Vermittler will Vermittlungsgutschein - aber keine zusicherung

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koloss

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Hallo,

der Titel ist mir etwas schwer gefallen ,so zu Formulieren ,worum es wirklich geht.

Eine Vermittlerfirma hat mich angerufen und wollte von mir einen Vermittlungsgutschein.Den habe ich auch am selben Tage ,und zwar Heute ,in einem GEHETZE ,ergattern können.

Sorry ,das alles Eilt ein wenig ;-)

Dieser Vermittler wollte von mir ,den Vermittlungsgutschein ,HEUTE noch gescannt und per Email haben.
Für mich ist das nicht wirklich vertrauenswürdig ,was sagt ihr dazu ?

Irgendwelche Tips ?
Zu wissen wäre ,das man mir per Email eine Art Vertrag zugeschickt hat ,den ich leider wegen der ganzen Hetzerei ,noch nicht ,gelesen habe.

Wer weiss was da noch drin steht ...ich hatte hier nicht wirklich gutes über Vermittler gelesen.

Hoffe auf Tips.

lG
 
@Reiner Zufall

das ist mir auch in den Sinn gekommen ,das es im Einzelhandel nicht üblich ist ,ausser hohe Positionen ,und nicht mal da ,das da ein Vermittler jemals von nöten war.

Habe 20 Jahre Berufserfahrung als Verkäufer und sowas wie einen Vermittler ,habe ich nicht mal das Wort vernommen :eek:)

Ich stelle mir gerade vor ,das ich kein Inet hätte oder gar keine Ahnung von Foren hätte ,dann wäre ich echt aufgeschmissen gewesen und diesen Geiern aufgesessen.

Gruss

Und wenn du so die Stellenangebote in der Jobbörse der Arbeitsagentur/Jobcenter anschaust, dann sind etwa 70 bis 80 Prozent Stellenangebote von ZAF und solchen Privaten Arbeitsvermittlern. Normale Firmen gibt es nur noch sehr wenige.
 
Ich hatte letztens hier eine Zeitungsanounce ,die rein zufällig genau dieses Stellenangebot als Inhalt hatte...sowas aber auch ;-)
Nun, wenn die Anzeige vom Händler selbst kam, vielleicht hat der Vermittler die auch selbst in der Zeitung gesehen, und dann abgetippt?
Ist nämlich durchaus üblich, daß Vermittler Inserate angucken, gucken, ob sie einen, besser zwei, drei passende Bewerber haben. Oder ob sie das dann in die Jobbörse stellen,- und dann davon die Besten aussuchen und dem Arbeitgeber vorschlagen. Entweder nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber,- oder initiativ.

Das machen Immobilienmakler nicht anders.


Der Kreis in dem ich Wohne ,ist leider seeeeehr weit läufig und schwierig zu überschauen.
in dem Fall würde ich einen Aktionsradius setzen,- d.h. wie weit ich maximal zur Arbeit laufen, fahren, reiten, rollen, fliegen, schwimmen, was auch immer will. Und dann in dem Umkreis alle Getränkehändler mit einer Initiativbewerbung versorgen,- die Firma, deren Inserat Du sahst, natürlich mit ner regulären Bewerbung.

@Rounddancer
Verstehe ich das richtit ,kommst Du aus der Branche : Arbeitsvermittler? oder die Richtung?!
Ja. Ich hab ja eine gewisse Beratungskompetenz, bin Businesspersönlichkeit Mentor, und war als GF ja auch Personalentscheider.
Ich habe das Problem wie die weissen Hexen. Ich konnte schon immer anderen prima helfen,- nur mir nicht. Und da ich für mich nun schon seit Ende 2003 vergeblich eine Anstellung suche, habe ich die Gelegenheit genutzt, bei der AG -Personalvermittlung eines Hamburger Kollegen mitzumachen.
Selbstständig. Bringt mir Arbeit,- und vielleicht beginnt es sich in einigen Monden auch auszuzahlen.
Außerdem kommt es vor, daß große Personalberater aktive, selbstständige Vermittler anstellen und in ihr Team holen ...

