Vermittlungsgespräch bei der Agentur für Arbeit,ohne Leistungsbezug und auf der Suche nach beruflicher Neuorientierung?

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Arbeitslosnaund?

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,(Hallo Moderator/Admin. Dies bitte verschieben, wenn nötig) Hallo, hier ist noch eine Greenhorn-Frage. Bin seit einer Woche arbeitslos gemeldet. Ohne Leistungsbezug, da ich freiwillig gekündigt habe. Das ist (im Augenblick noch) kein so großes Problem. Meine Arbeitslosmeldung hat an sich nur die Funktion, dass meine Rentenversicherungszeiten ruhen, mehr nicht. Bin auf der Suche nach beruflicher Neuorientierung. Dabei spielen diverse Fort- und Weiterbildungen eine wichtige Rolle, die bereits z.T. seit langem gebucht sind. Ich habe mir einen Zeitplan für die nächsten Monate erstellt. Jetzt hat sich (natürlich) die AfA gemeldet:„Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, dann müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.“ Schon flattert das Schreiben mit dem Termin ins Haus, und ich ahne, worum es geht. Die für Akademiker zuständige Dame von der AfA wird mir ein Jobangebot machen: Kaliber Versandabteilung eines großen Medienunternehmens oder Tankwart o.Ä. Es gab Andeutungen in diese Richtung. Und ich werde solche Angebote mit ziemlicher Sicherheit ablehnen, denn erstens stehen ja bald mehrere Wochentage Abwesenheit von meinem Wohnort an (s.o. ); zweitens habe ich zudem eine Schwerbehinderung, die man mir aber nicht direkt ansieht; und drittens sind das Tätigkeiten, die nichts mit dem zu tun haben, wohin ich eigentlich will. Wie reagiere ich da am besten? Vielen Dank für die Hilfe .
 
E

ExUser 2606

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AW: Vermittlungsgespräch bei der Agentur für Arbeit,ohne Leistungsbezug und auf der Suche nach beruflicher Neuorientieru

Schau Dir mal den Paragraph 140 SGB III an. Du musst nicht jede Arbeit annehmen.
 

BerndB

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AW: Vermittlungsgespräch bei der Agentur für Arbeit,ohne Leistungsbezug und auf der Suche nach beruflicher Neuorientieru

Mir ist jetzt nicht klar, ob Alg-Anspruch grundsätzlich nicht besteht oder ob Alg-Anspruch besteht, aber zur Zeit eine Sperrzeit läuft.

Hier mal allgemein:
Die AfA macht keinen Unterschied zwischen Arbeitslosen mit Leistungen (LE) oder ohne Leistungen (NLE-also grundsätzlich kein Anspruch). Nachzulesen in der HEGA 09/15 - 03 - Punkt 2. Arbeitsablehnungen können in beiden Fällen "sanktioniert" werden. Bei Bezug von Alg mit Sperrzeit, ohne Bezug von Alg mit Vermittlungssperre. Nach meinen Informationen, musst dich aber erkundigen, zählen beiden Zeiten nicht bei der Rente und m. W. gibt es bei der RV auch Probleme mit den Zeiten danach.

Natürlich sollte der SB auf die Lebenssituation des Bewerbers eingehen, wenn er sie kennt (Bindungen, gesundheitliche Einschränkungen, Pläne für berufliche Zukunft usw.).Die Bestimmungen in § 140 SGB III (Punkt 140.1) sagen auch was zu den zumutbaren Berufen aus. Dieser Paragraph gilt für Personen mit und ohne Alg.
 
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AW: Vermittlungsgespräch bei der Agentur für Arbeit,ohne Leistungsbezug und auf der Suche nach beruflicher Neuorientieru

@ Bernd bin freiwillig aus dem Beamtenverhältnis ausgestiegen (bzw. habe meine Entlassung beantragt). Das ist wohl extrem ungünstig, was ALG-Bezug betrifft (was mir aber auch klar war und meine Entscheidung nicht beeinflusst hat).
 
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