Vermiete meine Wohnung an ALG2 Empfänger-Bitte um Hilfe

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Jacqueline1964

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Hallo,

ich kann eine Wohnung in 74429 Sulzbach-Laufen vermieten. Ich habe auch schon ein Ehepaar gefunden, das aus der alten Wohnung ausziehen muß, da diese, nach dem Auszug des Sohnes, jetzt zu groß ist (2 m2).

Nun habe ich folgendes Problem: Ich habe keine extra Wasserzähler, keinen extra Stromzähler, kann die Heizkosten nicht gesondert abrechnen und müßte dies gegebenenfalls über einen Schlüssel ausrechnen.

Die Wohnung ist 59 m2 groß und ich dachte an 5,50€/m2. Das wären dann 324,50 €. Dazu Nebenkosten in Höhe von 2,20 pro m2. Das wären dann nochmal 129,80 pro Monat, also Gesamtmiete in Höhe von 454,30.

Die Nebenkosten enthalten: Wasser, Heizung, .....

Den Strom müßte ich pauschal abrechnen. Das Pärchen zahlt zur Zeit 77€ Strom. Ich dachte, wenn sie mir 70 € im Monat geben, bezahle ich den gesamten Strom.

Auch könnten sie sich über meinen Telefonanbieter einwählen und anmelden. D.h. sie bräuchten kein Telefon anmelden.

Wäre das so machbar und vom Jobcenter so akzeptiert werden? Auf was muß ich aufpassen? Gibt es Fallstricke seitens des Jobcenters?

Da mein Mann vor 5 Wochen gestorben ist, muß ich das leider alles alleine regeln und kenne mich nicht aus. Ich will die beiden aber unbedingt, da sie auch noch 3 Hunde haben und die Hunde eventuell abgegeben werden müßten. Außerdem wäre auch mir geholfen, denn durch die Mieteinnahmen könnte ich ein wenig das fehlende Einkommen meines Mannes ersetzen.

Über Eure Tipps und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.

Alles Liebe schickt
Jacqueline
 
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Hallo Jaqueline!

Du könntest eine Pauschalmiete vereinbaren. Das Risiko wäre, dass die Mieter sehr viel verbrauchen und du dann (teilweise) auf den Kosten sitzen bleibst. Abrechnung über eine Schlüssel sind sicher auch möglich. Da müsstest du dich mal einarbeiten, was mietrechtlich zulässig ist.

Hier findest du Angaben, wie hoch die Kaltmiete maximal sein darf:

https://www.jobcenter-landkreis-sha.de/home/geldleistungen/
 
E

ExitUser

Gast
Bei Abrechnung der Heizkosten über Quadratmeter, hat der Mieter grundsätzlich das Recht, die Kosten um 15% zu mindern.
iele rechnen trotzdem nicht nach Verbrauch ab

Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Vermieter immer noch pauschal nach Wohnfläche abrechnen und gar keine entsprechenden Ablesevorrichtungen angebracht haben. Sie versuchen damit, die Ablesung zu vereinfachen und die Kosten zu senken - etwa, wenn sie ein sehr gutes Verhältnis zu ihren Mietern haben. Sie rechnen dann die Heizkosten einfach nach Wohnfläche ab, so wie die meisten anderen Betriebskosten auch. Das ist verständlich und kann auch gut gehen, so lange die Mieter das akzeptieren. Denn letztendlich müssen diese die Kosten für die Ablesegeräte übernehmen.

Das ist zwar möglich, aber rechtlich riskant. Denn in diesem Fall kann der Mieter von den in Rechnung gestellten Heizkosten 15 Prozent abziehen, wenn er mit der Umlage nicht einverstanden ist. Das kann bei einer durchschnittlichen Wohnung schnell weit über 100 Euro im Jahr ausmachen. Geregelt ist das in §12 der Heizkostenverordnung. Dieses Kürzungsrecht bezieht sich nur auf Mietverhältnisse, nicht auf Eigentümergemeinschaften.
LINK

Ausnahmen gibt es noch, wenn man 2 WE hat und als Vermieter eine Einheit davon selbst bewohnt.
 

Jacqueline1964

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Vielen Dank,

könnt Ihr mir einen entsprechenden Mietvertrag zum runterladen nennen, ALG2 konform?

Eigentlich sind es viele m2 mehr. Wir haben die Fläche den ALG2-Statuten angepaßt. Ich weiß, das ich dadurch höhere Heizkosten habe, als tatsächlich angegeben.

Im anderen Fall ist es aber so, das die Wohnung noch die eine oder andere Renovierung nötig hat. Das würden dann die Mieter übernehmen.

