Vermittlungsvorschläge Zeitarbeitsfirmen inkl. RfB

Leser in diesem Thema...

ronisize

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
16 Mai 2015
Beiträge
13
Bewertungen
1
Hallo erstmal,

ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden. Erst einmal zu meiner SItuation. Ich bin seit 3 Wochen arbeitslos und habe mich dementsprechend arbeitssuchend gemeldet. Im Oktober möchte ich anfangen zu studieren.

Nun habe ich gestern 7 VVs bekommen, alle mit RfB und alle für Zeitarbeitsfirmen. Die VVs sind auch nicht von meinem Vermittler erstellt worden, sondern von einer anderen Dame, die ich nicht kenne. Die Sache ist folgende: Zeitarbeit will ich eigentlich nicht, so wie die meisten Menschen sicherlich auch. In meinem vorigen Job habe ich auch ziemlich gut verdient mit einem Lohn von 16 Euro/std weshalb ich eigentlich dachte, dass ich mich vor Zeitarbeit drücken kann. Dort bekommt man in der Regel ja einen Hungerlohn und mir sind die entsprechenden Paragraphen, die die Zumutbarkeit des Lohns nach dem Verlust der Erwerbstätigkeit regeln. Das Problem ist, dass die Vermittlungsvorschläge den Lohn meist nicht angeben (meist steht dort sowas wie: Nach Qualifikation; Nach Vereinbarung; Minimum Tarif etc.) und ich den ALG 1 Antrag erst nächsten Dienstag abgebe und ich deshalb noch nicht "offiziell" weiß, welcher Lohn mir denn jetzt zusteht (mind. 80%).

Meine Frage daher: Wie reagiere ich am besten auf diese VVs mit dem Vorsatz, mich nicht in irgendeine Sache hineinzureiten?

Vielen Dank schonmal im Voraus
 
Freu dich doch, daß die Arbeitsagentur dich so fleißig zu vermitteln versucht und dir gleich so viele tolle VV macht... *ironie*

Die Grundsätze der Zumutbarkeit gemäß § 140 SGB III (insbesondere mindestens 80 % des alten Bruttolohnes in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit) kennst du bereits. Auch die übrigen Zumutbarkeitsvoraussetzungen wie Begrenzung der Pendelzeit solltest du kennen.

Das Problem ist leider, daß Zeitarbeit offiziell als Arbeit wie jede andere gilt, obwohl es in der Praxis meist nur eine Arbeitsstelle zweiter Wahl ist. Du mußt dich auch bewerben, wenn du noch keinen Bewilligungsbescheid für ALG bekommen hast. Die VVs sind auch mit RFB versehen, sonst wären sie sowieso nicht verbindlich.

Wenn der Lohn im VV nicht angegeben ist, mußt du das halt im Vorstellungsgespräch klären. Sobald sich dann rausstellt, daß das Lohnangebot unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegt, ist das Gespräch beendet, da dann die Unzumutbarkeit erwiesen ist.

Sich gar nicht zu bewerben, wäre gefährlich, weil du schließlich nicht im voraus die konkrete Höhe des Lohnangebotes wissen kannst. "Nach Qualifikation" oder "nach Vereinbarung" kann schließlich vieles heißen, auch wenn man sich bei ZAFs seinen Teil meist schon vorab denken kann. Nur läßt es sich leider nicht im vornhinein beweisen.

Achte auch darauf, daß du im Vorstellungsgespräch ausschließlich über die im VV konkret angebotene Stelle verhandeln mußt und über keine andere. Du mußt dich auch nicht in irgendeine interne Warteliste einer ZAF aufnehmen lassen.
 
Hallo ronisize,

ich hoffe hier kann mir weitergeholfen werden. Erst einmal zu meiner SItuation. Ich bin seit 3 Wochen arbeitslos und habe mich dementsprechend arbeitssuchend gemeldet. Im Oktober möchte ich anfangen zu studieren.

