Verlängerung Erwerbsminderungsrente-Nebenbeschäftigung 15 Std.Monatlich Schadhaft?

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isildur1

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Hallo, meine verlängerung der EMR liegt 06/18 an. Ich übe eine nebenbeschäftigung für 15Std. monatlich bei freier Zeiteinteilung im Familienbetrieb aus.

Wirkt sich das negativ auf die Verlängerung der Rente aus? Sollte ich kündigen damit ich keine Probleme bei der Verlängerung bekomme?

Ich bin durchgehend alle 4-6 Wochen weiterhin in Behandlung gewesen.

Gruß umd Danke im voraus für eure Antworten.
 
G

Gast1

Gast
AW: Verlängerung EMR

isildur1, wenn Du voll erwerbsgemindert bist (unter 3 h erwerbsfähig), und Du arbeitest exakt 15 h pro Woche, dann hast Du keinen Anspruch mehr auf Deine EM-Rente. Denn wer mindestens 3 h pro Tag arbeiten kann (bei einer 5-Arbeitstageswoche sind das mindestens 15 h), der gilt als erwerbsfähig und hat somit Anspruch auf ALG II , siehe § 8 SGB II.

Du bist außerdem verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung jede Tätigkeit mitzuteilen, die Du aufgenommen hast. Spätestens in Deinem Antrag auf Verlängerung der EM-Rente musst Du Deine aktuelle Tätigkeit angeben. Die Rentenversicherung will dann Deine Arbeitsstunden und Deinen Verdienst wissen.

Oder beziehst Du zur Zeit eine teilweise EM-Rente (3 bis unter 6 h erwerbsfähig) bzw. eine so genannte Arbeitsmarktrente (volle EM-Rente, aber 3 bis unter 6 h erwerbsfähig + Arbeitsmarkt für Dich verschlossen)?
 

isildur1

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isildur1, wenn Du voll erwerbsgemindert bist (unter 3 h erwerbsfähig), und Du arbeitest exakt 15 h pro Woche, dann hast Du keinen Anspruch mehr auf Deine EM-Rente. Denn wer mindestens 3 h pro Tag arbeiten kann (bei einer 5-Arbeitstageswoche sind das mindestens 15 h), der gilt als erwerbsfähig und hat somit Anspruch auf ALGII , siehe § 8 SGB II.

Du bist außerdem verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung jede Tätigkeit mitzuteilen, die Du aufgenommen hast. Spätestens in Deinem Antrag auf Verlängerung der EM-Rente musst Du Deine aktuelle Tätigkeit angeben. Die Rentenversicherung will dann Deine Arbeitsstunden und Deinen Verdienst wissen.

Oder beziehst Du zur Zeit eine teilweise EM-Rente (3 bis unter 6 h erwerbsfähig) bzw. eine so genannte Arbeitsmarktrente (volle EM-Rente, aber 3 bis unter 6 h erwerbsfähig + Arbeitsmarkt für Dich verschlossen)?

İch beziehe Rente wegen voller EMR. Glaube Du hast dich verlesen.
15 Std im Monat arbeite ich.

Gruß
 
G

Gelöschtes Mitglied 24666

Gast
AW: Verlängerung EMR

TE schrieb: 15 Std. im Monat, bei freier Zeiteinteilung. Da dürfte es keine Probleme geben.
 
G

Gast1

Gast
AW: Verlängerung EMR

İch beziehe Rente wegen voller EMR. Glaube Du hast dich verlesen.
15 Std im Monat arbeite ich.

Gruß

Oh stimmt, danke für den Hinweis. Ich würde in einem solchen Fall trotzdem tunlichst darauf achten, dass Du an Deinen Arbeitstagen jeweils unter 3 h arbeitest, aber nicht exakt 3 h.

Vielleicht bin ich aber zu vorsichtig (ich beziehe auch eine volle, befristete EM-Rente und bin unter 3 h erwerbsfähig): Kann jemand anders den 2. Satz in meiner Antwort hier bestätigen, am besten unter Nennung einer Rechtsgrundlage oder eines Gerichtsurteils oder einer Arbeitsanweisung der Rentenversicherung?
 
G

Gast1

Gast
AW: Verlängerung EMR

Definitiv unter 3Std. pro Arbeitstag. Bekomme auch ne Bescheinigung darüber. Sortiere nur Fahraufträge.

