffice.

Es ist nicht jede Arbeit und auch nicht jeder Mensch dafuer geeignet. Das verlangt schon Selbstdisziplin und was den Austausch mit Kollegen angeht. Muss man dranbleiben. Der Flurfunk faellt halt weg.

Wichtig ist mir auch mein Arbeitszimmer, wo ich abends die Tuer zumachen kann. Ich war lange gezwungen, am Esstisch zu arbeiten, das war suboptimal.
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???


In einer Arbeitsstätte, welches auch ein Homeoffice ist -ist ein zweites Klo vorgeschrieben -weil die Wohnung sonst nicht gewerblich genutzt werden darf. Denn in einer Arbeitsstätte sind nun mal getrennte Toiletten vorgeschrieben -für Herren und Damen, ganz genau genommen.

Ich selbst war mal Teilnehmerin einer Maßnahme in einer angemieteten Wohnung. Der Träger hatte damals mehrere Wohnungen für die Projekte im Stadtgebiet angemietet. Das war auch nicht das Problem. Sondern -dass sich in der Wohnung -wo ich der Maßnahme zugeordnet wurde -sich nur ein Klo befand. Hatte ich dem Gewerbeaufssichtsamt gemeldet. 1 Woche später kamen Kontrollen. Und 3 Tage später war die Maßnahme -zumindest für mich und die Teilnehmer in der Wohnung beendet.

Du kannst das alles relax sehen. Solange Dir keiner vor den Koffer schifft -ist das in Ordnung. Aber weiß man denn wirklich, welche Nachbarn man hat?

Kann jeder machen -wie er denkt. Soll sich aber nicht wundern -wenn er dann womöglich irgendwann saftige Strafen zahlen muss.

Die beste Lösung: Wenn schon -dann lieber nur dort ein Homeoffice betreiben -wo 2 separate Toiletten vorhanden sind.

Übrigens -ich selbst wohne zur Miete in einem Haus -wo inzwischen sonst überwiegend nur Eigentümer wohnen. Die haben in Ihrer Satzung beschlossen -dass gewerbliche Tätigkeiten auch für Eigentümer in diesem Haus generell verboten sind -weil keine Wohnung 2 Toiletten hat und die sich an Umbauten nicht beteiligen wollen. Hat deswegen auch mal Ärger gegeben -mit Kaufinteressenten. Aber die Eigentümergemeinschaft hat sich bis heute durchgesetzt.
In meinem 33 Jahre alten Mietvertrag ist übrigens jegliche gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung der Wohnung absolut ausgeschlossen. Der Mietvertrag wurde übrigens abgeschlossen -da war das Haus noch Sozialbau. Damals war eine gewerbliche Nutzung von Sozialwohnungen sowieso verboten. Es stört mich persönlich nicht -weil ich dadurch sowieso keine VV in dem Bereich bekomme. Das Jobcenter kennt meinen Mietvertrag. Zudem -wie gesagt -eine Einraumwohnung hat steuerlich keinerlei Vorteile -was die Nutzung als Homeoffice angeht.

Ich frage mich -ob in dem hier angesprochenen Fall das Jobcenter auch den Mietvertrag des Betroffnenen kennt und ob dort dazu eine Regelung drinsteht.

Letztendlich zählt -was im Mietvertrag steht oder der Vermieter bestimmt und die Gesetze und Verordnungen zulassen. Ist meine Meinung und Erfahrung.
 
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AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Hallo Vidya,

Willst du unbedingt Recht behalten oder warum gehst du mich so an ... ?

Du kannst das alles relax sehen. Solange Dir keiner vor den Koffer schifft -ist das in Ordnung. Aber weiß man denn wirklich, welche Nachbarn man hat?

Ich kenne meine Nachbarn sehr gut, pflege mit denen aber nicht eventuelle Neben-Einkommen zu erörtern, die ich theoretisch vielleicht mal am heimischen PC haben könnte ... das geht dann wohl nur MICH und eventuell das Finanzamt was an.

Ja, stell dir vor ich kann das alles sehr relax sehen, ich beziehe aktuell EM-Rente und ab nächsten Sommer reguläre Altersrente, da darf ich dann sogar verdienen so viel mir möglich ist / wäre ohne noch irgendwem Rechenschaft darüber ablegen zu müssen, WANN ich das mache / WO ich das mache und WAS ich mache ....

Vor meine Koffer schifft mir KEINER mehr, auch DU NICHT ...