Hattest du schon ein Gespräch beim Vermittler oder wie kommen die darauf, dass du in ZAF "am Besten" aufgehoben sein wirst ... :biggrin:

Nun habe ich gestern 7 VVs bekommen, alle mit RfB und alle für Zeitarbeitsfirmen. Die VVs sind auch nicht von meinem Vermittler erstellt worden, sondern von einer anderen Dame, die ich nicht kenne.

Ob du ab Oktober studieren möchtest schützt dich allerdings auch im ALGI nicht eine Stelle bis dahin anzunehmen, da solltest du dir aber besser selber was Geeignetes suchen ...

Wie "geeignet" die VV der AfA da sind darfst du ja gerade erleben ... handelt es sich denn jeweils um eine konkrete Stelle, die ansonsten auf deine Qualifikation passen könnte ???

"Blanko" auf wir hätten da vielleicht was für Sie brauchst du dich auch bei ZAF nicht bewerben um dort im Bewerber-Pool zu landen ... :icon_evil:

Deine Vermittlung bei der AfA richtet sich nach § 140 SGB III ...

§ 140 SGB III Zumutbare Beschäftigungen

und auf diese Zumutbarkeit von VV hat (eigentlich der Vermittler zu achten, ehe man dir solchen Mist überhaupt zukommen lässt ...

Die Sache ist folgende: Zeitarbeit will ich eigentlich nicht, so wie die meisten Menschen sicherlich auch. In meinem vorigen Job habe ich auch ziemlich gut verdient mit einem Lohn von 16 Euro/std weshalb ich eigentlich dachte, dass ich mich vor Zeitarbeit drücken kann.

Ob du das gerne "willst" ist eher zweitrangig aber mit der (finanziellen) Zumutbarkeit im ALGI dürfte es da doch ernsthafte Schwierigkeiten geben ... :icon_hihi:

Dort bekommt man in der Regel ja einen Hungerlohn und mir sind die entsprechenden Paragraphen, die die Zumutbarkeit des Lohns nach dem Verlust der Erwerbstätigkeit regeln. Das Problem ist, dass die Vermittlungsvorschläge den Lohn meist nicht angeben (meist steht dort sowas wie: Nach Qualifikation; Nach Vereinbarung; Minimum Tarif etc.)

Das lässt sich ja leicht rausbekommen, auch ohne sich direkt gleich zu bewerben ... es gibt auch im Netz entsprechende Infos was da so "Neulingen" allgemein gezahlt wird, sofern die (konkret im VV ) angebotene Stelle überhaupt noch zu haben wäre ... auf was Anderes oder so "ganz allgemein" brauchst du dich sowieso nicht bewerben ...

Fachkräfte "mutieren" da dann auch schnell zu Hilfsarbeitern wenn es an die Bezahlung geht ...

und ich den ALG 1 Antrag erst nächsten Dienstag abgebe und ich deshalb noch nicht "offiziell" weiß, welcher Lohn mir denn jetzt zusteht (mind. 80%).

Na dann kann man dir das ALGI ja auch noch nicht sperren, weil du nicht fleißig genug warst ...
Schau dich noch hier um, ich melde mich später noch mal dazu wenn du magst ...

MfG Doppeloma
 
Danke erstmal für die Antwort

Wenn der Lohn im VV nicht angegeben ist, mußt du das halt im Vorstellungsgespräch klären. Sobald sich dann rausstellt, daß das Lohnangebot unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze liegt, ist das Gespräch beendet, da dann die Unzumutbarkeit erwiesen ist.

Soll ich das dann nach eigenem Ermessen festlegen? Heißt ich nehme mir meinen alten Stundenlohn*0.8 und das ist dann die Zumutbarkeitsgrenze? Habe den ALG1 Antrag wie gesagt noch nicht abgegeben, weshalb ich mich auf nichts offizielles berufen kann.

