Vermieterin will uns Heizöl schenken - darf man es annehmen?

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Katy

Gast
Komische Frage:

Vermieterin will uns (wohl aus schlechtem Gewissen heraus, lange Vorgeschichte) den "Tank vollmachen" - natürlich nicht persönlich, sondern mit Heizöl ;)

Bewilligt wurden uns vom Jobcenter für das ganze Jahr 1554 Liter (Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder). Davon wurden seit Einzug Ende letzten Jahres 1200 Liter "abgerufen". Im Tank sind jetzt noch ca. 900 Liter, etwas war auch noch drin von der Verkäuferin des Objektes.

Nun will die Vermieterin "volltanken" lassen, das wären ca. 2100 Liter. Also eine Art "Geschenk" (nein, es IST ein Geschenk). EGAL, ob man nun sagt: "Muss das JC doch gar nicht wissen" stellt sich uns die Frage: Währe die Annahme Meldepflichtig? Oder würde dann der Anspruch (den wir noch haben) verfallen? Also wenn man so abgrundtief ehrlich (blöd, was auch immer) wäre, wenn man es annähme?

Danke
 
Da Ihr dann ja nicht mehr tanken müsst und das JC nicht zahlen muss, freut sich über das Geschenk nur das Jobcenter.
 
Hööö?

Okay, was vergessen.... es gibt noch die OBERE Etage in dem Einfamilienhaus. Gemietet wurde von uns NUR die untere... die obere: Ist LEER und bleibt es auch... aber sie wurde benannt als "Ferienaufenthalt der Besitzerin" - ergo kann die ja auch dann dazu tanken ;)

Aber das mit der Couch: Klär mich auf.... obwohl... meinst Du, wenn Vermieterin voll tankt und wir dann "ganz normal" Öl beantragen, dass dann die "Gelder" nicht fürs Öl ausgegeben werden? GEHT NICHT... 1) machen wir so was nicht und 2) wird das Öl immer von der gleichen Firma geliefert, hier gibt es diese "3-Angebote-Regel" nicht. Und die Rechnung geht nach Lieferung immer DIREKT an das JC ....
 
Naja, die Vermieterin könnte euch ja auch was anderes schenken, wenn sie euch eine Freude machen möchte.

Etwas, bei dem das Jobcenter sich nicht ins Fäustchen lacht. :wink:
 
Das JC zahlt doch aber die Heizkosten, ruft Ihr den gesamten Betrag nicht ab, weil die Vermieterin den Tank auffüllt, dann freut sich doch nur das JC . Da finde ich die Idee mit einem anderen Geschenk für die Wohnung gar nicht so schlecht.
 
Ein Geschenk von dem man nichts hat, ein nettes Geschenk! Annehmen darfst du es aber auf jeden Fall.

Heizkosten belegt man gegenüber dem Jobcenter durch Vorlage einer Heizölkostenrechnung.

Das Geschenk der Vermieterin wäre nur eines, wenn man das Heizöl aus dem Tank abzapfen und dann verkaufen würde.
 
Öhm... Ich würd mit der Vermieterin quaken, mir von Ihr die übliche Rechnung geben lassen, die man beim JC vorlegen kann und eine GETRENNTE Verzichtserklärung Ihrerseits für diesen Betrag, die ICH ganz persönlich( und ja, das wäre illegal, also Obacht und überlegen ob man das wirklich möchte!) NICHT dem JC vorlegen würde...
 
Öhm... Ich würd mit der Vermieterin quaken, mir von Ihr die übliche Rechnung geben lassen, die man beim JC vorlegen kann und eine GETRENNTE Verzichtserklärung Ihrerseits für diesen Betrag, die ICH ganz persönlich( und ja, das wäre illegal, also Obacht und überlegen ob man das wirklich möchte!) NICHT dem JC vorlegen würde...
Bringt nicht wirklich etwas....denn:

Und die Rechnung geht nach Lieferung "vom Lieferanten" immer DIREKT an das JC ....
 
Ich würde einfach akzeptieren, dass ich mich damit abfinden muss, nichts von dem Geschenk zu haben. Allenfalls würde ich das Geschenk der Vermieterin ablehnen, und das damit erklären, dass ich ohnehin nichts von dem Geschenk hätte.

Sich in diesem Fall einen Vorteil zu verschaffen, das kann nur böse ausgehen.
 
Warum ausgerechnet Heizöl ? Einmal volltanken kostet vielleicht 1000 Euro .
Also warum nicht den Betrag bar kassieren ?
Vielleicht kann der Vermieter Öl als Ausgaben absetzen oder auf den Mieter umlegen .
Entweder Bargeld ohne Quittung oder vielleicht 100 Euro monatlich fürs Rasenmähen /Schneeräumen für 12 Monate ? Wer wirklich was verschenken will dem ist egal wie das Geschenk gewährt wird - es sollte ja dem Beschenkten gefallen .Nicht das man am Ende noch erpresst wird wenn man was annimmt und nicht meldet .
Kommt mir so jedenfalls komisch vor
 
Wenn die Vermieterin die TE für irgendwas entschädigen will oder sich für irgendwas entschuldigen will, was in der Vergangenheit vorgefallen ist, dann soll sie das auf andere Weise tun, ihr beispielsweise einen Urlaub finanzieren, auf jeden Fall etwas, das vom Regelbedarf nicht umfasst ist.