Kann jeder machen -wie er denkt. Soll sich aber nicht wundern -wenn er dann womöglich irgendwann saftige Strafen zahlen muss.

Von welchen Strafen schreibst du da bitte, meinst du nicht, dass du es langsam etwas übertreibst ... wenn man hier theoretisch mögliche Einkünfte (von zu Hause aus) beschreibt, die es (zumindest bei mir) nicht mal gibt in der Realität, wer soll mich denn für so viel blühende Fantasie und womit bestrafen können ...

Die beste Lösung: Wenn schon -dann lieber nur dort ein Homeoffice betreiben -wo 2 separate Toiletten vorhanden sind.

Du kennst doch den konkreten VV genau so wenig wie wir alle hier bisher, also ist doch noch gar nicht klar, was man darunter in diesem Falle überhaupt verstehen will ...

Zudem -wie gesagt -eine Einraumwohnung hat steuerlich keinerlei Vorteile -was die Nutzung als Homeoffice angeht.

Wo steht bitte was von einer Einraumwohnung die als Home-Office dienen soll ... ???

Ich frage mich -ob in dem hier angesprochenen Fall das Jobcenter auch den Mietvertrag des Betroffnenen kennt und ob dort dazu eine Regelung drinsteht.

Ich frage mich zuerst immer, was überhaupt konkret in einem VV drin steht, ehe ich mir Gedanken darum mache ob das mit meinem Mietvertrag vereinbar sein kann was mir da "angeboten" wird, so setzt eben jeder seine eigenen Prioritäten.

Mancher zäumt eben sehr gerne "das Pferd am Schwanz auf" ...

Aber ich bekomme ja keine VV mehr, also ist auch unwichtig was dazu in meinem Mietvertrag stehen würde...

MfG Doppeloma
 
In einer Arbeitsstätte, welches auch ein Homeoffice ist -ist ein zweites Klo vorgeschrieben -weil die Wohnung sonst nicht gewerblich genutzt werden darf.
Das ist schlicht und ergreifend Quatsch.
Es gibt bei der Telearbeit keinerlei Publikumsverkehr, also wird auch keine 2. Toilette benötigt.

Im übrigen nochmals:
Arbeiten in der Wohnung – wann darf der Mieter in der Wohnung gewerblichen Tatigkeiten nachgehen?

Mietrechtlich vielleicht nicht, aber den Telefon-/I-Net-Anbieter sollte man nicht vergessen.
Bei der Telearbeit gibt es in der Regel einen extra Anschluss vom Arbeitgeber.
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Im übrigen nochmals:

Das Urteil ist inzwischen überholt. Und inzwischen gab es -zu Ungunsten der Betroffenen -ein neueres Urteil des Bundegerichtshofs, welches ich in meinem Post vorher nannte.

Dass die Situation für Betroffene AKTUELL wesentlich schlechter ist -dies kann auch überall sonst nachlesen.

Meines Erachtens bringt es da nichts - das alte Urteil zu wiederholen.

Ich wollte hier übrigens nur auf Realitäten hinweisen und aufklären, was durchaus passieren kann und worauf man achten sollte. Ich habe hier aber niemanden persönlich gemeint. Weshalb auch?. Jeder muss seine Sichtweise selbst verantworten. Dies ist aber kein Grund gleich persönlich zu werden. Ich übertreibe durchaus nicht.
Denn ich kenne die Kataloge und die Preislisten vom Gewerbeaufsichtsamt. Hatte eine Auswahl auch mal hier früher als Anhang beigefügt. Wer hier mitliest, der sollte also durchaus nicht unwissend bleiben müssen.

Niemand muss die lesen oder ernst nehmen. Wenn ich das Thema aber ernsthaft anspreche, dann ist das auch kein Grund, mich persönlich anzugreifen, nur weil man mir das gleiche unterstellt -ohne mal zu fragen -wie ich das gemeint habe.

Ich werde mich jetzt ganz bestimmt nicht weiter an dieser Art und Weise der Diskussion weiter beteiligen.
 