Eine ZaF hat mir übrigens direkt parallel zum VV die Ehre erwiesen, sich für einen Termin zum Vorstellungsgespräch mit mir zu reservieren :icon_surprised:

@Doppeloma: Habe jetzt erst deine Antwort gelesen. Werde gleich darauf eingehen
 

Hallo :)


Hattest du schon ein Gespräch beim Vermittler oder wie kommen die darauf, dass du in ZAF "am Besten" aufgehoben sein wirst ... :biggrin:

Ja hatte ich, habe bald mein zweites. Beim ersten Termin, war ich aber bei einer Vertretung für meinen eigentlichen Vermittler. Diesem habe ich aber auch gesagt, dass ich nciht an Zeitarbeit interessiert bin.



handelt es sich denn jeweils um eine konkrete Stelle, die ansonsten auf deine Qualifikation passen könnte ???
Berufsbezeichnung (Helfer/in Produktion etc.) sind meist angegeben sowie Arbeitsort. Genaue Firma natürlich nicht. Bei manchen steht bei Arbeitsort aber auch: Verschiedene Standorte möglich. Sehr verallgemeinert also.

und auf diese Zumutbarkeit von VV hat (eigentlich der Vermittler zu achten, ehe man dir solchen Mist überhaupt zukommen läss
Habe mit meinem eigentlichen Vermittler wie gesagt noch kein Gespräch gehabt. Meine ALG 1 bewilligung habe ich auch ncoh nciht weshalb er sich auch nicht auf diese berufen kann. Erstellt wurden die VVs aber von einer mir völlig unbekannten Frau.

Das lässt sich ja leicht rausbekommen, auch ohne sich direkt gleich zu bewerben ... es gibt auch im Netz entsprechende Infos was da so "Neulingen" allgemein gezahlt wird

Darauf berufen kann ich mich aber im Falle einer Ablehnung des VVs nicht denke ich, da der Lohn ja nicht direkt mit angegeben ist.

Na dann kann man dir das ALGI ja auch noch nicht sperren, weil du nicht fleißig genug warst ...

Ist das so? Hast du diesbezüglich Quellen für mich? Das wäre nett.

Danke erstmal für die ausführliche Antwort
 
Soll ich das dann nach eigenem Ermessen festlegen? Heißt ich nehme mir meinen alten Stundenlohn*0.8 und das ist dann die Zumutbarkeitsgrenze? Habe den ALG1 Antrag wie gesagt noch nicht abgegeben, weshalb ich mich auf nichts offizielles berufen kann.
So ähnlich kannst du das machen.

Du nimmst den durchschnittlichen Bruttolohn der letzten 12 Monate. Also gesamte Bruttozahlungen der letzten 12 Monate einschließlich aller beitragspflichtigen Zuschläge oder Zulagen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, heruntergerechnet auf einen Monat. Das wird später auch deine Bemessungsgrundlage sein. Davon nimmst du 80 %.

Die Zahlen müßtest du auch in der Arbeitsbescheinigung deines Arbeitgebers finden, von denen du dir hoffentlich eine Kopie gemacht hast.

Die Zumutbarkeit muß, falls die Arbeitszeit der angebotenen Stelle von der durchschnittlichen Arbeitszeit deiner letzten Stelle verschieden ist, in zweierlei Hinsicht erfüllt sein: (a) gesamte monatliche Bezüge und (b) Bezüge pro Stunde.

Wahrscheinlich wird bei den typischen Angeboten einer ZAF der Unterschied zu deinem letzten Bruttolohn und deiner Zumutbarkeitsgrenze sowieso deutlich ausfallen.
 
So ähnlich kannst du das machen.

Du nimmst den durchschnittlichen Bruttolohn der letzten 12 Monate. Also gesamte Bruttozahlungen der letzten 12 Monate einschließlich aller beitragspflichtigen Zuschläge oder Zulagen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, heruntergerechnet auf einen Monat.

Blöd dabei ist, dass ich mitte April arbeitslos geworden bin und ich in der Arbeitsbescheinigung daher einen unvollständigen Monat habe. Das spielt nachher aber wohl keine Rolle bei der Berechnung oder?
 
