Hallo ronisize,
die Beiträge von mir und
@Fritz Fleißig hatten sich vorhin überschnitten, aber er war ja inzwischen auch weiter sehr fleißig ... :dank:
Dass du
VV von "unbekannten"
SB bekommst ist nicht ungewöhnlich, die Frage für mich ist neben deinem letzten Einkommen noch die Frage nach deiner letzten Beschäftigung, war das auch eine ungelernte Tätigkeit, wie man sie bei "Helfer /Produktion" annehmen darf ..
Das ist übrigens keine korrekte Bezeichnung für ein bestimmtes Stellenangebot, was wird denn da produziert und wie sieht diese "Helfertätigkeit" aus ???
Bei den Berechnungen deines (wahrscheinlichen)
ALGI -Betrages kannst du etwa 60 % deines letzten Netto- Verdienstes in Ansatz bringen (ohne Kind im Haushalt, sonst sind es 67 %) und dein Einkommen (Netto) aus jeder angebotenen Stelle darf zumindest nicht
UNTER diesem Betrag deines
ALGI liegen.
Dabei sind hier
VORHER noch die Kosten für die Arbeitswege abzuziehen erst was dann übrig bleibt wäre dir nach 7 Monaten Arbeitslosigkeit "zumutbar" sofern es ein Betrag (mindestens) in Höhe des
ALGI wäre.
Davor liegen die Beträge sogar noch höher ...
Ich glaube kaum, dass eine
ZAF (wo auch immer) dieses Einkommen für "Helfertätigkeiten" anzubieten hat, wenn du vorher so gut verdient hast wie du oben schreibst ...
Darauf berufen kann ich mich aber im Falle einer Ablehnung des VVs nicht denke ich, da der Lohn ja nicht direkt mit angegeben ist.
Ich sehe das auch leicht anders als mein "Mitschreiber", dass du dich trotzdem bewerben solltest und nicht alles als "unzumutbar direkt ablehnen" ... denn die Zumutbarkeit hat der Vermittler zu prüfen
EHE er dir diese
VV zuschickt und denen sollten die üblichen Einkommen bei
ZAF ja durchaus geläufig sein ... in
VV wird nie ein konkreter Lohn angegeben, da muss man schon selber ein wenig nachforschen ...
Vielleicht hilft dir ja das hier ein wenig weiter ...
DGB - Bundesvorstand | Tarifinfo Zeitarbeit - iGZ und BAP ... selbst herauszufinden, ob
ZAF wirklich für dich in Frage kommen kann
Wenn man von dir noch keine Unterlagen bei der
AfA hat für die Berechnungen des
ALGI (weil noch nicht mal ein Antrag vorliegt), dann weiß ich nicht wo die überhaupt her wissen wollen, was dir als "geeignet und zumutbar" anzubieten ist ...
Du möchtest Rechtsgrundlagen dafür, dass man dich nicht mit Sperre bestrafen kann ehe dein Bescheid überhaupt vorliegt ... naja man kann dir ja erst Geld sperren wollen, wenn du auch welches bekommen würdest ... das liegt in der Natur der Sache ...
Ansonsten kannst du die Sperrzeit-Tatbestände hier nachlesen ...
2.die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete (§ 38 Absatz 1) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch ihr Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung),
Quelle
§ 159 SGB III Ruhen bei Sperrzeit Interessant ist, dass man die "zumutbare" Arbeit offenbar auch herausgenommen hat aber es wurde ja mal wieder ziemlich "heimlich" herumgeändert im Dezember 2014 am
SGB III ... und nicht nur dort ...
So muss der Arbeitslose das nun über § 140 wieder selber rausfinden, dass er nur "zumutbare" Arbeit annehmen braucht und welche Kriterien es dafür gibt ...
Ja hatte ich, habe bald mein zweites. Beim ersten Termin, war ich aber bei einer Vertretung für meinen eigentlichen Vermittler. Diesem habe ich aber auch gesagt, dass ich nciht an Zeitarbeit interessiert bin.
Das war natürlich nicht besonders klug von dir, wahrscheinlich kommen deswegen jetzt diese
VV in Massen ... es geht nicht darum "ob du daran interessiert bist", wenn es dir "zumutbar wäre" ist dein Interesse daran nebensächlich ...
Berufsbezeichnung (Helfer/in Produktion etc.) sind meist angegeben sowie Arbeitsort. Genaue Firma natürlich nicht.
Und welche Arten von "Produktion" (Eis /Autos/Bekleidung ???) gibt es konkret an diesem benannten Arbeitsort, passt es da mit der Anfahrt, auch die muss zumutbar sein ... und "Helfer/Produktion" ist keine konkrete Berufsbezeichnung, sondern ein Allgemeinbegriff ...
Das steht auch in vielen
ZAF -Anzeigen in der Zeitung drin, da weiß man immer noch nicht was man eigentlich genau machen soll den ganzen Tag ... die Firma die dich einstellen wird ist ja auch die
ZAF , die sollte schon angegeben sein mit Firmensitz, die wollen dich doch unbedingt einstellen ...
Bei manchen steht bei Arbeitsort aber auch: Verschiedene Standorte möglich. Sehr verallgemeinert also.
Das ist doch alles viel zu allgemein, die suchen Futter für den Bewerberpool und (meist) keine Leute für sofortige Einstellung ... in den Pool "zur späteren Verwendung" brauchst du dich aber nicht aufnehmen lassen ... die angebotene Stelle oder gar nichts, nicht "vielleicht kommst du hier hin oder dahin, mal abwarten" ... das ist kein
VV das ist ein blöder Scherz für 8,50 die Stunde (brutto) ...
Habe den
ALG1 Antrag wie gesagt noch nicht abgegeben, weshalb ich mich auf nichts offizielles berufen kann.
Wieso nicht, du kennst doch dein letztes Einkommen sicher ganz gut also dürfte die Feststellung, dass die Angebote nach § 140
SGB III nicht zumutbar sind doch ausreichend sein ... den Rest hat die
AfA dann selber rauszufinden, wenn dein Antrag mal vorliegt und bearbeitet wird werden die schon was "merken" müssen dazu ...
Du brauchst dazu keine weiteren Erklärungen abgeben, hast doch die Rückseite vom
VV wo du das eintragen kannst und fertig =
Nicht beworben weil nicht zumutbar PUNKT ... Mach dir eigene Kopien davon für deine Unterlagen ehe das nachweislich an die
AfA zurück geht, wäre mein Weg in diesem Falle ... die Verantwortung und Entscheidung für deinen Weg kann ich dir nicht abnehmen ... den § kannst du dazusetzen, das musst du aber nicht ...
MfG Doppeloma