Bin mir eben unsicher, wie die auf dem JC reagieren und ob wir das überhaupt realisieren könnten.

Am Mittwoch gehe ich mal aufs Jobcenter um die beiden hier bei mir anzumelden.

Ich wäre froh, nicht mehr dieses riesige Haus alleine bewohnen zu müssen und müßte es auch nicht, durch die zusätzliche Einnahme, verkaufen.

Für weitere Hilfe dankt

Jacqueline
 

Seepferdchen 2010

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Hallo Jacqueline

könnt Ihr mir einen entsprechenden Mietvertrag zum runterladen nennen, ALG2 konform?

Hier mal aus dem Forum vom user @lpadoc eine Mustervorlage, die
ist rechtssicher und im PDF Format, Post 4.

https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/109697-untervermietung-hartz-bezug.html

Ich habe auch schon ein Ehepaar gefunden, das aus der alten Wohnung ausziehen muß, da diese, nach dem Auszug des Sohnes, jetzt zu groß ist (2 m2).

Also bekommt das Ehepaar auch ALG II , richtig?

Und somit muß das Ehepaar erstmal ein Mietangebot von dir vorlegen,
also diese Mustervorlage aus dem Link, abgeändert erstmal als Mietangebot, um dann die schriftliche Zusicherung zu bekommen,
das ein Übernahme der Kosten der Unterkunft bewilligt wird.

§ 22 SGB II Abs. 4

(4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
 

iSlave

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Vielleicht findest du hier mehr:
https://www.vermieter-forum.com

Dort ist der Ton, dass man nicht an Hartzies vermietet :icon_evil:

Darf überhaupt wegen der Größe der Wohnung eine Absage der Übernahme erfolgen? Dachte es dürfte nur über die KdU entschieden werden, woran sich manche JC nicht halten (Rechtsprechung?)....
 

Solanus

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Hallo Jacqueline, den fehlenden Stromzähler kann Dir jeder Elektriker zusätzlich einbauen. Die gibt es in jedem Baumarkt, bzw. Elektrofachhandel und werden als sogenannte Unterzähler zwischen den Hauptzähler vom Stromunternehmen und der zusätzlichen Wohneinheit gesetzt. Du könntest darüber den tatsächlichen Stromverbrauch Deiner Mieter exakt zählen und abrechnen. Kilowattstunde (gezählt) mal den Preis des Stromanbieters zuzüglich 1/2 Grundgebühr. Du selbst zahlst dann die Differenz aus der Abrechnung des Sromanbieters und der Zählung des Unterzählers.

Die zusätzlichen Kosten sollten so etwa 250 € (Zähler + Einbau) einmalig sein.

Heizkosten kannst Du pauschal nach Quadratmeter oder auch Kubikmeter Rauminhalt (Länge x Breite x Raumhöhe) abrechnen. Beachten mußt DU nur, Du mußt alle zu betrachtenen Räume exakt erfassen. D. h. alle Räume im gesamten Haus, die beheizt werden.

Auch beim Wasser könnte man Unterzähler im Heizraum oder an der Stelle an der die Versorgungsleitungen abzweigen einbauen lassen.

Zu erst solltest Du wirklich alle Wohnräume, Küchen, Bäder und Flure, Treppen etc. im Haus erfassen und genau festlegen, welche Wohneinheit welche Anteile hat. Bedenke dabei, Anteile unter 2m Höhe zählen in den Quadratmetern nur zur Hälfte. Unbeheizte Räumlichkeiten zählen bei den Heizkosten mit, wenn Sie an beheizte Räume mit einem Durchgang/Tür anschließen.

Besorge Dir im Internet Abrechnungssoftware für Vermieter bzw. Verwalter, da gibt es auch sehr gute kostenfreie Software, und nutze diese, das macht vieles einfacher, da da in der Hilfe sehr oft vieles erläutert wird.
 
E

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Gast
Anteile unter 2m Höhe zählen in den Quadratmetern nur zur Hälfte.

Nicht ganz richtig. Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhen von weniger als 2 m und mehr als 1 m wolltest du vermutlich sagen (WoFlV) :wink:
Balkone und Terrasen zählen auch nur die Hälfte oder sogar nur ein Viertel.

Abgesehen davon kann die Wohnfläche ruhig größer sein, soweit Miete und Heizkosten angemessen sind. Bei den Heizkosten kann man sich am regionalen Heizspiegel orientieren, wobei die JC meist eine Nichtprüfungsgrenze angeben. Wenn man die nicht überschreitet bezogen auf die angemessene Wohnfläche, dürfte es keine Probleme geben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
Erstmal find ichs super, dass du an ALG II -Empfänger vermieten willst und dir solche Gedanken darum machst, wie du den Vertrag so gestalten kannst, dass das JC deswegen keinen Stress macht.

