Guten Tag,
beziehe ALG 1. Meine EGV ist seit 21.05. abgelaufen bzw. nicht mehr gültig. Habe am 24.05. einen VV bekommen ohne RFB von einem anderen Arbeitsamt (andere Stadt). Habe mich darauf beworben aber das Antwortschreiben nicht zurückgeschickt. Muss ich das? In der abgelaufenen EGV stand dass ich innerhalb von 4 Wochen Rückmeldung geben soll auf die VV. Aber die RFB in meiner alten EGV beinhaltet nur einen Satz, keine Sanktionsandrohungen oder ähnliches. Da ich eh keine gültige EGV habe und ich mir diese Antwortschreiben eig. sparen will. Will nur sicher gehen dass ich keine Sperrzeit bekomme weil ich auf das Geld am Ende des Monats angewiesen bin.
Grüße
beziehe ALG 1. Meine EGV ist seit 21.05. abgelaufen bzw. nicht mehr gültig. Habe am 24.05. einen VV bekommen ohne RFB von einem anderen Arbeitsamt (andere Stadt). Habe mich darauf beworben aber das Antwortschreiben nicht zurückgeschickt. Muss ich das? In der abgelaufenen EGV stand dass ich innerhalb von 4 Wochen Rückmeldung geben soll auf die VV. Aber die RFB in meiner alten EGV beinhaltet nur einen Satz, keine Sanktionsandrohungen oder ähnliches. Da ich eh keine gültige EGV habe und ich mir diese Antwortschreiben eig. sparen will. Will nur sicher gehen dass ich keine Sperrzeit bekomme weil ich auf das Geld am Ende des Monats angewiesen bin.
Grüße