Das spielt keine Rolle, weil es hier nicht unbedingt auf den Kalendermonat ankommt. Der Bemessungsrahmen von 12 Monaten, innerhalb dessen dein Lohn betrachtet wird, läuft immer vom Tag des Beginns der Arbeitslosigkeit an rückwärts, kann also auch innerhalb eines Kalendermonats beginnen und enden.

Genauso würde es keinen Unterschied machen, wenn beispielsweise dein Lohnbezug in dieser Zeit wegen längerer Krankheit unterbrochen worden wäre und du Krankengeld bezogen hättest. Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt werden bei der Durchschnittsbildung nicht eingerechnet.

Letztlich wird für die Bemessung immer dein durchschnittlicher Lohn für den Kalendertag ausgerechnet und mit dem Faktor 30 auf den Kalendermonat hochgerechnet.
 
Hallo ronisize,

die Beiträge von mir und @Fritz Fleißig hatten sich vorhin überschnitten, aber er war ja inzwischen auch weiter sehr fleißig ... :dank:

Dass du VV von "unbekannten" SB bekommst ist nicht ungewöhnlich, die Frage für mich ist neben deinem letzten Einkommen noch die Frage nach deiner letzten Beschäftigung, war das auch eine ungelernte Tätigkeit, wie man sie bei "Helfer /Produktion" annehmen darf ..

Das ist übrigens keine korrekte Bezeichnung für ein bestimmtes Stellenangebot, was wird denn da produziert und wie sieht diese "Helfertätigkeit" aus ???

Bei den Berechnungen deines (wahrscheinlichen) ALGI -Betrages kannst du etwa 60 % deines letzten Netto- Verdienstes in Ansatz bringen (ohne Kind im Haushalt, sonst sind es 67 %) und dein Einkommen (Netto) aus jeder angebotenen Stelle darf zumindest nicht UNTER diesem Betrag deines ALGI liegen.

Dabei sind hier VORHER noch die Kosten für die Arbeitswege abzuziehen erst was dann übrig bleibt wäre dir nach 7 Monaten Arbeitslosigkeit "zumutbar" sofern es ein Betrag (mindestens) in Höhe des ALGI wäre.

Davor liegen die Beträge sogar noch höher ...

Ich glaube kaum, dass eine ZAF (wo auch immer) dieses Einkommen für "Helfertätigkeiten" anzubieten hat, wenn du vorher so gut verdient hast wie du oben schreibst ... :icon_evil:

Darauf berufen kann ich mich aber im Falle einer Ablehnung des VVs nicht denke ich, da der Lohn ja nicht direkt mit angegeben ist.

Ich sehe das auch leicht anders als mein "Mitschreiber", dass du dich trotzdem bewerben solltest und nicht alles als "unzumutbar direkt ablehnen" ... denn die Zumutbarkeit hat der Vermittler zu prüfen EHE er dir diese VV zuschickt und denen sollten die üblichen Einkommen bei ZAF ja durchaus geläufig sein ... in VV wird nie ein konkreter Lohn angegeben, da muss man schon selber ein wenig nachforschen ...

Vielleicht hilft dir ja das hier ein wenig weiter ...

DGB - Bundesvorstand | Tarifinfo Zeitarbeit - iGZ und BAP

... selbst herauszufinden, ob ZAF wirklich für dich in Frage kommen kann :biggrin:

Wenn man von dir noch keine Unterlagen bei der AfA hat für die Berechnungen des ALGI (weil noch nicht mal ein Antrag vorliegt), dann weiß ich nicht wo die überhaupt her wissen wollen, was dir als "geeignet und zumutbar" anzubieten ist ... :icon_hihi:

Du möchtest Rechtsgrundlagen dafür, dass man dich nicht mit Sperre bestrafen kann ehe dein Bescheid überhaupt vorliegt ... naja man kann dir ja erst Geld sperren wollen, wenn du auch welches bekommen würdest ... das liegt in der Natur der Sache ...

Ansonsten kannst du die Sperrzeit-Tatbestände hier nachlesen ...