Wichtig ist, wie schon gesagt wurde, vor allem die Höhe der Gesamtmiete, wie groß die Bude dann ist, kann dem JC eigentlich schnuppe sein. Allerdings muss das Mietangebot ja vorher genehmigt werden, und es gibt JC , die der Ansicht sind, an der Wohnungsgröße herummäkeln zu müssen.
Daher ist die Überlegung, die Wohnung möglichst "kleinzurechnen", so verkehrt nicht. Ich persönlich würde da aber einen Mittelweg zwischen dem, was das Jobcenter evtl. haben wollen könnte und der Realität wählen (und aus einer 100qm-Whg lieber eine mit 80qm als eine mit 50qm machen, ums mal beispielhaft zu beziffern :wink:).

Ich frage mich dabei allerdings auch, inwiefern es rechtliche Konsequenzen für das Mietverhältnis haben kann, wenn ihr die Wohnungsgröße zu gering angebt. Soweit ich weiß, gibt es vor allem Rechtssprechungen über das Gegenteil, eine zu groß angegebene Fläche im Mietvertrag. Vermutlich wäre es tatsächlich so, dass eine zu klein angegebene Wohnfläche rechtlich gar kein Problem wäre.

Das sieht allerdings gegenüber dem Jobcenter anders aus, sofern Heizkosten separat abgerechnet werden. Das Jobcenter übernimmt ja nur angemessene Heizkosten, und wenn eine Wohnung sehr groß ist und deswegen die Heizkosten sehr hoch, dürfen die deswegen schon mäkeln - was zwar erstmal nur deine Mieter betrifft und nicht dich, aber da du die Mieter ja haben und behalten willst, ist das wichtig zu bedenken.
Wenn die Heizkosten also relativ hoch ausfallen und das JC irgendwie spitz kriegen sollte, dass die Wohnung viel größer ist als im Mietvertrag angegeben, dürfte das Stress für deine Mieter geben.

Da du aber sowieso keine getrennten Ablesemöglichkeiten hast, ist die Option der Pauschalmiete wirklich eine Überlegung wert - davon würden deine Mieter sogar profitieren.
Das Risiko für dich ist, dass deine Mieter sich nicht an Nachzahlungen für Heizkosten und Strom beteiligen müssen - du sie aber andersherum auch nicht an Rückzahlungen beteiligen musst. Wenn dieses Risiko für dich vertretbar ist, dann dürfte die Pauschalmiete (natürlich dann so angesetzt, dass sie direkt an der Obergrenze für die Gesamtmiete für zwei Personen in deinem Wohnort liegt) die beste Option sein.
Du sparst dir damit ja dann auch die NK-Abrechnung, die dann ja wiederum jedes Jahr zum JC müsste und somit nachvollziehbar und korrekt sein muss.

Und der Bonus für deine Mieter ist:
In der Pauschalmiete können dann gut schon die anteiligen Kosten für den Haushaltsstrom und das Telefon enthalten sein. Das sind eigentlich beides Posten, die man aus dem Regelsatz zu zahlen hat. Hat man aber eine Pauschalmiete vereinbart, muss das JC diese Miete komplett übernehmen. Für deine Mieter bleiben also ein paar Euros mehr im Monat übrig.

Damit es hierbei keine Probleme gibt, solltest du im Mietvertrag auf keinen Fall angeben, wie hoch die Anteile an der Pauschalmiete für die einzelnen Posten sind. Sollte das JC nachfragen, sollten sich deine Mieter und auch du weigern, dazu Auskunft zu geben. Die Pauschalmiete ist die Pauschalmiete und fertig.

Problematisch ist diesbezüglich allerdings, dass euer Landkreis offenbar nur Angaben zu einer angemessenen Kaltmiete macht - da müssten deine Mieter definitiv noch in Erfahrung bringen, was maximal für Nebenkosten und Heizkosten gezahlt wird, so dass ihr die Pauschalmiete anhand der Gesamtkosten festlegen könnt.
Aber evtl. haben deine Mieter diese Info ja schon, weil diese Zahlen in der Kostensenkungsaufforderung, die sie ja bekommen haben müssten, enthalten sind?
 

Fabiola

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Hier mal aus dem Forum vom user @lpadoc eine Mustervorlage, die
ist rechtssicher und im PDF Format, Post 4.
untervermietung bei hartz 4 bezug
So wie ich das verstanden habe, möchte @Jacqueline1964 eine abgeschlossene Wohnung in dem für sie sehr großen Haus vermieten.
Ein wie oben eingestellter Untermietvertrag dürfte dafür doch eher nicht geeignet sein?!
 
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