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AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Ich werde mich jetzt ganz bestimmt nicht weiter an dieser Art und Weise der Diskussion weiter beteiligen.
Ist vermutlich auch besser so, da es beim HomeOffice auch darauf ankommt, wie sich die Tätigkeit gestaltet, welcher Publikumsverkehr zu erwarten ist, wie die Außenwirkung ist, ... etc.
Der Teufel, den du an die Wand malst, geht einseitig von einer Bürotätigkeit in der eigenen Wohnung mit Angestellten und Publikumsverkehr aus.
Das ist aber nicht zwingend der Fall. Ich arbeite ebenfalls tageweise im Homeoffice. Ohne Angestellte, ohne Publikum und ohne Außenwirkung.
Ich wäre von meinem Arbeitgeber auf solche Dinge, wie von dir angemerkt, hingewiesen worden, wenn diese für meinen Fall relevant gewesen wären.
 
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AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Weiß jemand, ob es zulässig ist, einen VV (mit Sanktionsandrohung, jawohl) für eine Tätigkeit rauszusenden, die ausschließlich im Home-Office durchgeführt werden soll?

Sollte einem der AG aus dem VV keinen schrfitlichen Arbeitsvertrag anbieten ,so würde ich das als nicht zulässig einordnen -denn es könnte Probleme im Hinblick auf Scheinselbständigkeit geben.

Wer solche VV bekommt, der sollte sich vielleicht in das Metier einlesen. sich sozusagen Wissen über Besonderheiten dessen aneignen und gleichzeitig Handlungsempfehlungen bekommen.

Es gibt da eine Broschüre zu Dienst -und Betriebvereinbarungen in der Telearbeit von der Hans-Böckler Stiftung, die man im Internet downloaden kann.

Wer sich dann vorher darin informiert, der geht dann auf jeden Fall gut vorbereitet in das Vorstellungsgespräch oder findet genügend Argumente -diese Art der Beschäftigung für sich nicht vertreten zu wollen oder zu können.
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Hallo Vidya,

Ich werde mich jetzt ganz bestimmt nicht weiter an dieser Art und Weise der Diskussion weiter beteiligen.

Fällt dir aber schwer dich daran auch zu halten ?

Sollte einem der AG aus dem VV keinen schrfitlichen Arbeitsvertrag anbieten ,so würde ich das als nicht zulässig einordnen -denn es könnte Probleme im Hinblick auf Scheinselbständigkeit geben.

Wir KENNEN den konkreten VV aber bisher NICHT ... um dazu überhaupt irgendwas "einordnen" zu können ...

Wer solche VV bekommt, der sollte sich vielleicht in das Metier einlesen. sich sozusagen Wissen über Besonderheiten dessen aneignen und gleichzeitig Handlungsempfehlungen bekommen.

Oder er fragt in einem Internetforum nach weil ihm das alleine zu kompliziert ist und meldet sich dann nicht mehr, weil die ganze Diskussion immer mehr von seiner Anfrage enfernt läuft ???

Vielleicht solltest du deine eigenen Beiträge auch noch mal in Ruhe nachlesen, da fällt dir vielleicht auf wer hier zuerst "persönlich" geworden ist und ich mag keine Leute die nur gut "austeilen" aber selber nicht "einstecken" können, ich habe nur auf DEINE (auch unpassenden) Bemerkungen geantwortet, falls du das übersehen hast.

WARUM
bitte soll man sich auf alles "einlesen" müssen, wenn man einen VV vom Amt bekommt, das JC hat zu prüfen ob ein VV zumutbar ist oder nicht, das ist (rein rechtlich betrachtet) NICHT die Aufgabe des LE sich selber umfassend dazu kundig zu machen, ob er das überhaupt DARF was da vom JC mit RFB vorgeschlagen wird.

Es hat auch nicht jeder die Gabe und den Wunsch zum "Arbeitsrechts-Experten" zu werden, nur weil er mal länger arbeitslos geworden ist.

Das JC soll vorrangig versicherungspflichtig vermitteln, sonst stehen ja die Chancen nicht besonders gut den LE auch mal aus dem Bezug wieder los zu werden ... und ob es vielleicht eher um "Scheinselbstständigkeit" gehen könnte ist auch NICHT zu klären, weil wir den VV gar nicht kennen.

Was diesen Punkt betrifft sind wir trotz hitziger Diskussionen noch KEINEN Schritt weiter gekommen ... ich würde es sehr begrüßen, wenn der TE den entsprechenden VV anonymisiert einstellen könnte, um darauf mit sachlich auch zutreffenden Überlegungen weiter eingehen zu können.

