Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.12.2018 - es besteht zwar eine Aussicht auf Verlängerung und ich würde auch gerne weiterhin meine aktuelle Arbeitsstelle ausüben, dennoch habe ich noch eine Verlängerung noch nicht "schwarz auf weiß".
Also habe ich mich vorsichtshalber letzte Woche arbeitslos gemeldet. Innerhalb einiger Tage flatterte schon das erste Schreiben vom Amt in meinen Briefkasten. Dabei handelt es sich um eine "Einladung" zu einem Vermittlungstermin - mit Rechtsfolgebelehrung. Nun frage ich mich, ob das überhaupt rechtens ist, mir bereits vor dem (möglichen) Ende meiner Beschäftigung solche Gespräche aufzubrummen. Denn immerhin arbeite ich ja noch und beziehe keine Leistungen. Wie ihr euch vorstellen könnt, möchte ich solche Termine erst wahrnehmen, sollte tatsächlich der Fall meiner Arbeitslosigkeit eintreten. Nur fehlt mir leider die Rechtsgrundlage, ob ich solche Termine auch ablehnen darf, ohne spätere Sanktionen befürchten zu müssen.
Da ich einen relativ guten Stundenlohn von knapp 22 EUR habe, könnte ich ja in den ersten 3 Monaten des Bezugs sowieso alle Vermittlungsvorschläge die weniger als 17,6 EUR Stundenlohn bieten auf Grundlage der Zumutbarkeitsregelung getrost ignorieren. Bekomme aktuell VVs vom Amt, die absolut unpassend sind, oder irgendwelche Leihbuden, die gerade mal Mindestlohn zahlen. Das nervt gewaltig...
Bitte deshalb um eure Meinungen!
folgender Sachverhalt: Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.12.2018 - es besteht zwar eine Aussicht auf Verlängerung und ich würde auch gerne weiterhin meine aktuelle Arbeitsstelle ausüben, dennoch habe ich noch eine Verlängerung noch nicht "schwarz auf weiß".
Also habe ich mich vorsichtshalber letzte Woche arbeitslos gemeldet. Innerhalb einiger Tage flatterte schon das erste Schreiben vom Amt in meinen Briefkasten. Dabei handelt es sich um eine "Einladung" zu einem Vermittlungstermin - mit Rechtsfolgebelehrung. Nun frage ich mich, ob das überhaupt rechtens ist, mir bereits vor dem (möglichen) Ende meiner Beschäftigung solche Gespräche aufzubrummen. Denn immerhin arbeite ich ja noch und beziehe keine Leistungen. Wie ihr euch vorstellen könnt, möchte ich solche Termine erst wahrnehmen, sollte tatsächlich der Fall meiner Arbeitslosigkeit eintreten. Nur fehlt mir leider die Rechtsgrundlage, ob ich solche Termine auch ablehnen darf, ohne spätere Sanktionen befürchten zu müssen.
Da ich einen relativ guten Stundenlohn von knapp 22 EUR habe, könnte ich ja in den ersten 3 Monaten des Bezugs sowieso alle Vermittlungsvorschläge die weniger als 17,6 EUR Stundenlohn bieten auf Grundlage der Zumutbarkeitsregelung getrost ignorieren. Bekomme aktuell VVs vom Amt, die absolut unpassend sind, oder irgendwelche Leihbuden, die gerade mal Mindestlohn zahlen. Das nervt gewaltig...
Bitte deshalb um eure Meinungen!