Für die Fragestellung fehlt mir irgendwie das Verständnis. Mit so etwas bringt man sich selbst und andere, die sich in vergleichbarer Lage befinden, nur in Verruf!
 
Wenn eure Vermieterin weiß, dass ihr beim JC seid, dann einfach schriftlich Rechnung für Heizöl schreiben. Herausbekommen, wie das rechtlich in alle Richtungen abgesichert werden kann: z.B. das draufsteht, die Summe sei schon bezahlt (Vertrauen ist gut, Absicherung hier wohl besser) - und zugleich gegenüber dem JC plausibel ist, dass die Summe auf einmal aufgewendet wird (oder in Raten aufschreiben).
Also mein Tip: schlicht was Schriftliches machen.
Wenn sie es nicht weiß, überlegt euch, ob ihr es sagen wollt.
Ansonsten einfach akzeptieren, dass die Situation gerade so ist und über den guten Willen und die Bereitschaft der Vermieterin zur Versöhnung sich freuen. Ist ja tatsächlich auch ein schönes Geschenk. (Wenn dann die Querelen tatsächlich beseitigt sind - kann u.U. mehr als Geld wert sein ; ) ).
 
Wenn die Vermieterin die TE für irgendwas entschädigen will oder sich für irgendwas entschuldigen will, was in der Vergangenheit vorgefallen ist, dann soll sie das auf andere Weise tun, ihr beispielsweise einen Urlaub finanzieren, auf jeden Fall etwas, das vom Regelbedarf nicht umfasst ist.

Für die Fragestellung fehlt mir irgendwie das Verständnis. Mit so etwas bringt man sich selbst und andere, die sich in vergleichbarer Lage befinden, nur in Verruf!

Bitte? Niemand hat die Vermieterin um irgendetwas gebeten... wen bringt man den damit in Verruf? Weil man auch noch so ehrlich ist und das eben nicht annehmen WILL?
 

Also @Katy,

verstehst Du nicht was man Dir empfehlen möchte ? / Kann ?

1.) Die VM darf Dir selbstverständlich einen Tank H'Öl schenken, das möchte das JC natürlich gerne wissen, denn noch viel gerner verringern sie Dir dann die Leistungen, denn diese Schenkung ist ein Geldwerter Zufluß.

2.) In einem leistungsbeziehenden Haushalt -und das kennen sehr viele User in diesem Forum- fehlen auch immer andere Dinge, die dringend, oder sehr gerne, benötigt werden.

3.) Wie aufrichtig ist denn Deine VM ? Soll die Schenkung von Dir gegengezeichnet werden ?

Du schreibst ...."lange Geschichte...." :glaskugel: > nicht dass diese "Schenkung", so fern es tatsächlich eine Solche ist, Dir nicht noch gehörig zum Nachteil gereicht, überhaupt kommt mir Deine Frage komisch vor.

Ich berichte über einen Fall, der vor wenigen Jahren in meinem Dunstkreist stattgefunden hat:

Leistungsberechtigter findet neue Wohnung; VM ist frischgebackener Wohnungserbe, lebt selbst 250 Km von der Erbsache entfernt und hat keine Lust sich um die aufwendige Renovierung der Wohnung zu kümmern;

Er bespricht sich mit dem leistungsberechtigten Mieter dahingehend, dass der selber renovieren soll und er (VM) alle anfallenden Materialrechnungen (für die Renovierung) zahlt;

Für die Arbeit des Mieters erläßt er diesem für 2 Monate die WM.
Da die Miete nicht direkt von dem JC an den VM ging und der VM bereit war, im Notfall Quittungen bzgl. Barzahlung auszustellen, wurde das so gemacht. es ist gut gegangen.

Berenike
.
 
Ich sehe da noch einen anderen Aspekt. Die Vermieterin weiß, dass das JC mit am Start ist. Ich will der Vermieterin nichts unterstellen, würde das aber dem JC auf jeden Fall melden. Schon allein aus dem Grund, weil ich der Vermieterin nicht trauen würde.
Ich traue niemandem mehr, was das Thema JC betrifft, und ich würde mich da niemals angreifbar machen.
 
Regelung wie folgt in Kooperation mit dem JC :

Vermieterin tankt 1000 Liter. Für die OBERE (nicht von uns bewohnte) Etage. Die müsse ja auch "beheizt" werden. Diese 1000 Liter sind dem Jobcenter gemeldet und bekannt. Die obere Etage wir über kurz oder lang renoviert, da sind aktuell noch alte Fenster drin und so gut wie nichts isoliert. Die Wärme von unten zieht ja auch nach oben weg - obgleich wir bis zum Einbau einer Wand samt Tür das ganze erst einmal mit Folie verschlossen und zugehängt haben.

Das Jobcenter selbst bewilligt zusätzlich noch einmal den "tatsächlichen Bedarf", da aktuell wohl alle Anträge auf Mehrbedarf "durchgedrückt" werden sollen (Stichwort: Billiges Heizöl).

Im Übrigen kann ich NICHTS dafür, wenn die Vermieterin (Familienmitglied) Öl verschenken möchte - deshalb sind wir keine Schnorrer oder ähnliches. Wir haben es angegeben, uns entsprechend sozial und kooperativ verhalten und nichts gemauschelt. Dennoch danke für die sachlichen Antworten.
 
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