Dazu kann ich auch Webseiten bauen, verkaufen und betreuen.
Ich helfe mit am Aufbau eines neuen, interessanten Onlineportals.
Und an einem Portal, das in wenigen Monaten den Partyservice-Metzgern die Kunden so aktiv bringen wird, wie das heute zahlreiche Portale schon für Pizzadienste tun.

Ich kann mit geringem Abschlag mit 63 in Rente,- aber bis dahin muß bald ein auskömmliches Einkommen her, denn aktuell könnte ich selbst nichtmal meine eigene Beerdigung bezahlen.
 
Nun, wenn die Anzeige vom Händler selbst kam, vielleicht hat der Vermittler die auch selbst in der Zeitung gesehen, und dann abgetippt?
Ist nämlich durchaus üblich, daß Vermittler Inserate angucken, gucken, ob sie einen, besser zwei, drei passende Bewerber haben. Oder ob sie das dann in die Jobbörse stellen,- und dann davon die Besten aussuchen und dem Arbeitgeber vorschlagen. Entweder nach vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber,- oder initiativ.

Das machen Immobilienmakler nicht anders.
Kann man wirklich so tief sinken und Betrug öffentlich damit rechtfertigen, dass es andere ja auch so machen ?

Die Perversion der Perversion der H4-Industrie.......
 
Wie meinst du dies jetzt genau????

Lies nochmal das von mir Zitierte und dann mach Dir klar, dass sich PAV mit solcher "Arbeit" in die Lage bringen, Steuergelder in Form von Vermittlungsgutscheinen abzugreifen....Wohlbemerkt, hier ohne Auftrag eines AG ........................und weils ja viele so machen, ist es ok, wenn man auch in diese Perversion miteinsteigt....
 
koloss, diese PAV tauchten schon 2005 ganz schnell aus der Versenkung auf um Gelder abzugreifen.
Mein erster und letzter Kontakt bisher bei solch einem PAV war auch 2005 und da schrillten bei mir schon alle Alaramglocken.

Kannst die Story ja hier gerne mal nachlesen, dort ist auch der Vertrag in Post 8, den ich damals allerdings als einzige nicht unterschrieben hatte.
Andere hatten unterschrieben und einige waren dann auch kurz in Arbeit, allerdings tauchten die ersten nach 1-2 Wochen wieder in der Maßnahme auf (ohne Job) und schimpften nur noch.

https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/1048-arbeitssuchenden-umgegangen.html
 
Andere hatten unterschrieben und einige waren dann auch kurz in Arbeit, allerdings tauchten die ersten nach 1-2 Wochen wieder in der Maßnahme auf (ohne Job) und schimpften nur noch.

https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/1048-arbeitssuchenden-umgegangen.html

nun, dann gehörte der arme PAV aber auch zu den Schimpfenden. Denn dann hatte er sich viel Arbeit gemacht, aber keinen müden Cent verdient.
Da jeder Vermittlungsgutschein ja erst zu Geld wird, wenn der vermittelte Mitarbeiter nach sechs Wochen, bzw. sechs Monaten noch im ersten Arbeitsmarkt in diesem Job (und mind. 15 Stunden/Woche) beschäftigt ist.
 
Rounddancer dann lies dir in dem anderen Beitrag in Post 8 nochmal den Vertrag durch.
Da stand z.B.

§ 4 Höhe und Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung bei Vermittlung beträgt 2.000 Euro incl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 16 %. Die Vergütung wird nach erfolgter Vermittlung sofort und in voller Höhe fällig. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen besonderer schriftlicher Ver*einbarungen. Die Zahlung kann bar, per Überweisung oder per Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

§ 5 Vermittlungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsvermittler verpflichtet sich die Vermittlungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit zu akzeptieren. Die/der Arbeitsuchen*de verpflichtet sich, den Vermittlungsgutschein -mit der jeweils höchst möglichen Vergütung- beizubringen. Nach erfolgter Vermitt*lung tritt die/der Arbeitsuchende alle Ansprüche aus dem Vermittlungsgutschein uneingeschränkt an den Arbeitsvermittler ab.

