Heute habe ich einen Vermittlungsvorschlag für eine Zeitarbeitsfirma ohne Rechtsfolgenbelehrung bekommen. Der Vermittlungsvorschlag hat auch die Überschrift "Vermittlungsvorschlag". Aber wie gesagt ist keine RFB dabei, allerdings die standard Formulierung "Bitte bewerben Sie sich umgehend...".
In meiner Eingliederungsvereinbarung steht "Ich bewerbe mich umgehend auf einen Vermittlungsvorschlag und werde spätestens 3 Wochen nach Erhalt ... das Ergebnis meiner Bewerbung dem Jobcenter ... mitteilen."
Ich bin mir sicher die Frage kommt häufig, aber: Ist ein Vermittlungsvorschlag ohne RFB verpflichtend? Oder muss eine RFB immer dabei sein, auch wenn meine Verpflichtung in meiner EGV steht wie oben zitiert?
Es sei gesagt: Ab kommenden Freitag beginnt eine Maßnahme für mich und ich werde (denke ich mal) einen neuen SB (Projektleiter der Maßnahme?) bekommen und vermutlich auch eine neue EGV.
In meiner Eingliederungsvereinbarung steht "Ich bewerbe mich umgehend auf einen Vermittlungsvorschlag und werde spätestens 3 Wochen nach Erhalt ... das Ergebnis meiner Bewerbung dem Jobcenter ... mitteilen."
Ich bin mir sicher die Frage kommt häufig, aber: Ist ein Vermittlungsvorschlag ohne RFB verpflichtend? Oder muss eine RFB immer dabei sein, auch wenn meine Verpflichtung in meiner EGV steht wie oben zitiert?
Es sei gesagt: Ab kommenden Freitag beginnt eine Maßnahme für mich und ich werde (denke ich mal) einen neuen SB (Projektleiter der Maßnahme?) bekommen und vermutlich auch eine neue EGV.