Hallöchen zusammen
habe gerade vom SG einen Schriftsatz der Gegenseite (ARGE ) erhalten, in dem diese behauptet, dass ich bei meinem vorangegangenen Leistungsträger bereits seit 5 Jahren ALG2 beziehen würde (was natürlich so nicht stimmt). Offenbar hat die Beklagte keine stichhaltigen Argumente mehr, dass Sie jetzt Unwahrheiten über mich gegenüber dem SG behaupten muss. Ich habe zwar schon einige SG -Verfahren durchgezogen, aber eine derartige Verleumdung bislang auch noch nicht erlebt. Naja die Sitten werden härter wie mir scheint. Also wie würdet Ihr dagegen vorgehen (außer das SG auf die Unrichtigkeit hinzuweisen)? Ob hier § 187 StGB in Frage kommt?