Die Leute hatten diesen Vertrag unterschrieben und laut dieser beiden § hieß das für mich, weigert sich die Arge zu zahlen oder zahlt weniger muss der Arbeitssuchende selber zahlen.

Aber viel Arbeit? Maßnahmeträger ansprechen ala "sucht mal ein paar passende Bewerber raus und schickt mir die vorbei". Na so einfach möchte ich auch mal mein Geld verdienen.
 
Nun, es ist gesetzlich verboten, jemand, der mit einem VG kommt, zusätzlich abzukassieren.

Allerdings ist der von Dir zitierte Vertrag ja schon uralt,- das sieht man an dem uralten Umsatzsteuersatz.

Viel Arbeit schon, denn es müssen ja Arbeitgeber UND Bewerber zusammengebracht werden,-
und das ist verdammt schwer.

Denn meist will der Arbeitgeber jemanden, der noch wo in Arbeit ist,
und sofort ohne Einlernzeit eingesetzt werden kann. Er hat Wünsche, ein Fangschema, das aber der Vermittler entweder selbst nicht kennt, oder nicht weitergeben darf (wegen AGG).
Er will keinen eingestaubten Ladenhüter. Gar noch einen, der gar nicht auftaucht, nicht pünktlich ist, erst eingearbeitet werden muß.

Wir haben ja mehrere hundert Bewerbungen bearbeitet, Aufwand jeweils über eineinhalb Stunden (verteilt auf drei Personen),-
wenn wir Glück haben, werden ein, zwei unserer Bewerber angenommen. Ob die dann durchhalten, bzw. die Kriterien des Arbeitgebers in der Probezeit erfüllen kann,- steht in den Sternen.

Und etliche unserer Bewerber hatten gar keinen VG.
 
Die Leute hatten diesen Vertrag unterschrieben und laut dieser beiden § hieß das für mich, weigert sich die Arge zu zahlen oder zahlt weniger muss der Arbeitssuchende selber zahlen.

.

Ein Vertrag der Inhaltlich lediglich die Eigenen Interessen vertritt, ist niemals zu Unterschreiben ,auch wenn ich kurz davor war.
War auch das aller erste mal für me ,da ich erst überlegen musste ,was die Arge dazu sagen wird.

Ich verpflichte mich für etwas ,was ich nicht mal selber steuern und lenken kann.

Der Arbeitssuchende Verpflichtet sich für nichts und wieder nichts !

Sobald man unterschrieben hat ,ist man auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ! ! !

nene .. daraus habe ich echt gelernt ,war meine erste Konfrontation mit PV und nie wieder.

Gruss
 
Allerdings ist der von Dir zitierte Vertrag ja schon uralt,- das sieht man an dem uralten Umsatzsteuersatz.

Sicher ist der schon alt. Der ist von 2005 als Hartz4 gerade entstand und sich noch keiner so wirklich auskannte. Zu der Zeit sind wohl noch viele auf sowas rein gefallen, bei mir schrillten damals schon die Alarmglocken. Schon allein wegen der Tatsache das man mir den Vertrag nicht mit geben wollte und man den sofort vor Ort unterschreiben sollte. Ich konnte den auch nur flüchtig lesen da hatte er mir den schon unter den Augen wieder weg gezogen.
Wollte damit nur zeigen das da schon angefangen wurde die Leute zu verwursten und über den Tisch zu ziehen.

Mittlerweile sind diese PAV's ja wie Pilze aus dem Boden geschossen und die Konkurrenz ist groß. Da muss man sich weiter entwickeln um an das Geld der anderen zu kommen. Die Methoden sind verfeinert worden aber über den Tisch gezogen werden die Leute noch immer.

Waren die Methoden damals schon krass so ist es jetzt wohl noch schlimmer. Also lieber einmal zuviel hinschauen und vorsichtig sein als in irgendwelche Fallen zu tappen aus denen man dann kaum wieder raus kommt.
 
Nun, es ist gesetzlich verboten, jemand, der mit einem VG kommt, zusätzlich abzukassieren.

Allerdings ist der von Dir zitierte Vertrag ja schon uralt,- das sieht man an dem uralten Umsatzsteuersatz.

