es geht um folgendes:
am 09.07 bin ich aus AG1 raus und seit dem 10.07 in AG2.
am 09.07 ergab sich für mich eine super jobmöglichkeit, allerdings nur in verbindung mit einem vermittlungsschein.
diesen wollte ich dann bei der antragsstellung für AG2 bekommen mit der begründung das man mich definitiv nehmen wolle.
wurde abgelehnt. ich müsse erst wieder 8 wochen warten bis man mir einen vermittlungsgutschein ausstellen könne und ich könne somit den job eben nicht bekommen weil ich als AG2 empfänger keinen rechtsanspruch mehr hätte.
nur kann es ein das das geht? ich weiß das die ausstellung dieses scheines auch bei AG2 im ermessen des bearbeiters leig doch dieser weigerte sich mir einen zu geben.
der arbeitgeber mit dem ich den kontakt hatte meinte man müsse mir doch meine arbeitslosigkeit wären AG1 anrechnen und nicht wieder eine neue frist von 8 wochen stellen.
was kann ich jetzt tun? ist der job dahin???
am 09.07 bin ich aus AG1 raus und seit dem 10.07 in AG2.
am 09.07 ergab sich für mich eine super jobmöglichkeit, allerdings nur in verbindung mit einem vermittlungsschein.
diesen wollte ich dann bei der antragsstellung für AG2 bekommen mit der begründung das man mich definitiv nehmen wolle.
wurde abgelehnt. ich müsse erst wieder 8 wochen warten bis man mir einen vermittlungsgutschein ausstellen könne und ich könne somit den job eben nicht bekommen weil ich als AG2 empfänger keinen rechtsanspruch mehr hätte.
nur kann es ein das das geht? ich weiß das die ausstellung dieses scheines auch bei AG2 im ermessen des bearbeiters leig doch dieser weigerte sich mir einen zu geben.
der arbeitgeber mit dem ich den kontakt hatte meinte man müsse mir doch meine arbeitslosigkeit wären AG1 anrechnen und nicht wieder eine neue frist von 8 wochen stellen.
was kann ich jetzt tun? ist der job dahin???