Gruß

Dann sehe ich keine Gefahr dahingehend, dass Deine EM-Rente nicht verlängert wird wegen Deiner Arbeitszeiten. Sie kann aber auch aus anderen Gründen nicht verlängert werden, vor allem, wenn sich Dein Gesundheitszustand tatsächlich erheblich verbessert hat in der Zwischenzeit und dies von Deinen Ärzten und/oder einem Gutachter festgestellt worden ist/wird.
 
E

ExitUser

Gast
AW: Verlängerung EMR

Jedwede Tätigkeit bei einer befristeten EM-Rente kann zum Stolperstein werden beim Antrag auf Verlängerung und ist sie noch so vom Gesetzgeber her als Regelkonform anzusehen.

Die Wahrscheinlichkeit deswegen erneut zu einem Gutachter zu müssen ist m.M.n. deutlich erhöht. Nicht umsonst wird im Weiterbewilligungsantrag nach Ausübung von Tätigkeiten gefragt.

Schon aus dem Grund das ja viele Antragsteller vor Bewilligung oftmals Monate wenn nicht Jahre AU geschrieben waren und dann plötzlich einer Tätigkeit neben ihrer EM-Rente nachgehen und die DRV sich dann so ihre Gedanken macht...

Da hat sich schon mancher ins eigene Knie geschossen...

Deshalb würde ich nur bei einer unbefristeten EM-Rente wo zwar auch mehr oder weniger regelmäßig mal danach gefragt wird einer Tätigkeit im erlaubten Rahmen nachgehen wo eben nicht die Gefahr besteht die auslaufende Befristung nicht mehr verlängert zu bekommen.


liesa
 

Tica

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AW: Verlängerung EMR

@liesa

Ich schließe mich dir an. Ich hätte nie eine Arbeit neben meiner befristeten EM-Rente angenommen (auch nicht im erlaubten Rahmen). Man weiß nie, ob da nicht ein übereifriger Mitarbeiter sich ein paar Sporen verdienen will.
So auf die Art: der kann 2,5 h dann gehen bestimmt auch 3 h. Und schwupps ist die Rente nur noch teilweise.

Wobei ich auch bei meiner unbefristeten Rente nicht arbeite. Genau genommen könnte ich es sowieso nicht.

@isildur

Du sortierst ab und zu Fahraufträge für einen Familienbetrieb. Stellt sich mir die Frage, ob das überhaupt offizielle Arbeit ist.
Läuft das nicht unter Gefälligkeit? Ist der Arbeitsplatz weit von deiner Wohnung entfernt? Kannst Du die Fahraufträge auch zu Hause sortieren etc.?

Bevor irgendwelche Unterstellungen kommen: ich stelle nur Fragen und fordere nicht zu eventuellen Straftaten auf.
 

saurbier

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AW: Verlängerung EMR

Bevor irgendwelche Unterstellungen kommen: ich stelle nur Fragen und fordere nicht zu eventuellen Straftaten auf.

Ich frage mich hier ernsthaft, wie hier jemand auf eine Straftat kommen kann, wenn jemand neben einer vollen EMR einen Minijob ausführt.

Die DRV schreibt zu jedem Bescheid ganz gleich ob Teil-EMR oder volle EMR ja sogar bei Arbeitsmarktrenten was neben dem Bezug der Rente als Hinzuverdienst und vor allem in welcher Höhe erlaubt ist.

Wer sich an den Angaben hält, der verhält sich auch gesetzes konform.

Da ist dann nichts mit Straftat!

Ich hätte nie eine Arbeit neben meiner befristeten EM-Rente angenommen (auch nicht im erlaubten Rahmen). Man weiß nie, ob da nicht ein übereifriger Mitarbeiter sich ein paar Sporen verdienen will.
So auf die Art: der kann 2,5 h dann gehen bestimmt auch 3 h. Und schwupps ist die Rente nur noch teilweise.

Sorry, aber sowas nenne ich sinnfreie Panikmache.

Es ist einzig dir überlassen, ob du dich nicht mehr Leistungsfähig siehst, weil dir deine Krankheit soviel Probleme bereitet.

Es gibt aber auch andere Menschen, die sich eben nicht so einfach damit zufrieden geben bzw. geben wollen und auch die müssen wir nun mal akzeptieren.

Wer sich dann an die Gesetzesvorgabgen hält, den kann auch ein übereifriger SB bei der DRV wenig anhaben, vor allem wenn man bereits einmal eine volle EMR bewilligt bekommen hat.


Grüße saurbier
 

Tica

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@saurbier

Du hast das falsch verstanden. Ich meine damit eine eventuelle Unterstellung auf Schwarzarbeit (also arbeiten ohne zu melden) Also beruhige Dich!