Hattest Du den Vertrag ,den ich hochgeladen hatte ,mal durchgelesen?

Und war die Vorgehensweise ,wie Sie mir zu teil wurde ,richtig?

Ist das üblich ,das man unter Zeitdruck gesetzt wird und VORHER einen Vertrag unterschreiben muss ,wo man sich Verpflichtet ,mit der eigenen Unterschrift ,das man als Arbeitssuchender zur Kasse gebeten wird ,wenn was schief gelaufen ist ?

Ich versuche hier dein Fundiertes Wissen anzuzapfen ,das sind Fragen die bislang nicht genügen beantwortet wurden.

(Zumindest nach meiner Auffassung ;-) )

Ich würde dich darum Bitten ,einfach mal den "Normalen" weg auf zu zeigen ,wo am ehesten beiden Seiten geholfen wäre.

Gruss
 
Ich sagte ja, ich hätte die ganzen Klauseln, die mich zu mehr als der Abgabe des dann verdienten VG verpflichtet hätten, durchgestrichen. Dann hätte es an dem Vermittler gelegen, das so zu akzeptieren, oder nicht.

Zeitdruck ist immer schlecht,- klar, es soll schnell gehen,- aber
wenn ich als Vermittler wirklich einen anderen, vergleichbaren Kandidaten habe, und der Arbeitgeber mir aus der Hand fräße,- dann würde ich wenn der eine Kandidat nicht wollte, eben den anderen nehmen.
 
Sicher ist der schon alt. Der ist von 2005 als Hartz4 gerade entstand und sich noch keiner so wirklich auskannte. Zu der Zeit sind wohl noch viele auf sowas rein gefallen,


Gewiß nicht. Schließlich wurden jedenfalls in den ersten Jahren, seit es das Instrument Vermittlungsgutschein im SGB -III gibt, das dann ja auf SGB -II ausgeweitet wurde, insgesamt nur 1,65 Prozent aller zustandegekommenen Arbeitsverhältnisse überhaupt durch einen Vermittlungsgutschein entstanden. Wobei ich allerdings aktuell nicht weiß, ob die Basiszahl sich auf alle Arbeitsverhältnisse bezieht (also auch Minijobs), oder wirklich nur auf Arbeitsverhältnisse über 15 Wochenstunden, wie sie für den VG erforderlich sind.
 
Das bei einem Arbeitgeber der von heute auf morgen jemanden einstellen will, dass da an der Sache etwas Faul ist.

Und so ist es auch meistens. Ich habe mich mal während eine Maßnahme in einer Firma vorgestellt, dort sollte ich auch von heute auf morgen anfangen. Die Bezahlung war aber derartig schlecht, dass ich froh bin, die richtige Entscheidung getroffen zuhaben.

4 Wochen später musste die Firma Insolvenz anmelden.
 
Und 8000 Euro bei Vermittlungserfolg als Eigenbeteiligung ist wohl wucher.


So ein Angebot hatte ich aus der Jobbörse der AFA.

Da frage ich mich wirklich,werden diese Angebote nicht überprüft.
 
Gewiß nicht. Schließlich wurden jedenfalls in den ersten Jahren, seit es das Instrument Vermittlungsgutschein im SGB -III gibt, das dann ja auf SGB -II ausgeweitet wurde, insgesamt nur 1,65 Prozent aller zustandegekommenen Arbeitsverhältnisse überhaupt durch einen Vermittlungsgutschein entstanden. Wobei ich allerdings aktuell nicht weiß, ob die Basiszahl sich auf alle Arbeitsverhältnisse bezieht (also auch Minijobs), oder wirklich nur auf Arbeitsverhältnisse über 15 Wochenstunden, wie sie für den VG erforderlich sind.

Damals gab es auch noch nicht so viele PAV und die Arbeitgeber haben noch selber nach Personal gesucht und Anzeigen geschaltet.
 
Hattest Du den Vertrag ,den ich hochgeladen hatte ,mal durchgelesen?

Und war die Vorgehensweise ,wie Sie mir zu teil wurde ,richtig?

