AW: Vermittlungsvorschlag für Homeoffice-Tätigkeit, zulässig, zumutbar die Wohnung beruflich "nutzen" zu müssen ??? Hallo Vidya,
Pauschal lässt sich das so nicht beantworten -was die Stelle aus dem VV angeht. Jedoch kann man im Hinblick auf die rechtliche Situation von Homeoffice Jobs generell -was das Mietrecht anbetrifft -nur zur Vorsicht raten. Siehe:
Lange Rede ... kurzer Sinn, wenn man den
VV nicht kennt ist alles Weitere dazu reine Spekulation, da kann man natürlich für alle erdenklichen Tätigkeiten die Gesetze finden (wollen), die dafür oder auch dagegen sprechen werden.
Bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, liegt eine Nutzung vor, die der Vermieter einer Wohnung ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden muss.
Ja, genau "
die nach außen in Erscheinung treten" ... wo fängt das an und wo hört das auf ... so lange die Mitmieter nicht gestört werden, (z.B. durch ständige Kundenbesuche / besonderen Lärm dadurch in der Wohnung), das würde
ICH jedenfalls unter einer "Außenwirkung" verstehen wollen.
Wenn die Wohnung dadurch weder baulich verändert noch sonst speziell belastet wird ... und der Hausfrieden insgesamt nicht gestört wird, darf es wohl Jedem herzlich
EGAL sein, ob ich für das was ich in meiner Wohnung üblicherweise mache, bezahlt werde oder nicht.
Wem ich das eventuell irgendwo "zu melden" habe (als zusätzliches Einkommen) bleibt wohl dann auch meiner persönlichen Verantwortung überlassen.
Ich kenne persönlich Leute, die betreiben einen inzwischen sehr gut laufenden gewerblichen Online -Handel (im Hauptberuf Vollzeit außer Haus beschäftigt) nebenberuflich von zu Hause aus, das ist offiziell alles geregelt und interessiert den Vermieter
NICHT die Bohne.
Der Betreffende hat sein eigenes Zimmer bei der Mutter (was eigentlich auch niemanden interessierte bei der Gewerbe-Anmeldung als online-Händler), bekommt seine Ware (2 -3 Mal im Monat) geliefert wie andere Mieter sonstige Versand-Bestellungen auch, das darf ja auch keiner reglementieren ...
Jedenfalls nicht so lange es keine gefährlichen Gegenstände sind, die er da geliefert bekommt und wieder verkaufen wird, seine Waren-Lieferungen brauchen auch nur sehr wenig Platz ... was auch den Lagerplatz und Versand-Aufwand in Grenzen hält.
Dann macht er nach Bedarf seine (per PC eingegangenen) Bestellungen fertig und bringt das 1 - 2 Mal die Woche zur Post ...
Ein Extra-Klo hat er übrigens nicht ...
Was die steuerliche Absetzbarkeit betrifft: Nach meinem Wissen kann nur ein abgeschlossener, separater Raum in der Wohnung steuerlich als Arbeitszimmer und nicht als Arbeitsplatz allein geltend gemacht werden
Das war auch eher nebenbei angesprochen, aber wenn du es schon so genau wissen willst ...
Hausliches Arbeitszimmer: Was ist steuerlich absetzbar? Die Möglichkeiten wechseln allerdings öfter mal, da gebe ich dir Recht aber im Steuerrecht ändert sich ja ohnehin ständig was ... meine Tochter ist Lehrerin und kann ihren häuslichen Arbeitsplatz durchaus (in Grenzen) auch steuerlich geltend machen, denn viele Vorbereitungen für den Unterricht muss sie ja auch zu Hause erledigen.
Das würde in einer Einraumwohnung deshalb nicht anerkannt. Es kommt auch darauf an, ob der Arbeitsplatz auch privat genutzt wird.
Von einer Einraumwohnung wurde ja nicht geschrieben und meine Tochter nutzt das Zimmer wo sie (zeitweise) für die Schule arbeitet durchaus auch privat ... 2 Toiletten haben die übrigens auch nicht ...
Ob ich persönlich nun am PC schriftstellerische Ambitionen umsetze, Auftragstexte schreibe oder nur stundenlang in Internet-Foren meine Zeit investiere, dürfte weder Nachbarn noch Vermieter besonders interessieren, wenn ich damit Geld (irgendwann mal) verdienen könnte, werde ich auch Niemanden vorher um Erlaubnis bitten.
Auch das gleiche Klo werden mein Partner und ich wohl weiterhin benutzen ... hier ist gar kein Platz für ein Weiteres ...
Es macht also wieder auch einen Unterschied, ob man irgendwo fest angestellt ist und dann (überwiegend) zu Hause arbeitet oder ob man das freiberuflich und auf eigene Kappe / Rechnung macht.
Das mit dem 2. Klo (in der eigenen Wohnung) verstehe ich sowieso nicht, muss ich das während der Arbeitszeit benutzen und das Andere nach Feierabend ... habe das aber auch nicht nachgelesen ... meine Wohnung ist ja
KEINE "Arbeitsstätte" und soll auch ernsthaft keine mehr werden ...
MfG Doppeloma