Hallo Franz Pfaff,
Meine Erwerbsfähigkeit (im Rahmen von ALG2) soll erneut überprüft werden, da meiner FM das Gutachten der DRV von 2014 zu alt ist.
Wenn das die Ansicht deiner SB /FM sein sollte (die sicher kein Medizinstudium abgeschlossen hat?) und dieses DRV-Gutachten (hoffendlich) nur vom Datum her kennt, dann hat sie den ÄD zu beauftragen ein aktuelles Gutachten zu erstellen.
Dafür ist der da und dein Hausarzt ist nicht dafür zuständig (zu machen) deine Erwerbsfähigkeit zu beurteilen, hast du dir die Fragen mal durchgelesen, die er da beantworten soll ???
Damit kann er dir den "Weg in die Sozial-
HILFE" ebnen, das ist aber gar nicht seine Aufgabe.
Dazu gibt es hier schon massenhaft Themen und Beiträge, wo es um solche (oder sehr ähnliche) Formulare für den Hausarzt ging.
Dein eingestelltes Formular wird allerdings üblicherweise
NUR DIREKT vom ÄD an die Ärzte verschickt, die du
VORHER von der Schweigepflicht entbinden musst ... das spart man (deine FM) sich auf diesem Wege schon mal, du lieferst das ja dann
ALLES "freiwillig".
Ich frage mich auch wie deine SB überhaupt zu diesen Formularen kommt, die eigentlich
NUR beim ÄD greifbar sein dürfen und von dort dann direkt an die Ärzte geschickt werden (sofern du das erlaubt hast), ich würde dazu glatt mal den Datenschutz anschreiben ... zumal sie das ja vermutlich "zu ihren Händen" auch zurück haben möchte (wenn es dann ausgefüllt wäre) ...
Meine Frage ist nun ob so ein Gutachten seine Gültigkeit verliert (bei mir hat leider keine Wunderheilung stattgefunden) und einfach so durch die im Anhang gezeigte Bescheinigung des Hausarztes ersetzt werden kann?
Dafür dürfte es wohl sehr auf den konkreten Inhalt dieses Gutachtens ankommen, Gesundheitsbeschwerden bei denen auch zukünftig keine Besserung (eher Verschlechterung) mehr zu erwarten ist, "verlieren ja nicht ihre Gültigkeit", die sind ja auch 4 und mehr Jahre später immer noch da (oder sogar schlimmer geworden).
Es geht also mehr um den Inhalt und die Prognosen darin und nicht um das Datum der Ausstellung ...
Wenn Jemand nach Begutachtung durch die DRV eine EM-Rente "auf Dauer" bekommt, wird das ja auch (meist) nicht mehr geprüft, nur weil einige Jahre vergangen sind ... ein "reguläres Verfallsdatum" haben solche Gutachten also nicht, es kommt immer auch auf den Inhalt an.
Muss ich diese Bescheinigung (die übrigends mit Seite 2 beginnt!) überhaupt ausfüllen lassen?
NEIN, deinen Hausarzt solltest du damit besser gar nicht belästigen, der kann das auch korrekt gar nicht beurteilen müssen, welche Tätigkeiten du noch ausüben könntest und für wie viele Stunden täglich ... klar kann er allgemein beurteilen, was du überhaupt nicht mehr machen solltest beruflich aber das war es auch schon, der ist dein Hausarzt und
KEIN Arbeitsmediziner.
Das beginnt mit der 2. Seite, weil du auf der ersten Seite bereits erkennen würdest, dass es sich um ein Formular vom ÄD handelt, das deine FM (vermutlich) gar nicht haben dürfte ... medizinische Auskünfte gehen generell (auch beim JC)
NUR einen Arzt was an und der sitzt beim ÄD.
Normalerweise müsste ich doch zum ärztlichen Dienst geschickt werden, oder nicht?
Vollkommen richtig erkannt, genau für diesen Zweck gibt es ja den ÄD für die AfA und das JC, zumindest rein theoretisch sollen die ja solche Überlegungen genauer anstellen können ... ob du jetzt vielleicht Erwerbsgemindert sein könntest oder nicht hat aber letztlich (bei Bedarf erneut) nur die DRV festzustellen.
Mir scheint das dies nur der Kostenreduzierung des JC's dienen und das ganze auf den Hausarzt abgewälzt werden soll.
Es ist ein sehr kläglicher Versuch deiner SB dich in Richtung SGB XII loswerden zu können, nur werden die (im Ernstfall) auch erst eine neue Begutachtung von der DRV verlangen, besonders wenn es schon mal eine gegeben hat.
Ich nehme mal an dein DRV-Gutachten von 2014 hat dich für Erwerbsfähig (6 und mehr Stunden am "allgemeinen Arbeitsmarkt" =
VOLL Erwerbsfähig) befunden ... gewisse gesundheitlich bedingte Einschränkungen bei den Tätigkeiten und der Vermittlung kann es ja trotzdem geben, die dann vom JC zu beachten sind.
Das kann dein Hausarzt ganz sicher
NICHT mit diesem "Wisch" aus der Welt schaffen und daran solltest du ihn auch gar nicht beteiligen wollen ... der ist für deine private Behandlung da und sollte sich damit nicht vor den "Karren des JC spannen" lassen.
Kann das Gutachten der DRV jetzt einfach vom JC ignoriert werden?
Kann/sollte ich statt der Bescheinigung meines Hausarztes auf eine Begutachtung des ärztlichen Dienstes bestehen?
Das JC kann sich einfach weiterhin an das bestehende DRV -Gutachten halten und wenn man das nicht mehr möchte,
MUSS zunächst der ÄD beauftragt werden und zur Not auch erneut die DRV ... die Ansichten deines Hausarztes dazu werden dafür keine abschließende, rechtlich relevante Bedeutung haben, weil das gar nicht seine Aufgabe ist das zu beurteilen.
Und genau das solltest du deiner SB deutlich mitteilen, wenn sie nach dem Bericht fragt, eine Rechtsgrundlage gibt es für diese Forderung (an dich und deinen Hausarzt) überhaupt
NICHT ... und ihr stehen keine medizinischen Auskünfte zu, weder schriftlich noch mündlich.
Einfordern musst du da selber auch
NICHTS, die SB / FM sollte schon selber wissen, wie man das korrekt angehen muss und wer dafür zuständig ist deine Erwerbsfähigkeit zu überprüfen, dein Hausarzt jedenfalls
NICHT.
MfG Doppeloma