2.die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete (§ 38 Absatz 1) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch ihr Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung),
Quelle

§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit

Interessant ist, dass man die "zumutbare" Arbeit offenbar auch herausgenommen hat aber es wurde ja mal wieder ziemlich "heimlich" herumgeändert im Dezember 2014 am SGB III ... und nicht nur dort ...

So muss der Arbeitslose das nun über § 140 wieder selber rausfinden, dass er nur "zumutbare" Arbeit annehmen braucht und welche Kriterien es dafür gibt ...

Ja hatte ich, habe bald mein zweites. Beim ersten Termin, war ich aber bei einer Vertretung für meinen eigentlichen Vermittler. Diesem habe ich aber auch gesagt, dass ich nciht an Zeitarbeit interessiert bin.

Das war natürlich nicht besonders klug von dir, wahrscheinlich kommen deswegen jetzt diese VV in Massen ... es geht nicht darum "ob du daran interessiert bist", wenn es dir "zumutbar wäre" ist dein Interesse daran nebensächlich ... :icon_evil:

Berufsbezeichnung (Helfer/in Produktion etc.) sind meist angegeben sowie Arbeitsort. Genaue Firma natürlich nicht.

Und welche Arten von "Produktion" (Eis /Autos/Bekleidung ???) gibt es konkret an diesem benannten Arbeitsort, passt es da mit der Anfahrt, auch die muss zumutbar sein ... und "Helfer/Produktion" ist keine konkrete Berufsbezeichnung, sondern ein Allgemeinbegriff ...

Das steht auch in vielen ZAF -Anzeigen in der Zeitung drin, da weiß man immer noch nicht was man eigentlich genau machen soll den ganzen Tag ... die Firma die dich einstellen wird ist ja auch die ZAF , die sollte schon angegeben sein mit Firmensitz, die wollen dich doch unbedingt einstellen ... :biggrin:

Bei manchen steht bei Arbeitsort aber auch: Verschiedene Standorte möglich. Sehr verallgemeinert also.

Das ist doch alles viel zu allgemein, die suchen Futter für den Bewerberpool und (meist) keine Leute für sofortige Einstellung ... in den Pool "zur späteren Verwendung" brauchst du dich aber nicht aufnehmen lassen ... die angebotene Stelle oder gar nichts, nicht "vielleicht kommst du hier hin oder dahin, mal abwarten" ... das ist kein VV das ist ein blöder Scherz für 8,50 die Stunde (brutto) ...

Habe den ALG1 Antrag wie gesagt noch nicht abgegeben, weshalb ich mich auf nichts offizielles berufen kann.

Wieso nicht, du kennst doch dein letztes Einkommen sicher ganz gut also dürfte die Feststellung, dass die Angebote nach § 140 SGB III nicht zumutbar sind doch ausreichend sein ... den Rest hat die AfA dann selber rauszufinden, wenn dein Antrag mal vorliegt und bearbeitet wird werden die schon was "merken" müssen dazu ...

Du brauchst dazu keine weiteren Erklärungen abgeben, hast doch die Rückseite vom VV wo du das eintragen kannst und fertig = Nicht beworben weil nicht zumutbar PUNKT ...

Mach dir eigene Kopien davon für deine Unterlagen ehe das nachweislich an die AfA zurück geht, wäre mein Weg in diesem Falle ... die Verantwortung und Entscheidung für deinen Weg kann ich dir nicht abnehmen ... den § kannst du dazusetzen, das musst du aber nicht ...

MfG Doppeloma
 
Hallo ronisize,

Dass du VV von "unbekannten" SB bekommst ist nicht ungewöhnlich, die Frage für mich ist neben deinem letzten Einkommen noch die Frage nach deiner letzten Beschäftigung, war das auch eine ungelernte Tätigkeit, wie man sie bei "Helfer /Produktion" annehmen darf ..

