G
Gelöschtes Mitglied 28373
Gast
Hallo,
Nun ist es soweit, dass die Nichterreichbarkeit unserer Vermieterin zu einem Problem führt.
Die Vorgeschichte:
Unsere Vermieterin lebte bis Ende 2017 mit bei uns im Haus.
Sie kam ins Krankenhaus und ihre Tochter teilte uns mit, dass sie danach wohl in ein Pflegeheim ziehen müsse. Sie (die Tochter) würde nun die Verwaltung der Wohnungen übernehmen und uns demnächst ihre Kontaktdaten vorbeibringen.
Dies ist nie passiert.
Seitdem gibt es keinen Kontakt zur Tochter der Vermieterin. Es gab seitdem auch keine Betriebskostenabrechnung. Das war für uns bisher kein Problem, da es in den Jahren zuvor sowieso immer mal wenige Euro Nachzahlung oder wenige Euro Rückzahlung gab - wir wissen also, das die Vorauszahlung recht genau zu den tatsächlichen Kosten passt (wobei sich das geringfügig geändert haben könnte, da die Gartenfirma kaum noch hier auftaucht seit die Vermieterin weg ist).
Wie jedes Jahr wurden nun vor kurzem Thermen-Kontrolle und -Wartung durchgeführt.
Die Wartungsfirma hat hierzu einen Aushang gemacht, Termine vereinbart, alles wie jedes Jahr. Auch letztes Jahr, als die Vermieterin bereits verschwunden war, lief es so, dass ein Aushang der Wartungsfirma auftauchte, die Wartung stattfand und wir nichts weiter davon hörten.
Da die Wartungsfirma nach dem Auszug der Vermieterin auch in anderen Sachen hier im Haus unterwegs war, ging und gehe ich davon aus, dass diese in Kontakt zur Tochter der Vermieterin steht.
Der Schornsteinfeger allerdings scheint immer noch alles an die alte Adresse der Vermieterin zu adressieren, wo sie ja nicht mehr wohnt.
Bisher hat unsere Vermieterin die Kosten der Thermenwartung nicht per BK-Abrechnung auf die Mieter umgelegt, wie sie es theoretisch gekonnt hätte. Das war ihr "zu kompliziert und den Aufwand nicht wert".
Nun haben wir jedoch als Mieter die Rechnung über die Thermenwartung direkt von der Wartungsfirma erhalten.
Dies ist so nicht korrekt. Wir haben die Wartungsfirma nicht einmal beauftragt.
Die große Quizfrage ist nur: Was tun?
Ich weiß, dass die Kosten auf uns umgelegt werden können, es also eigentlich egal ist.
Aber die ganze Situation geht mir aus Prinzip auf die Nerven.
Wie gehe ich mit dieser Rechnung um, beanstanden, weil wir nicht sie Auftraggeber sind?
Und zu was sind wir als Mieter verpflichtet, um einen verschwundenen Vermieter aufzuspüren?
Nun ist es soweit, dass die Nichterreichbarkeit unserer Vermieterin zu einem Problem führt.
Die Vorgeschichte:
Unsere Vermieterin lebte bis Ende 2017 mit bei uns im Haus.
Sie kam ins Krankenhaus und ihre Tochter teilte uns mit, dass sie danach wohl in ein Pflegeheim ziehen müsse. Sie (die Tochter) würde nun die Verwaltung der Wohnungen übernehmen und uns demnächst ihre Kontaktdaten vorbeibringen.
Dies ist nie passiert.
Seitdem gibt es keinen Kontakt zur Tochter der Vermieterin. Es gab seitdem auch keine Betriebskostenabrechnung. Das war für uns bisher kein Problem, da es in den Jahren zuvor sowieso immer mal wenige Euro Nachzahlung oder wenige Euro Rückzahlung gab - wir wissen also, das die Vorauszahlung recht genau zu den tatsächlichen Kosten passt (wobei sich das geringfügig geändert haben könnte, da die Gartenfirma kaum noch hier auftaucht seit die Vermieterin weg ist).
Wie jedes Jahr wurden nun vor kurzem Thermen-Kontrolle und -Wartung durchgeführt.
Die Wartungsfirma hat hierzu einen Aushang gemacht, Termine vereinbart, alles wie jedes Jahr. Auch letztes Jahr, als die Vermieterin bereits verschwunden war, lief es so, dass ein Aushang der Wartungsfirma auftauchte, die Wartung stattfand und wir nichts weiter davon hörten.
Da die Wartungsfirma nach dem Auszug der Vermieterin auch in anderen Sachen hier im Haus unterwegs war, ging und gehe ich davon aus, dass diese in Kontakt zur Tochter der Vermieterin steht.
Der Schornsteinfeger allerdings scheint immer noch alles an die alte Adresse der Vermieterin zu adressieren, wo sie ja nicht mehr wohnt.
Bisher hat unsere Vermieterin die Kosten der Thermenwartung nicht per BK-Abrechnung auf die Mieter umgelegt, wie sie es theoretisch gekonnt hätte. Das war ihr "zu kompliziert und den Aufwand nicht wert".
Nun haben wir jedoch als Mieter die Rechnung über die Thermenwartung direkt von der Wartungsfirma erhalten.
Dies ist so nicht korrekt. Wir haben die Wartungsfirma nicht einmal beauftragt.
Die große Quizfrage ist nur: Was tun?
Ich weiß, dass die Kosten auf uns umgelegt werden können, es also eigentlich egal ist.
Aber die ganze Situation geht mir aus Prinzip auf die Nerven.
Wie gehe ich mit dieser Rechnung um, beanstanden, weil wir nicht sie Auftraggeber sind?
Und zu was sind wir als Mieter verpflichtet, um einen verschwundenen Vermieter aufzuspüren?