Verliere ich den Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe wegen abgelehntem ALG2?

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HanaK

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LTA-Anspruch mit Ablauf von ALG1???

Hallo,

ich bräuchte dringend Rat:
Ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen. Meine Rehaberaterin will mich jetzt zuerst zu einer 6-wöchigen Arbeitserprobung bei der die Zahlung von ALG1 weiterläuft, schicken,obwohl ich als stabil für eine Umschulung eingeschätzt wurde. Wann die Arbeitserprobung stattfinden soll, weiß man leider noch nicht. Nun läuft mein Bezug von ALG1 in zwei Monaten ab und dann habe ich erstmal keinen Anspruch auf ALG2, da ich noch einen Bausparvertrag und ein Sparbuch habe, die zusammen über dem Schonvermögen liegen. Auf den Hinweis, dass ich keine Leistungen bekäme, reagierte die Sachbearbeiterin mit Schulterzucken und der Bemerkung, dass sie dann nicht mehr für mich verantwortlich wäre. Jetzt bin ich wirklich verzweifelt. Nach langer schlimmer Krankheitsphase war die Umschulung der einzige Hoffnungsschimmer und die einzige Perspektive. Nun befürchte ich, dass ich den Anspruch darauf verliere, da ich ja dann keine Leistungen mehr beziehe. Meine Alternativen sehen ich dann nur darin wieder in meinen Job zurück zu kehren, aber der hat mich erst so krank gemacht und allein der Gedanke daran, verursacht Panik. Kann ich irgendwas tun, um noch vor Ablauf von ALG1 in eine Maßnahme zu kommen? Hat jemand Erfahrungen?
 
Hallo zusammen,

ich brauche dringend Rat und bedanke mich schonmal für jede Mühe:

Ich habe Leistungen zur Teilhabe genehmigt bekommen. Obwohl ich von Amtsärztin als auch Berufspsychologin für stabil und fähig ( Depressionen) für eine Umschulung eingeschätzt wurde, möchtemich meine Sachbearbeiterin erst jetzt, 2 Monate später, zu einer 6 wöchigen Arbeitserprobung bei der weiterhin ALG1 bezahlt wird, schicken. Wann diese Erprobung stattfindet, konnte sie mir auch nicht sagen. Nun läuft mein anspruch auf ALG1 in zwei Monaten aus und werde dann erstmal kein ALG2 beziehen können (Bausparvertrag und Sparbuch zusammen über Schonvermögen). Auf den Hinweis hat meine Sachbearbeiterin nur mit Schulterzucken und der Bemerkung reagiert, dass sie dann nicht mehr für mich verantwortlich wäre.

Jetzt bin ich wirklich verzweifelt und fühle, wie ich wieder in den Strudel der Hoffnungslosigkeit falle. Nach langer Therapie war die Umschulung meine einzige Hoffnung und Perspektive und nun weiß ich nicht mehr weiter. Ich könnte nur noch in meinen alten Beruf zurück, aber der hat mich erst so krank gemacht und allein der Gedanke daran verursacht Panik.
Verliere ich ohne Leistungen den Anspruch auf die Umschulung?
Kann ich irgendwas tun, um doch noch in eine Maßnahme zukommen?
 
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Hallo HanaK,

Ich habe Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt bekommen.

Wer hat denn diese LTA konkret bewilligt, die AfA ODER die Rentenkasse ???

Meine Rehaberaterin will mich jetzt zuerst zu einer 6-wöchigen Arbeitserprobung bei der die Zahlung von ALG1 weiterläuft, schicken,obwohl ich als stabil für eine Umschulung eingeschätzt wurde.

Von WEM konkret wurdest du für stabil genug eingeschätzt eine Umschulung zu machen, das bedeutet ja noch nicht unbedingt, dass man dir auch eine Umschulung (in was für einen Beruf ?) bewilligen wird.

Es wäre schon wichtig zu wissen, wie alt du ungefähr bist, was du mal gelernt und / oder bisher beruflich gemacht hast.

Wann die Arbeitserprobung stattfinden soll, weiß man leider noch nicht.

Das zeugt nicht wirklich davon, dass man dich ernsthaft fördern möchte über die AfA und nur die Zeit "vertrödelt" damit du dann aus dem Leistungsbezug raus bist ...

Nun läuft mein Bezug von ALG1 in zwei Monaten ab und dann habe ich erstmal keinen Anspruch auf ALG2, da ich noch einen Bausparvertrag und ein Sparbuch habe, die zusammen über dem Schonvermögen liegen.

Auch mit Anspruch auf ALGII muss man das beim JC dann nicht übernehmen wollen, was dir bei der AfA mal zugesagt wurde ...

Wenn deine LTA von der DRV bewilligt wurde (hast du einen schriftlichen Bescheid dazu ?) könnte das anders sein aber dann läuft auch eine "Arbeitserprobung / Berufsfindung" über die DRV und eine eventuelle Umschulung später auch.

Auf den Hinweis, dass ich keine Leistungen bekäme, reagierte die Sachbearbeiterin mit Schulterzucken und der Bemerkung, dass sie dann nicht mehr für mich verantwortlich wäre.

Da hat sie leider Recht, denn die AfA fördert dich NICHT mehr nach Ende der Leistungen, es wäre wirklich wichtig erst mal zu wissen, wer konkret diese Feststellungen gemacht hat und wer dir schriftlich einen Bescheid für eine LTA ausgestellt hat.

Allgemein muss ich dich leider darauf hinweisen, dass eine LTA nicht unbedingt auch eine Umschulung sein muss ... darunter gibt es auch viele andere Maßnahmen (bei AfA und DRV) die mit einer Umschulung nichts zu tun haben.

Jetzt bin ich wirklich verzweifelt. Nach langer schlimmer Krankheitsphase war die Umschulung der einzige Hoffnungsschimmer und die einzige Perspektive.

Kann ich durchaus verstehen aber ich befürchte du warst damit viel zu offen bei der AfA und genau das hat man jetzt ausgenutzt, um dir falsche Hoffnungen zu machen.

Hast du denn noch einen Arbeitsplatz (bist vielleicht wegen Aussteuerung aus dem Krankengeld bei der AfA ?) , weil du davon schreibst, dass du die bisherige Arbeit nicht mehr machen kannst aber sonst wohl dahin zurück musst ???

Dann wäre deine Frage in einem anderen Foren-Bereich deutlich besser aufgehoben ...

MfG Doppeloma
 
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