Paula06
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Guten Morgen zusammen,
ich habe da eine Frage,
wie oft muß ich der Arge eine Vermieterbescheinigung senden ?
Ich habe im März 2009 einen Folgeantrag gestellt der bis jetzt immer noch nicht bearbeitet wurde.
Ich war dann am 15.07.09 bei meinem Anwalt der die Arge auch anschrieb.
Ich hatte im März auf Verlangen der Arge Kontoauszüge von einem Jahr vorgelegt, also von Oktober 2007 bis Oktober 2008. Ging da ja auch um eine Nachzahlung die die Arge mir zahlen mußte und diese Nachzahlung galt bis zum März 2009.
Ebenso eine Vermieterbescheinigung hingesendet, sowie meinen Einkommensnachweis von meiner Firma ausgefüllt.
Das alles war für den Folgeantrag ab April 09.
Nun habe ich durch meinen Anwalt ein Schreiben von der Arge bekommen.
Sie verlangen nun wieder eine Vermieterbescheinigung, Kontoauszüge von April 09 bis Juli 09, Verdienstbescheinigung ab 01.09, Vorlage einer Schulbescheinigung meiner Tochter.
Wo soll ich die nun her holen, es sind Ferien ????
Außerdem ergeht aus den Kontoauszügen das ich regelmäßig seit Schulbeginn einen Elternbeitrag leiste und Essensgeld für die Schule.
Daran erkennt man doch das meine Tochter zur Schule geht.
Zusätzlich bekam ich ein weiteres Schreiben wegen einer Eingliederungsvereinbarung die ich unterzeichnen soll.
Werde die aber erstmal meinem Anwalt vorlegen zur Einsicht und ob ich das gefahrlos unterschreiben kann.
Außerdem liegt der Arge mein Arbeitsvertrag vor den ich im Oktober 2007 unterschrieb und der im Oktober 2009 ausläuft.
Ich werde aber defintitv von der Firma übernommen und bekomme einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Zusage vom Chef und dem Personalbeirat sind ausgesprochen worden.
Den unbefristeten Arbeitsvertrag erhalte ich dann Mitte Oktober.
Denke das die Arge mich weiterhin schikaniert und mich ignoriert soweit es geht.
Erst nachdem ich nun bei meinem Anwalt war und der denen eine Frist setze bis zum 27.07.09, bekam ich wie gesagt diese heutigen Schreiben.
Und soll wieder alles einreichen, das kanns ja wohl nicht sein wenn ich im März schon all das reingereicht habe für eben diesen Folgeantrag.
Danke fürs lesen und "zuhören".
Viele Grüße Paula
ich habe da eine Frage,
wie oft muß ich der Arge eine Vermieterbescheinigung senden ?
Ich habe im März 2009 einen Folgeantrag gestellt der bis jetzt immer noch nicht bearbeitet wurde.
Ich war dann am 15.07.09 bei meinem Anwalt der die Arge auch anschrieb.
Ich hatte im März auf Verlangen der Arge Kontoauszüge von einem Jahr vorgelegt, also von Oktober 2007 bis Oktober 2008. Ging da ja auch um eine Nachzahlung die die Arge mir zahlen mußte und diese Nachzahlung galt bis zum März 2009.
Ebenso eine Vermieterbescheinigung hingesendet, sowie meinen Einkommensnachweis von meiner Firma ausgefüllt.
Das alles war für den Folgeantrag ab April 09.
Nun habe ich durch meinen Anwalt ein Schreiben von der Arge bekommen.
Sie verlangen nun wieder eine Vermieterbescheinigung, Kontoauszüge von April 09 bis Juli 09, Verdienstbescheinigung ab 01.09, Vorlage einer Schulbescheinigung meiner Tochter.
Wo soll ich die nun her holen, es sind Ferien ????
Außerdem ergeht aus den Kontoauszügen das ich regelmäßig seit Schulbeginn einen Elternbeitrag leiste und Essensgeld für die Schule.
Daran erkennt man doch das meine Tochter zur Schule geht.
Zusätzlich bekam ich ein weiteres Schreiben wegen einer Eingliederungsvereinbarung die ich unterzeichnen soll.
Werde die aber erstmal meinem Anwalt vorlegen zur Einsicht und ob ich das gefahrlos unterschreiben kann.
Außerdem liegt der Arge mein Arbeitsvertrag vor den ich im Oktober 2007 unterschrieb und der im Oktober 2009 ausläuft.
Ich werde aber defintitv von der Firma übernommen und bekomme einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Zusage vom Chef und dem Personalbeirat sind ausgesprochen worden.
Den unbefristeten Arbeitsvertrag erhalte ich dann Mitte Oktober.
Denke das die Arge mich weiterhin schikaniert und mich ignoriert soweit es geht.
Erst nachdem ich nun bei meinem Anwalt war und der denen eine Frist setze bis zum 27.07.09, bekam ich wie gesagt diese heutigen Schreiben.
Und soll wieder alles einreichen, das kanns ja wohl nicht sein wenn ich im März schon all das reingereicht habe für eben diesen Folgeantrag.
Danke fürs lesen und "zuhören".
Viele Grüße Paula