Ja ich hatte vorher auch eine ungelernte Stelle in einer Druckgießerei als Schmelzer. Wenn man in dieser Branche nach Tarif bezahlt wird + die Gefahrenzulage, dann kommt für einen ungelernten ein ziemlich guter Verdienst bei rum. Hatte aber 2 Lohnerhöhungen in der Zeit, weshalb mir der genaue Stundenlohn nicht bekannt ist. Liegt aber bei mindestens 16 Euro, eher mehr. Denke mir auch, dass es unwahrscheinlich sein wird, jetzt noch eine zumutbare Stelle zu finden.



Ich glaube kaum, dass eine ZAF (wo auch immer) dieses Einkommen für "Helfertätigkeiten" anzubieten hat, wenn du vorher so gut verdient hast wie du oben schreibst ... :icon_evil:

Als Ungelernter landet man bei denen sowieso immer in der niedrigsten Entgeltgruppe. Heißt Mindestlohn 8,80€ bis allerhöchstens 9,50 €. Ich müsste momentan aber nichts annehmen, wo ich nicht wenigstens 12,80€ verdienen würde. Nach den 3 Monaten 11,20€.




Ich sehe das auch leicht anders als mein "Mitschreiber", dass du dich trotzdem bewerben solltest und nicht alles als "unzumutbar direkt ablehnen" ... denn die Zumutbarkeit hat der Vermittler zu prüfen EHE er dir diese VV zuschickt und denen sollten die üblichen Einkommen bei ZAF ja durchaus geläufig sein ... in VV wird nie ein konkreter Lohn angegeben, da muss man schon selber ein wenig nachforschen ...

Also auch bewerben wenn bei Lohn steht: Ab 8,80€ oder: 9,00€ + Branchenzuschläge bis 9,18€ (Wäre in diesem Falle sogar ziemlich genau definiert, höchstens 9,18€. Ist übrigens die selbe Firma die mich direkt zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat, mit dem Hinweis, dass sie Die AfA davon in Kenntnis gesetzt haben.

Wenn man von dir noch keine Unterlagen bei der AfA hat für die Berechnungen des ALGI (weil noch nicht mal ein Antrag vorliegt), dann weiß ich nicht wo die überhaupt her wissen wollen, was dir als "geeignet und zumutbar" anzubieten ist ... :icon_hihi:

Das weiß ich auch nicht. Habe im Vermittlungsgespräch aber meinen Stundenlohn erwähnt

Du möchtest Rechtsgrundlagen dafür, dass man dich nicht mit Sperre bestrafen kann ehe dein Bescheid überhaupt vorliegt ... naja man kann dir ja erst Geld sperren wollen, wenn du auch welches bekommen würdest ... das liegt in der Natur der Sache ...

Denke, so eine Sperre könnte dann auch mit Beginn der Zahlungen in Kraft treten.




Das war natürlich nicht besonders klug von dir, wahrscheinlich kommen deswegen jetzt diese VV in Massen ... es geht nicht darum "ob du daran interessiert bist", wenn es dir "zumutbar wäre" ist dein Interesse daran nebensächlich ... :icon_evil:

Die kämen auch sonst und sie sind eben nicht zumutbar.



Und welche Arten von "Produktion" (Eis /Autos/Bekleidung ???) gibt es konkret an diesem benannten Arbeitsort, passt es da mit der Anfahrt, auch die muss zumutbar sein ... und "Helfer/Produktion" ist keine konkrete Berufsbezeichnung, sondern ein Allgemeinbegriff ...

Sind so Berufsbezeichnungen wie: "Helfer/in - Elektro"; "Helfer/in - Kautschuk"; "Helfer/in - Metallbau". So etwas halt.




Das ist doch alles viel zu allgemein, die suchen Futter für den Bewerberpool und (meist) keine Leute für sofortige Einstellung ... in den Pool "zur späteren Verwendung"

Das weiß ich. Umso ärgerlicher ist es anscheinend, dass ich in nächster Zeit voraussichtlich persönlich bei jeder dieser Buden vorbei kommen muss, nur um dann rauszufinden, dass die entweder nichts konkretes haben oder die Stelle nciht zumutbar wäre.



