Verletztengeld durch Arbeitsunfall wird das als Einkommen vom JC gerechnet, wer kann mir da einen Hinweis geben?

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G

Gelöschtes Mitglied 44646

Gast
Hallo so wie es aussieht bekomme ich für 5 tage die ich Krank war (Arbeitsunfall) Verletztengeld von der Krankenkasse....wie wird das bei einer Harz 4 Aufstockung gewertet?
Zählt das als Einkommen und hat man da auch den Freibetrag von 100 Euro im Monat?

Verletztengeld bekomme ich weil ich erst frisch angestellt wurde und in den ersten 4. Wochen Krank war.


Berechnung der Leistungen:

Höhe der Monatlichen Bedarfe in Euro.
Regelbedarf 409,00 Euro
Grundmiete 229,08 Euro
Heizkosten 54,00 Euro
Nebenkosten 57,00 Euro
Gesamtbedarf 749,08 Euro

Zu berücksichtigendes Einkommen in Euro

Brutto 771,43 Euro
Netto 622,17 Euro

Abzüglich Freibetrag auf das Erwerbseinkommen
234,29 Euro

Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen
387,88 Euro


Höhe der Monatlichen zustehenden Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen in Euro

Regelbedarf 21,12 Euro
KdU -Miete 340,08 Euro
Summe 361,20 Euro



Ich bekomme nun von meinem Arbeitgeber auf mein Konto
456,34 Euro Lohn.

Das macht -165,93 Euro

Ich bekomme von den 165,93 Euro 80% von der Krankenkasse als Verletztengeld wieder.


Habt ihr Erfahrungen damit?

Im Prinzip ist das doch eine Lohnersatzleistung.
Falls das nicht als Einkommen zählt habe ich ja noch nicht mal die 100 Euro Freibetrag oder wie seht ihr das.

Wenn da etwas kommt seitens des Jobcenter wie würdet ihr den Widerspruch Formulieren.



Vielen Dank
Mark
 

Seepferdchen 2010

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G

Gelöschtes Mitglied 44646

Gast
Das bedeutet also für mich ich muss das Geld von der Krankenkasse an das Jobcenter abtreten....wenn es auf mein Konto kommt muss ich es an das Jobcenter alle zurück zahlen.
Ich habe also auf jeden Fall auf die 456,34 Euro einen Freibetrag.

Dann habe ich mindestens 160 Euro als Freibetrag zusätzlich zu dem Regelsatz , richtig?
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
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Ja weil Krankengeld und Verletzungsgeld dienen dem
Ausgleich von wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, sie haben eine Lohnersatzfunktion.

Dann habe ich mindesten 160 Euro als Freibetrag zusätzlich zu dem Regelsatz , richtig?

Bitte warte mal ob dir jemand den genauen Betrag schreiben kann.
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Zählt das als Einkommen und hat man da auch den Freibetrag von 100 Euro im Monat?
Ja und Nein.
Die 100€ gibt's nur auf Erwerbseinkommen, aber das hast du ja in dem Monat sowieso, damit auch den Freibetrag.
Wenn da etwas kommt seitens des Jobcenter
... wird das erstmal auf Richtigkeit überprüft.
Widersprüche ins Blaue hinein machen keinen Sinn.

Dann habe ich mindestens 160 Euro als Freibetrag zusätzlich zu dem Regelsatz , richtig?
Ich hab keine Ahnung wie du auf diese Zahl kommst, aber überschlägig müsste es m.A.n. noch etwas mehr sein (ca. 190€).
Für eine genaue Berechnung wird der Bruttolohn benötigt.
 
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