Und was hat das mit Panikmache zu tun, wenn z.B. Liesa und ich nicht nebenbei arbeiten gehen würden bei einer befristeten Rente. Jeder kann machen was er will.:smile:
 

saurbier

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Hallo Tica,

Du hast das falsch verstanden. Ich meine damit eine eventuelle Unterstellung auf Schwarzarbeit (also arbeiten ohne zu melden) Also beruhige Dich!

Was bitte hat das jetzt mit Schwarzarbeit zu tun.

Ich glaube du benutzt hier viele Gesetze, ohne deren Hintergrund wirklich zu verstehen bzw. zu kennen.

Mal so, einer Schwarzarbeit geht jemand nach, welcher eine Arbeit gegen Entlohnung ausführt für welche der Auftraggeber keine gesetzlichen Abgaben tätigt, was dem Arbeitnehmer von vornherein bekannt ist.

Wenn hier der TE im Familienbetrieb einer leichten Arbeit nachgeht, bedeutet dies noch lange nicht das er damit einer Schwarzarbeit nach geht (Unterstellung). Weist du ob er dort nicht als Minijobber angemeldet ist (Minijobzentrale).

Im übrigen hat die fehlende Angabe im Weiterbewilligungsantrag zur EMR der DRV auch nichts mit dem Straftatbestand der Schwarzarbeit zu tun, siehe oben.

Wer einen Minijob nachgeht, der wird von seriösen Arbeitgebern bei der Minijobzentrale angemeldet. Wie diese dann mit den Daten umgeht ist deren Aufgabe und vom Gesetzgeber geregelt.

Sollte die DRV zweifel an einem fehlendem kreuz im Antragsformular haben, so steht es ihr frei dies zu überprüfen. Nur kann dann offen bleiben ob dies überhaupt zu konsequenzen führt bzw. führen kann. Die Bescheide zur Teil-/voller EMR enthalten im Anhang alle hinweise zu möglichen Hinzuverdienstgrenzen, bei welchem ein Hinzuverdienst im Rahmen von 6.300,-€ jährlich keine weiteren Auswirkungen hat, weil eben nach aktueller Rechtslage zugestanden wird.

Bei Renten wegen Teil-EMR wird dann auch noch ausführlicher auf diverse Hinzuverdienstgrenzen unter Anrechnung der bestehenden Rente verwiesen.

Nach mir bisher bekannten Sachstand interessiert sich die DRV auch weniger wieviel Stunden ein voller EMR arbeitet, als vielmehr ob er die Hinzuverdienstgrenze einhält.

Bei meiner damaligen Berufsunfähigkeitsrente musste mein Arbeitgeber noch nicht einmal die Einkünfte gesondert mitteilen, denn die ergaben sich aus der Rentenmeldung automatisch.

Ich hab allerdings bei der DRV alle 2 Jahre die aktuellen Hinzuverdienstgrenze abgefragt und demzufolge meinen Hinzuverdienst dieser angepasst, so das die Grenze stets eingehalten wurde.

Am Rande sei erwähnt, wenn jemand an 6 Tagen die Woche 3 Std./tägl. als Minijobber mit 8,84 Mindestlohn arbeitet, dann dürfte er teoretisch 72 Std./mtl. arbeiten, was einem Lohn von 636,48 Euro entspräche.

Und ja ich gebe dir allerdings recht, in Anbetracht der gesundheitlichen Einschränkungen wäre es eher von Vorteil (je nach Arbeit) wenn jemand immer unter 3 Std./tägl. Arbeit bliebe, sofern er volle EMR erhält. Sieht halt besser aus.

Nichts desto trotz interessiert das die DRV noch wenig, denn damit würde man bestenfalls sein Gesundheit aufs Spiel setzen, was der DRV ja nur recht sein kann.

Ganz anders könnte die 3 Std. Grenze im Falle eines Arbeitsmarktrentners aussehen, denn solange der unter wöchendlich 15 resp. 18 Std. bleibt, gilt dieser seitens der AfA eben als nicht in Arbeit vermittelt.

Aber all das hat nichts aber auch rein gar nichts mit Schwarzarbeit zu tun.

Und was hat das mit Panikmache zu tun, wenn z.B. Liesa und ich nicht nebenbei arbeiten gehen würden bei einer befristeten Rente.

Ich würde mal sagen sehr viel.

Offenbar verkennst du, wieviele Menschen hier zu uns stossen, die eben nicht die Tricks und Fallen der diversen Behörden kennen und sich ja deshalb Rat suchen.

