Vermittlung nur in dem zuletzt ausgeübtem Beruf

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seekirchen

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Hallo, ist es richtig, das, wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat, man nur noch in dem zuletzt ausgeübtem Beruf vermittelt werden darf.
Bzw. man sich nur auf solche Arbeitsangebote bewerben muß ?
Wenn ja, wer weiß wo so etwas genau beschrieben steht.

LG
 

Herzlich willkommen in der Realität.

Hier werden Sie ausgeträumt!
 
Du hast unter ALG geschrieben. Du bist also noch kein ALG II-Empfänger?
 
Nachzulesen hier
 
Hallo, so richtig mochte ich es ja auch nicht glauben.
Habe deshalb ja auch nochmals hier nachgefragt.

Evtl. spielt es jedoch eine Rolle für jemanden, der schwerbehindert ist ???
 
Evtl. spielt es jedoch eine Rolle für jemanden, der schwerbehindert ist ???
Ich habe ja schon den passenden Paragrafen eingestellt. Eine SB an sich spielt keine Rolle, aber die gesundheitlichen Einschränkungen schon. Du musst nur das annehmen, was Du gesundheitlich auch machen kannst. Das ist aber nicht von einem SB-Ausweis abhängig.
 
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