Ist das üblich ,das man unter Zeitdruck gesetzt wird und VORHER einen Vertrag unterschreiben muss ,wo man sich Verpflichtet ,mit der eigenen Unterschrift ,das man als Arbeitssuchender zur Kasse gebeten wird ,wenn was schief gelaufen ist ?

Ich versuche hier dein Fundiertes Wissen anzuzapfen ,das sind Fragen die bislang nicht genügen beantwortet wurden.

(Zumindest nach meiner Auffassung ;-) )

Ich würde dich darum Bitten ,einfach mal den "Normalen" weg auf zu zeigen ,wo am ehesten beiden Seiten geholfen wäre.

Gruss

Verträge, die unter Drohung, Irrtum und (arglistiger) Täuschung zustandekommen, sind anfechtbar. (DITA-Regel).
 
Verträge, die unter Drohung, Irrtum und (arglistiger) Täuschung zustandekommen, sind anfechtbar. (DITA-Regel).


Am besten erst garnicht dazu kommen lassen ;o)

Was ist denn Bitte DITA Regel ?!

PS: Heute ,weder Anruf noch e-Mail vom "Vermittler"... in Friede soll er Ruhen ... :biggrin:

Bin gespannt darauf ,wenn mein SB vom Urlaub zurück ist ,wie er diese Sache behandeln wird.

Gruss
 
Am besten erst garnicht dazu kommen lassen ;o)

Was ist denn Bitte DITA Regel ?!

PS: Heute ,weder Anruf noch e-Mail vom "Vermittler"... in Friede soll er Ruhen ... :biggrin:

Bin gespannt darauf ,wenn mein SB vom Urlaub zurück ist ,wie er diese Sache behandeln wird.

Gruss


Drohung, Irrtum und Täuschung = Anfechtbar

Verträge, die auf diese Art und Weise zustande kommen, sind nichtig ( rechtlich nicht haltbar ) und daher soll man in aller Regel auch Widerspruch dagegen einlegen.

Das gilt im Übrigen für alle Vertragsarten ( Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Arbeitsvertrag und eigentlich auch die Eingliederungsvereinbarungen der ARGEn / Jobcenter). Sind ja auch Verträge.
 
Wieviele Menschen sind in der Lage ,eine Täuschung ,von vorne herein zu entlarven ,um dann Rechtlich dagegen anzugehen ?

Sehr wenige .. deswegen sind diese Dubiosen machenschaften so efrolgreich.

Und dann heisst es ,Nervenaufreibende Zeiten vor Gericht alles Nach zu weisen.

Aber im grunde hast Du natürlich Recht.

Gruss
 
Das Original sollte immer beim Arbeitsuchenden verbleiben, so kann er auch problemlos mehrere Vermittler beauftragen und jedem eine Kopie aushändigen. Dann ist es eben eine Frage des Wettbewerbes, welcher Vermittler am schnellsten helfen kann und letztlich einen Anspruch auf Aushändigung des Originals nach erfolgter Vermittlung hat.

Ich habe eine VG und gebe eine Kopie an zwei potentielle PAV. Bei beiden muss ich aber vorher einen Vertrag abschliessen, damit diese überhaupt erstmal tätig werden. Somit b in ich an zwei Verträge gebunden. Wenn nun beide fix sind und mir zufälligerweise beide an einem Tag eine Arbeit anbieten können, was dann? Beide waren erfolgreich und haben Anspruch auf den VG.

Man muss schon sehr genau Verträge vorher durchlesen, um auch solche Eventualitäten berücksichtigen zu können. So einfach ist es denn doch nicht, wie der werte PAV das schreibt.
 
Zum Vertrag gehören immer zwei. Nämlich in dem Fall Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und beide sind frei darin, mit wem sie sich einigen.
Erfolg hat der Vermittler, der erreichte, daß beide einen Vertrag unterschreiben. Das heißt: Sind zwei Arbeitgeber bereit, den Bewerber einzustellen, dann hat der Bewerber die freie Wahl, bei wem er unterschreibt. Und der Vermittler dieses Vertrages kriegt dann das Original des Vermittlungsgutscheins, bzw. die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Provision.
Der Vermittler, bei dem der Bewerber nicht unterschreibt, geht leer aus.
 
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