Vermieterbescheinigung für Kosten der Unterkunft und Heizung

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RomeoOhRomeo

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Einen schönen guten Tag wünsche ich euch allen. Ich habe mich hier angemeldet um Hilfe zu erbitten da mir das lesen ähnlicher Threads nicht weiterhalf.

Fangen wir von vorne an:
Ende April/Anfang Mai habe ich meinen üblichen Weiterbewillingsantrag für ALG2 abgeschickt, wie immer natürlich auch brav mit Kontoauszügen der letzten 3 Monate, und mitte Mai kam auch schon die Bewilligung des Antrags.
Nach 2 oder 3 Tagen hatte ich dann aber plötzlich noch einen Brief vom Jobcenter in der Post: "Aufforderung zur Mitwirkung".
Es sei zu überprüfen ob und inwieweit ich Anspruch auf Leistungen hätte.
Man verlangte von mir folgende Unterlagen:
- Vermieterbescheinigung (zwecks Prüfung der Kosten der Warmwasseraufbereitung)
- Heiz- und Betriebskostenabrechnung 2016/2017

Die Vermieterbescheinigung war dabei aber ich war erstmal etwas verwirrt. So eine Forderung vom Jobcenter hatte ich noch nie in den jetzt über zehn Jahren die ich ALG2 beziehe.
Ich habe mir angeschaut was für Angaben der Vermieter auf der Vermieterbescheinigung ausfüllen muss:
Neben der Wohnungsgröße, Anzahl der Zimmer, Höhe der Miete sowie die komische Frage nach Mietrückständen waren da expiizit anzukreuzende Felder zur Heizkostenvorauszahlung, Warmwasserbereitung und der Warmwasserversorgung.
ich dachte mir: "Hey Super, die Informationen sind auch alle auf der Nebenkostenabrechnung zu sehen, also brauche ich meinen Vermieter damit nicht belästigen."
Ich habe also die Nebenkostenabrechnung losgeschickt inklusive der Anmerkung, dass dort alle Informationen die man verlangt hat dort zu finden sind.

Ja nun... Ich dachte damit wäre die Sache vom Tisch aber nun hatte ich heute morgen erneut einen Brief vom Jobcenter im Briefkasten. Es war quasi derselbe nur der Teil, dass man die Nebenkostenabrechnung haben will steht nicht mehr drin. (Btw. war keine neue Vermieterbescheinigung im Brief, zum Glück habe ich die alte aufgehoben.)

Jetzt meine Frage: Muss ich meinen Vermieter damit belästigen? Die Informationen die das Jobcenter will sind meiner Meinung nach alle aus der Nebenkostenabrechnung sowie den Kontoauszügen zu entnehmen.

Auch: Es steht oben auf der Vermieterbescheinigung als WICHTIGER HINWEIS: "... Eine Verpflichtung Ihres Vermieters zum Ausfüllen der Bescheinigung besteht nicht."
Wie soll ich mich verhalten, wenn mein Vermieter diese Bescheinigung nicht ausfüllen will?


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Lieben Gruß


Editierung: Verzeihung, ich habe jetzt erst gemerkt, dass ich diesen Thread im falschen Themenunterbereich gepostet hat. Ich hoffe ein Administrator oder Moderator hat die Güte um ihn zu verschieben.
 

gizmo

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raim792

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Wen ich das hier so lesen tue platzt mir der Kragen.
Jobcenter kriegt gar nichts. Fertig aus . Die haben keinen Anspruch auf die Nebenkostenabrechnung.


Ich habe mein Jobcenter das hier geschrieben. Und Ruhe jetzt vor den.


Sozialgericht Landshut S 7 AS 586/09 ER vom 27.10.2009
Die Leistungen nach dem SGB II konnten nicht wegen fehlender Mitwirkung versagt werden, wenn nicht gegen die Pflichten aus § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB I verstoßen wurde, denn die sich aus § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I ergebende Grenze der Mitwirkung war überschritten. Nach dieser Vorschrift bestehen Mitwirkungspflichten nach den § 60 bis 64 SGB I dann nicht, soweit ihre Erfüllung den Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann. Dies ist hier hinsichtlich der Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern des Ast der Fall.Die Anforderung dieser Unterlagen betrifft dritte Personen, die nicht am Sozialleistungsverhältnis beteiligt sind. Auskunftspflichten, die Dritte betreffen, erstrecken sich nur auf die Tatsachen, die dem Leistungsempfänger selbst bekannt sind (vgl. BSG , Urteil vom 10.03.1993 – Az.: 14b/4 REg 1/91). Grundsätzlich besteht keine Ermittlungspflicht des Leistungsempfängers gegenüber Dritten. Er braucht sich keine Erkenntnisse verschaffen. Daraus folgt, dass auch keine Verpflichtung besteht, Beweismittel, z. B. Urkunden, von einem privaten Dritten zu beschaffen und vorzulegen. Dies muss insbesondere dann gelten, wenn es der betreffende Dritte bzw. die Eltern des Ast abgelehnt haben, entsprechende Angaben zu machen.


Bei mir ist Ruhe jetzt wegen Nebenkostabrechnungen.


Jetzt die Sachen richtig durchlesen ja Bitte.


Es besteht keine "Ermittlungspflicht gegenüber Dritten, also auch Vermieter".
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Jetzt meine Frage: Muss ich meinen Vermieter damit belästigen?
Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten: Nein.
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs...DI/25TB_13_14.pdf?__blob=publicationFile&v=13
(Seite 170: 9.1.8 Nachweis der Unterkunftskosten)

Wollen manche JC aber nicht kapieren.

Die Informationen die das Jobcenter will sind meiner Meinung nach alle aus der Nebenkostenabrechnung sowie den Kontoauszügen zu entnehmen.
Teile dem JC höflich mit dass sie bereits alle erforderlichen Informationen haben und die beabsichtigte Datenerhebung daher nach § 67a SGB X nicht zulässig ist.

Wie soll ich mich verhalten, wenn mein Vermieter diese Bescheinigung nicht ausfüllen will?
Dem JC so mitteilen.
Ggf. zur weiteren Begründung den BfDI zitieren (siehe Link).
 
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