MfG Doppeloma
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Darüber braucht ihr erst dann nachzudenken, wenn ihr diese Stelle auch im Büro annehmen würdet.
Eine positive Entscheidung, weil es Homeoffice ist, ist eine schlechte Entscheidung.
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Vidya meinte:
Ich selbst war mal Teilnehmerin einer Maßnahme in einer angemieteten Wohnung.
... und wieder werden Argumente an den Haaren herbeigezogen

Weil ja in einem Home-Office irgendwelche Teilnehmer einer Maßnahme herumsitzen *Kopf-Tisch*

Vidya meinte:
weil keine Wohnung 2 Toiletten hat
Klar, es gibt ja keine Solo-Selbstständigen, bzw. Handwerker die ihren Bürokram Zuhause erledigen ... es fehlt ja die 2te Toilette.

Nee, jetzt ist Schluss Ich merke, wie ich auf dieselbe Art agiere/reagiere wie es bei @arbeitsloskr war.

Doppeloma meinte:
wer soll mich denn für so viel blühende Fantasie und womit bestrafen können
Das Finanzamt, der Vermieter, der Telefon-/I-Net-Provider usw. mit durchaus deftigen Beträgen ... SOFERN du dich nicht vorher informiert und vorhandene Probleme aus dem Weg geräumt hast.

Liebe Doppeloma, bitte nicht aufregen ... @Vidya hat sich - mal wieder - in etwas verrannt und textet alle zu, welche nicht konform mit ihrer Meinung sind.
Ich sage nur; Bei @Vidya ist ein eingereichter Fahrtkostenantrag automatisch ein genehmigter, so dass man unbesorgt zu einem (ZAF-)VG fahren, und nicht auf den Kosten sitzen bleiben, kann.

AsbachUralt meinte:
Bei der Telearbeit gibt es in der Regel einen extra Anschluss vom Arbeitgeber.
Ergänze doch bitte noch das Wörtchen; seriösen.

[Btw] Hast du schon mal erzählt bekommen, was es für Probleme geben kann, wenn die T-Com einen geschäftlichen Anschluss, zum vorhandenen privaten, einrichten soll?
Ich könnte dir da eine Story aus zweiter Hand erzählen ... da rollt es dir die Fußnägel auf. [/Btw]

Vidya meinte:
Denn ich kenne die Kataloge und die Preislisten vom Gewerbeaufsichtsamt.
Ein Möhrchen, ein Möhrchen ... jetzt ist es weg Ich will die Möhre ... ähm, die Preise vom Gewerbeaufsichtsamt.
 
AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ???

Vielen Dank für Eure Ideen und Hinweise, insbesondere auch an Vidya (kann leider nicht Danke in den Beiträgen sagen, bei Vidyas Beiträgen fehlt hier der Danke-Link)

Die Stelle beinhaltet Computertätigkeiten/ Schreibarbeiten, Postversand und -Empfang sowie Sicherstellung der Erreichbarkeit (Telefonie). Keinen Publikumsverkehr.
Flexible Stundenmodelle sollen nach Absprache möglich sein, 400 Euro/Teilzeit.
Die Arbeit findet ausschließlich beim Arbeitnehmer statt, es gibt keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Wie auch immer man sich dann treffen und die Aufgaben besprechen will (vielleicht Videokonferenz?) .

Höchstwahrscheinlich läuft alles über die vorhandene Infrastruktur des Arbeitnehmers. Ein Stundenlohn wurde auch nicht angegeben. Insgesamt machte das Angebot einen unseriösen Eindruck, was aber mehr Bauchgefühl ist als objektiv feststellbar.

Ich habe gelesen, dass man den Arbeitgeber sogar in die Wohnung lassen muss, wenn dieser den Heimarbeitsplatz überprüfen möchte. Das würde ich nicht wollen (zumindest nicht, wenn ich mir die Stelle nicht ausgesucht hätte) und habe letztlich von einer Bewerbung abgeraten.
 
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Das hört sich danach an, als würde man einen Dummen suchen, der Waren annimmt und weiter leitet, die betrügerisch online erworben wurden.

Das geht ein paar Tage, bis dann die Polizei vor der Tür steht und man wegen Hehlerei im Knast sitzt.

Etwas ähnliches gibt es in der Variante Finanzagent, wo man sein Konto zur Verfügung stellt, Beträge eingehen und man diese dann ins Ausland weiter leiten soll. Da sind schon einige darauf hereingefallen und sitzen jetzt auf dem Schaden.

Auf jeden Fall Hände weg!
 
