Hallo HanaK,
Ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen.
Wer hat denn diese LTA konkret bewilligt, die
AfA ODER die Rentenkasse ???
Meine Rehaberaterin will mich jetzt zuerst zu einer 6-wöchigen Arbeitserprobung bei der die Zahlung von
ALG1 weiterläuft, schicken,obwohl ich als stabil für eine Umschulung eingeschätzt wurde.
Von
WEM konkret wurdest du für stabil genug eingeschätzt eine Umschulung zu machen, das bedeutet ja noch nicht unbedingt, dass man dir auch eine Umschulung (in was für einen Beruf ?) bewilligen wird.
Es wäre schon wichtig zu wissen, wie alt du ungefähr bist, was du mal gelernt und / oder bisher beruflich gemacht hast.
Wann die Arbeitserprobung stattfinden soll, weiß man leider noch nicht.
Das zeugt nicht wirklich davon, dass man dich ernsthaft fördern möchte über die
AfA und nur die Zeit "vertrödelt" damit du dann aus dem Leistungsbezug raus bist ...
Nun läuft mein Bezug von
ALG1 in zwei Monaten ab und dann habe ich erstmal keinen Anspruch auf ALG2, da ich noch einen Bausparvertrag und ein Sparbuch habe, die zusammen über dem Schonvermögen liegen.
Auch mit Anspruch auf
ALGII muss man das beim
JC dann nicht übernehmen wollen, was dir bei der
AfA mal zugesagt wurde ...
Wenn deine LTA von der
DRV bewilligt wurde (hast du einen schriftlichen Bescheid dazu ?) könnte das anders sein aber dann läuft auch eine "Arbeitserprobung / Berufsfindung" über die
DRV und eine eventuelle Umschulung später auch.
Auf den Hinweis, dass ich keine Leistungen bekäme, reagierte die Sachbearbeiterin mit Schulterzucken und der Bemerkung, dass sie dann nicht mehr für mich verantwortlich wäre.
Da hat sie leider Recht, denn die
AfA fördert dich
NICHT mehr nach Ende der Leistungen, es wäre wirklich wichtig erst mal zu wissen, wer konkret diese Feststellungen gemacht hat und wer dir schriftlich einen Bescheid für eine LTA ausgestellt hat.
Allgemein muss ich dich leider darauf hinweisen, dass eine LTA nicht unbedingt auch eine Umschulung sein muss ... darunter gibt es auch viele andere Maßnahmen (bei
AfA und
DRV) die mit einer Umschulung nichts zu tun haben.
Jetzt bin ich wirklich verzweifelt. Nach langer schlimmer Krankheitsphase war die Umschulung der einzige Hoffnungsschimmer und die einzige Perspektive.
Kann ich durchaus verstehen aber ich befürchte du warst damit viel zu offen bei der
AfA und genau das hat man jetzt ausgenutzt, um dir falsche Hoffnungen zu machen.
Hast du denn noch einen Arbeitsplatz (bist vielleicht wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld bei der
AfA ?) , weil du davon schreibst, dass du die bisherige Arbeit nicht mehr machen kannst aber sonst wohl dahin zurück musst ???
Dann wäre deine Frage in einem anderen Foren-Bereich deutlich besser aufgehoben ...
MfG Doppeloma