Frag doch mal in deinem Umfeld, wieviele wissen, was es mit den 15 Wochenstunden bei der AfA auf sich hat, oder wieviele inzwischen Kenntnis davon haben, das es die Hinzuverdienstgrenze von 450,-€/mtl. bei der DRV gar nicht mehr gibt. Heute zählt das Jahreseinkommen von 6.300,-€.


Grüße saurbier
 

isildur1

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@saurbier

Du hast das falsch verstanden. Ich meine damit eine eventuelle Unterstellung auf Schwarzarbeit (also arbeiten ohne zu melden) Also beruhige Dich!

Und was hat das mit Panikmache zu tun, wenn z.B. Liesa und ich nicht nebenbei arbeiten gehen würden bei einer befristeten Rente. Jeder kann machen was er will.:smile:

İch kann dich beruhigen. İst bei der Minijobzentrale angemeldet und bei der DRV angegeben.

15Std/Monatlich bei ca. 124€ Verdienst.
Mehr ist sowieso nicht drin bei meinem aktuellen Zustand.

Gruß
 
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ExitUser

Gast
Sorry saurbier aber...

wenn jemand immer unter 3 Std./tägl. Arbeit bliebe, sofern er volle EMR erhält. Sieht halt besser aus.

das sieht nicht nur besser aus, sondern ist die Voraussetzung für die Gewährung eine vollen EM-Rente...

Nichts desto trotz interessiert das die DRV noch wenig, denn damit würde man bestenfalls sein Gesundheit aufs Spiel setzen, was der DRV ja nur recht sein kann.

ich denke eher das würde die DRV sehr wohl interessieren...und man würde damit vor allem seine EM-Rente aufs Spiel setzen...

liesa
 

Tica

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@isildur

Letztendlich ist es die Entscheidung eines jeden Rentenbeziehers, ob er arbeiten kann bzw. ob er es im entsprechenden Rahmen tut.

Auf jeden Fall klingen 15h im Monat nicht sehr aktiv für die DRV. Wie schon geschrieben musst halt aufpassen das es am Stück keine 3h sind.
 
E

ExitUser

Gast
Letztendlich ist jeder EM-Rentenfall ein Einzelfall und wird auch von der DRV so bewertet hinsichtlich Erkrankung bzw. Minderung/Einschränkung der Erwerbsfähigkeit welche ja zur Rente geführt hat.

Und man kann da eben keine allgemeinen Aussagen treffen bezüglich Tätigkeiten neben der Rente (lt. gesetzlichen Vorgaben) das kann und wird nur die DRV bewerten im Zusammenhang der Weitergewährung beim Einzelfall.

Deshalb kann bei dem einen eine Arbeit von der DRV als problemlos angesehen werden, jedoch bei dem anderen schon Probleme verursachen in Hinsicht auf eine eventuelle erneute Vorstellung bei einem Gutachter mit ungewissem Ausgang bzw. neuen (u.U. völlig anderen als bisher...) Empfehlungen im Gutachten was die Bewertung der Erwerbsminderung betrifft.

liesa
 

isildur1

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Antrag ist gestern durch den SovD raus. Aktuelle Befundberichte vom Fach-und Hausarzt sind dabei.
Den Minijob habe ich an den Nagel gehängt, da ich eine Auszeit benötige. Nicht wegen der verlängerungsgeschichte. Ich hatte es ja bei der letzten verlängerung auch schon angegeben und es gab keine probleme.
Zeitgleich habe ich einen verschlimmerungsantrag des Gdb gestellt. (40aktuell)

Die Befundberichte beider Ärzte sagen aus, dass sich mein Zustand verschlechtert hat.
 

Muzel

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Was die DRV entscheidet steht in den Sternen. Ich gehe in die Kirche und bete, bei mir hilft das.
 

isildur1

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Hi ihr lieben,
was mich zu dieser Stunde beschäftigt ist, wieso sind bei manchen Weiterbewilligungsanträgen Vordrucke für Befundberichte dabei und manchen nicht?

Danke im vorraus. 😊
 

Atze Knorke

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Hallo isildur1,

Hi ihr lieben,
was mich zu dieser Stunde beschäftigt ist, ...

Update:
Antrag ist gestern durch den SovD raus. Aktuelle Befundberichte vom Fach-und Hausarzt sind dabei.

Die Befundberichte beider Ärzte sagen aus, dass sich mein Zustand verschlechtert hat.

... das ist zu dieser Stund' sowas von wichtig, wie in China der Reissack umfällt ... hau' dich aufs Ohr (in die Kuschelfedern) ... jute Nacht ...

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