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Selbst wenn das seriös wäre, ich stelle mur das schwirig vor mit Postempfang.

Die müsste dann ja zu dem Arbeitnehmer umgeleitet werden. Irgendwie kaum praktikabel für die gesamte Firmenpost.

Das besprechen von Aufgaben ist da noch das klenste Problem, sowas kann man auch telefonisch erledigen, aber so ganz ohne Einweisung. Schwierig.
 
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Hallo joelle,

es besteht immer noch das gleiche Problem, was steht konkret im VV worum es sich da handeln soll, was für ein AG (Branche) ist das, daraus könnte man ja (vielleicht) weitere Hinweise entnehmen ?

Inzwischen sollte ja die Bewerbung auch erledigt oder unterlassen worden sein ...

Die Stelle beinhaltet Computertätigkeiten/ Schreibarbeiten, Postversand und -Empfang sowie Sicherstellung der Erreichbarkeit (Telefonie). Keinen Publikumsverkehr.

Was bitte sind "Computertätigkeiten", unter Schreibarbeiten kann ich mir was vorstellen auch unter Postversand (allgemein) und Post-Empfang (was für Post, in welchen Größenordnungen ???) und für WEN soll man erreichbar sein, für den AG oder für "Kunden" ... ?

Das würde für mich auch noch einen Unterschied machen, ob viele fremde Menschen dann plötzlich meine Telefon-Nummer kennen (wenn alles ganz offiziell über meinen Anschluss laufen soll), weil die irgendwo für "Bestell-Annahme" oder was auch immer veröffentlicht wird ...

Das bleibt ganz sicher nicht lange "geheim" und den Ärger bekomme dann natürlich ICH und nicht der AG und wenn da ein massiver "Waren-Umschlag" (von was für Ware / Post denn überhaupt) in meiner Wohnung stattfinden sollte, kann das auch ohne Publikumsverkehr für die Mitbewohner sehr lästig werden.

Zumindest ist auch nicht klar welche Art Post der Mitarbeiter dann bekommen wird und was er davon selber (und warum so umständlich ?) wieder an wen versenden soll ???
Wer bezahlt dann die Versandkosten ???

Das alles über einen (angeblichen) Heimarbeitsplatz der mit dem PC durchgeführt werden soll ...

Flexible Stundenmodelle sollen nach Absprache möglich sein, 400 Euro/Teilzeit.

Die (normale) Post kommt aber nicht nach Stunden-Modell des AG, da wird man wohl zu Hause sein müssen auch "nach Feierabend" wenn das zum Job gehört Post in Empfang zu nehmen und (vermutlich zügig) zu bearbeiten ... und das dann selber wieder zu "versenden" ...

Die Arbeit findet ausschließlich beim Arbeitnehmer statt, es gibt keinen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber. Wie auch immer man sich dann treffen und die Aufgaben besprechen will (vielleicht Videokonferenz?) .

Ich denke mir da so langsam auch eher, dass es sich um unseriöse Aufgaben handelt, wo der AG möglichst (nach außen) nicht in Erscheinung treten möchte und das gesamte Risiko dann beim "Mitarbeiter" liegen wird, ob das überhaupt legal ist was er da macht ...

Da halte ich die Hinweise auf "dubiose" Angebote für "private Geldwäsche" bezahlt zu werden gar nicht für so falsch, es gibt genug solcher Angebote in den Kleinanzeigen und auch schon genug Leute die darauf hereingefallen sind und sich jede Menge Ärger eingehandelt haben, ehe sie einen Cent damit verdient hatten.

Ebenso ist vorstellbar, dass sonstiger "Online-Betrug" (Waren-Bestellungen auf fremde Personen usw.) auf solchen Umwegen abgewickelt werden kann, da sind der Fantasie inzwischen wohl wirklich kaum noch Grenzen gesetzt.

Dazu kann man auch vom JC nicht verpflichtet werden sich auf unseriöse, womöglich sogar illegale Tätigkeiten bewerben zu müssen, strafbar machen muss sich Niemand, EGAL wo konkret das stattfinden soll.

Ob ein VV zumutbar UND LEGAL ist (in JEDER Hinsicht) hat der Arbeitsvermittler VORHER zu prüfen, es ist nicht die Aufgabe des Arbeitslosen das selber heraus zu finden.

Was ist denn nun aus diesem VV geworden ???

MfG Doppeloma
 
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