Vermittlungsvorschläge enthalten eine Rechtsfolgebelehrung, so daß man zur Vermeidung einer Sanktion gezwungen ist, sich zu bewerben.
Stelleninformationen enthalten keine solche Rechtsfolgebelehrung.
Heißt das, daß man sie bei Nichtgefallen ohne mögliche Konsequenzen entsorgen kann???
Stelleninformationen enthalten keine solche Rechtsfolgebelehrung.
Heißt das, daß man sie bei Nichtgefallen ohne mögliche Konsequenzen entsorgen kann???