Wieso nicht, du kennst doch dein letztes Einkommen sicher ganz gut also dürfte die Feststellung, dass die Angebote nach § 140 SGB III nicht zumutbar sind doch ausreichend sein ... den Rest hat die AfA dann selber rauszufinden, wenn dein Antrag mal vorliegt und bearbeitet wird werden die schon was "merken" müssen dazu ...

Also doch bei denen ich es im Voraus weis, direkt zurückschicken?


mfG
 
Umso ärgerlicher ist es anscheinend, dass ich in nächster Zeit voraussichtlich persönlich bei jeder dieser Buden vorbei kommen muss, nur um dann rauszufinden, dass die entweder nichts konkretes haben oder die Stelle nciht zumutbar wäre.
Denk daran, deine Reisekosten zu diesen Vorstellungsgesprächen zu verlangen, sofern die ZAF nicht "gleich um die Ecke" ist. Sofern der Arbeitgeber in seiner Einladung eine Erstattung nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder eingeschränkt hat, muß er deine notwendigen Kosten zahlen. Leider ist so ein Ausschluß heutzutage fast schon die Regel, selbst bei Arbeitgebern der seriöseren Kategorie. Dann mußt du vorher bei der AfA eine entsprechende Erstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen und nach dem Gespräch abrechnen. Normalerweise werden dir gleich nach formloser Beantragung die entsprechenden Formulare zugeschickt.
 
Dann mußt du vorher bei der AfA eine entsprechende Erstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen und nach dem Gespräch abrechnen. Normalerweise werden dir gleich nach formloser Beantragung die entsprechenden Formulare zugeschickt.

Da gehöre ich wohl zu den Leuten, denen dieser zusätzliche Aufwand zu groß ist. Zusätzlich zu dem ganzen Papierkram noch mehr Papierkram, muss nicht sein :D. Da muss ich aber halt mit den Konsequenzen leben.
 
Hallo ronisize,

in diesem Beitrag https://www.elo-forum.org/zeitarbei...g-zaf-bitte-um-hilfestellung.html#post1890570 #15 kannst du vieles zum Umgang mit ZAFs herauslesen. Du musst es natürlich noch auf deine persönliche Situation etwas anpassen.

@Doppeloma
Doppeloma meinte:
[...] ... denn die Zumutbarkeit hat der Vermittler zu prüfen EHE er dir diese VV zuschickt und denen sollten die üblichen Einkommen bei ZAF ja durchaus geläufig sein ... in VV wird nie ein konkreter Lohn angegeben, da muss man schon selber ein wenig nachforschen ...
... das funktioniert leider nur in der Theorie :icon_cry:
Hier ein Beispiel https://www.elo-forum.org/alg/142852-afa-lehnt-fahrtkostenerstattung.html#post1808451 #11

Ich bezweifle, dass @ronisize (trotz den "alten" ca. 16EUR/h x 0,80 = 12,80EUR/h) eine ZAF -EG4 bekommt, weil auch keine Ausbildung vorhanden ist.

IGZ: ab 01.04.2015
ES04W: 11,61EUR/h
ES05W: 13,11EUR/h

AnonNemo
 
Könnte mir jemand noch einmal den entsprechenden § aus dem sgb sagen, der besagt, dass keine sperrfrist bei verspäteter arbeitslosenmeldung verhängt werden kann, wenn man von der 3 monatigen meldefrist, nicht in kenntnis gesetzt wurde?
 
@ronisize

Den wird dir niemand nennen können, weil er nicht existiert.

Die Sperrzeit bezieht sich auf die Nichtvornahme der frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung, nicht die persönliche Arbeitslosmeldung.

Du mußt nicht vom Arbeitgeber bei Kündigung besonders auf diese Pflicht hingewiesen werden. Eine entsprechende Belehrung findet sich schon seit diversen Jahren in den Bescheiden der Arbeitsagentur, beispielsweise (wenn ich es recht erinnere) jeweils in dem Aufhebungsbescheiden. Es wird vorausgesetzt, daß du so eine Belehrung auch liest und damit die Vorschrift kennst.

