Hallo Tica,
Du hast das falsch verstanden. Ich meine damit eine eventuelle Unterstellung auf Schwarzarbeit (also arbeiten ohne zu melden) Also beruhige Dich!
Was bitte hat das jetzt mit Schwarzarbeit zu tun.
Ich glaube du benutzt hier viele Gesetze, ohne deren Hintergrund wirklich zu verstehen bzw. zu kennen.
Mal so, einer Schwarzarbeit geht jemand nach, welcher eine Arbeit gegen Entlohnung ausführt für welche der Auftraggeber keine gesetzlichen Abgaben tätigt, was dem Arbeitnehmer von vornherein bekannt ist.
Wenn hier der
TE im Familienbetrieb einer leichten Arbeit nachgeht, bedeutet dies noch lange nicht das er damit einer Schwarzarbeit nach geht (Unterstellung). Weist du ob er dort nicht als Minijobber angemeldet ist (Minijobzentrale).
Im übrigen hat die fehlende Angabe im Weiterbewilligungsantrag zur EMR der
DRV auch nichts mit dem Straftatbestand der Schwarzarbeit zu tun, siehe oben.
Wer einen Minijob nachgeht, der wird von seriösen Arbeitgebern bei der Minijobzentrale angemeldet. Wie diese dann mit den Daten umgeht ist deren Aufgabe und vom Gesetzgeber geregelt.
Sollte die
DRV zweifel an einem fehlendem kreuz im Antragsformular haben, so steht es ihr frei dies zu überprüfen. Nur kann dann offen bleiben ob dies überhaupt zu konsequenzen führt bzw. führen kann. Die Bescheide zur Teil-/voller EMR enthalten im Anhang alle hinweise zu möglichen Hinzuverdienstgrenzen, bei welchem ein Hinzuverdienst im Rahmen von 6.300,-€ jährlich keine weiteren Auswirkungen hat, weil eben nach aktueller Rechtslage zugestanden wird.
Bei Renten wegen Teil-EMR wird dann auch noch ausführlicher auf diverse Hinzuverdienstgrenzen unter Anrechnung der bestehenden Rente verwiesen.
Nach mir bisher bekannten
Sachstand interessiert sich die
DRV auch weniger wieviel Stunden ein voller EMR arbeitet, als vielmehr ob er die Hinzuverdienstgrenze einhält.
Bei meiner damaligen Berufsunfähigkeitsrente musste mein Arbeitgeber noch nicht einmal die Einkünfte gesondert mitteilen, denn die ergaben sich aus der Rentenmeldung automatisch.
Ich hab allerdings bei der
DRV alle 2 Jahre die aktuellen Hinzuverdienstgrenze abgefragt und demzufolge meinen Hinzuverdienst dieser angepasst, so das die Grenze stets eingehalten wurde.
Am Rande sei erwähnt, wenn jemand an 6 Tagen die Woche 3 Std./tägl. als Minijobber mit 8,84 Mindestlohn arbeitet, dann dürfte er teoretisch 72 Std./mtl. arbeiten, was einem Lohn von 636,48 Euro entspräche.
Und ja ich gebe dir allerdings recht, in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen wäre es eher von Vorteil (je nach Arbeit) wenn jemand immer unter 3 Std./tägl. Arbeit bliebe, sofern er volle EMR erhält. Sieht halt besser aus.
Nichts desto trotz interessiert das die
DRV noch wenig, denn damit würde man bestenfalls sein Gesundheit aufs Spiel setzen, was der
DRV ja nur recht sein kann.
Ganz anders könnte die 3 Std. Grenze im Falle eines Arbeitsmarktrentners aussehen, denn solange der unter wöchendlich 15 resp. 18 Std. bleibt, gilt dieser seitens der
AfA eben als nicht in Arbeit vermittelt.
Aber all das hat nichts aber auch rein gar nichts mit Schwarzarbeit zu tun.
Und was hat das mit Panikmache zu tun, wenn z.B. Liesa und ich nicht nebenbei arbeiten gehen würden bei einer befristeten Rente.
Ich würde mal sagen sehr viel.
Offenbar verkennst du, wieviele Menschen hier zu uns stossen, die eben nicht die Tricks und Fallen der diversen Behörden kennen und sich ja deshalb Rat suchen.
Frag doch mal in deinem Umfeld, wieviele wissen, was es mit den 15 Wochenstunden bei der
AfA auf sich hat, oder wieviele inzwischen Kenntnis davon haben, das es die Hinzuverdienstgrenze von 450,-€/mtl. bei der
DRV gar nicht mehr gibt. Heute zählt das Jahreseinkommen von 6.300,-€.
Grüße saurbier