Einzige Ausnahme wäre, wenn du noch niemals oder zumindest nicht nach Mitte 2003 oder so arbeitslos gewesen wärst. Dann hättest du auch noch keine solche Belehrung bekommen. In so einem Fall kannst du dich auf unverschuldete Unkenntnis dieser Vorschrift berufen. Das solltest du auch machen, falls das stimmt. Die Kenntnis muß dir schließlich aufgrund eines dir zugegangenen Bescheides, Merkblattes oder des Kündigungsschreibens nachgewiesen werden. Dafür gibt es keinen "Paragraphen", sondern das ist Richterrecht. Steht aber auch in den GA der Arbeitsagentur zum Sperrzeitparagraphen, so daß ein SB eigentlich Bescheid wissen müßte.
 
Einzige Ausnahme wäre, wenn du noch niemals oder zumindest nicht nach Mitte 2003 oder so arbeitslos gewesen wärst. Dann hättest du auch noch keine solche Belehrung bekommen. In so einem Fall kannst du dich auf unverschuldete Unkenntnis dieser Vorschrift berufen. Das solltest du auch machen, falls das stimmt. Die Kenntnis muß dir schließlich aufgrund eines dir zugegangenen Bescheides, Merkblattes oder des Kündigungsschreibens nachgewiesen werden. Dafür gibt es keinen "Paragraphen", sondern das ist Richterrecht. Steht aber auch in den GA der Arbeitsagentur zum Sperrzeitparagraphen, so daß ein SB eigentlich Bescheid wissen müßte.

Alles klar, danke. Genau das trifft auf mich zu.
 
Eben ein lustiges Gespräch mit so einer ätzenden jungen Dame einer ZaF gehabt.
War dort Persönlich und hab deren Bewerberbogen ausgefüllt. Bei gewünschtem Lohn dann hingeschrieben 12,80€. Bin mir meiner Rechte ja bewusst.
Dame kommt zu mir und ließt sich den Bogen durch: "12,80€??!!! So viel kann ich ihnen niemals zahlen als Ungelernter. Wie kommen sie auf diesen Lohn?"
Als ich ihr erklärte was zumutbar/unzumutbar bedeutete reagierte sie dann unglaublich eklig und schnippisch. Wortlaut war in etwa so: "Dann mach ich jetzt hier sofort einen Cut. Weil das ist Zeitverschwendung für mich. Das kommt auch überhaupt nicht gut an wenn wir dem Amt sagen, dass sie nur hier sind weil sie müssen."

Ich: "8,80€/h ist weitaus weniger als mein ALG"
Sie: "Aber es geht ja auch um die moralische Frage, ob man vom Amt leben möchte oder lieber arbeiten geht."
Ich: "Es geht auch um die moralische Frage von Zeitarbeitsfirmen. Dann ist ja alles geklärt. Schönen Tag noch."

Bin dann gegangen. War mir zu blöd, vorallem da sie mir direkt damit drohen wollte, dem Amt Bescheid zu geben.

Auch nervt das diese Firmen, wenn ich sie am telefon frage ob die Stelle noch verfügbar ist, auf die ich mich beworben habe, immer die Antwort kommt. "Wir haben mehrere Stellen, kommen sie doch erstmal persönlich vorbei und füllen sie den Bogen aus."
 
Leute könnt ihr mir nochmal helfen. Wie berechne ich z.B genau welcher Stundenlohn mir zumutbar ist. Also die 80%.

Als Beispiel eine 140 std./monat Stelle.
Mein Bemessungsentgelt ist 99 € täglich.
99*30=2970€ brutto/monat
2970*0,8=2376 € brutto Zumutbarer Lohn.
2376/140= 16,97 € brutto/Std. = zumutbare Stelle

Ist das so richtig?
 
Zurück
Oben Unten