Verlängerung Arbeitsmarkt-Erwerbsminderungsrente

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Feuerblume

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Hallo zusammen.
Ich habe hier sämtliche Beiträge zur EMR gelesen, doch bin ich nun erst recht verunsichert, weil die Antworten doch sehr auseinandergehen.

Ich will meinen ANtrag in den nächsten Tagen bei der DRV direkt abgeben. Das Formular hatte ich mir letztens dort schon abgeholt und da wurde mir angeboten, dass sie mich auch beim Ausfüllen unterstützen würden bzw. das auch gleich im Rechner dort machen können, so wird es gleich direkt weitergeleitet. Nun ich hab das Formular so weit ausgefüllt bis auf einige offene Fragen, die ich euch gern stellen möchte.
Habe nun aber inzwischen gehört und auch gelesen, dass sei unklug, direkt bei der DRV das zu machen, weil die genau schauen, wie man sich dort gibt und Notizen machen. Aber gilt das nicht eher für den Gutachter? Es sind doch nur Rentenberater in der Servicestelle. VDK geht nicht, da erst im April Termine frei und zurzeit Mitgliedschaft schwierig, ein unabhängiger Rentenberater kostet richtig viel Geld. Und wenn ich die DRV in der Stadt habe, dachte ich - warum sollte ich das nicht nutzen... Kann man da nicht einfach auch mal vertrauen?

Beim Ausfüllen habe ich mich an einige der Vorschläge hier gehalten und weitestgehend schon selbst alles aus dem Erstantrag übernommen. Aber:

1. Zum Thema GdB hat sich bei mir nichts geändert. Ist das für eine Verlängerung nachteilig, wenn ich dort Nein ankreuze oder nur erwähne, dass der Bescheid von der Erstantragstellung weiter Gültigkeit hat? Hatte damals GdB 30 und trotz neu dazu gekommener Gesundheitsstörungen würde ein Änderungsantrag nicht viel bringen. Wollte deshalb alles (vorerst) so belassen.

2. Thema stat. Aufenthalte: Dazu habe ich versch. Aussagen gelesen bzw. gehört. Die einen meinen, man muss unbedingt im Krankenhaus gewesen sein, um eine Weiterbewilligung zu bekommen. Aber hier liest sich das oftmals anders. Nun war das Krankenhaus mehrmals schon ein Thema, doch irgendwie kam immer etwas dazwischen bzw. konnte ich das mit meiner Klinik-Phobie immer irgendwie abwenden und ambulant irgendetwas machen. Schreibe ich das nun rein, wann ich wo stationär angemeldet war und dann doch nicht hingefahren oder abgelehnt worden bin bzw. das durchaus in Zukunft evtl. noch ein stat. Aufenthalt vorgesehen sein könnte? Oder kreuze ich dann lieber Nein an? Ich las hier schon oft den Spruch „weniger ist mehr“. Was ist denn nun besser? Falls mein Arzt befragt wird, wird er das ja dann selbst reinschreiben in den Bericht.

3. Haben sich die Krankheitsmerkmale verändert? Ich könnte sagen Jein: Die meisten Symptome bzw. Diagnosen sind geblieben, aber einige sind auch schlimmer geworden. Und es sind neue Sachen hinzugekommen. Frage: Schreibe ich die neuen Symptome rein bzw. dass sich etwas verschlechtert hat? Oder kreuze ich wieder nein an? (Habe hier ja auch gelesen irgendwo, dass es nicht gut ankommt wenn man da so viel reinschreibt und dass das so ausgelegt werden könnte dass man sich kranker machen will um bewusst den Antrag zu beeinflussen). Den Selbsteinschätzungsbogen hat man mir gar nicht ausgehändigt. Eigentlich gehören ja solche Angaben dort hinein.

Ich denke, letztendlich kommt das immer darauf an, bei wem der Antrag landet. Und anhand der unterschiedlichen Erfahrungen von euch allen, die ihr schon zu dem Thema geschrieben habt, kann es so oder so klappen oder auch nicht. Da gibt es wohl kein Patentrezept. Beim Erstantrag hatte ich nichts mitgeschickt, weil die Befunde alle älter als ein halbes Jahr waren. Und das wurde mir damals gesagt, dass nur solche aktuellen berücksichtigt werden bzw. sinnvoll sind.

Es ist alles schon ziemlich anstrengend und verwirrend. Die ganze Antragstellerei und die Angst jedesmal vor dem Bescheid wirft einen gesundheitlich ganz schön zurück.

Für eure Antworten und Tipps danke ich euch im Voraus.

LG und eine schöne Woche
 

Goldfield

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Moin Feuerblume,

1.Beim GdB hab ich wenn sich nichts veränderte hatte, immer nur bei geschrieben wie beim letztenmal GdB 80 und Mz.XYZ, und keinen neuen Antrag gestellt.

2.Man muss nicht im Krankenhaus gewesen sein, ich war bei der ein oder anderen Verlängerung dazwischen auch nicht im Krankenhaus.

Wichtig ist das man in ( Fach ) Ärtztlicher Behandlung ist/bleibt, obwohl ich auch da nachher teilweise nicht mehr war ( mittlerweile bin ich es wieder ) und die Rente verlängert bekam, empfehle ich aber keinem, da bei der DRV wirklich alles Einzelfälle sind, kann auch schiefgehen.

Wenn du in keinem Krankenhaus weder Stationär noch Ambulant warst dann kreuzt man Nein an, weil du warst ja nicht dort.Da kannst evtl.auf dem Zusatzblatt vermerken das im Krankenhaus angemeldet warst aber wegen der Phobie es nicht geschafft hast, ist aber kein muss.

3.Wenn es neue Diagnosen gibt, dann klar mit reinschreiben, wenn es sich verschlechtert hat auch das dann erwähnen.


Ich hab bei meinen Verlängerungen immer kurz und Bündig auf einem Zusatzblatt geschrieben, was sich an Symp. verschl. hat oder warum ich zb.nicht im Krankenhaus geblieben ( selbst entlassen ) bin oder beim Arzt.

Richtig es gibt kein Patentrezept bei der DRV , bei allen Ämter/Behörden kann man manchmal etwas einschätzen bzw erahnen wie diese Reagieren, bei der DRV aber absolut nicht.
Dort ist wirklich jeder ein Einzelfall.

Grüße
 

saurbier

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Hallo Feuerblume,

es ist wie Goldfield schon geschrieben hat.

Jeder Fall wird bei der DRV anders - eben als Einzelfall - entschieden.

Da gibt es auch keine Standard Norm für das Ausfüllen der Anträge.

Es ist auch zweitrangig bei einem Weiterbewilligungsantrag ob man nun im KH gewesen ist oder nicht.

Viel wichtiger ist der Umstand, dass man sich auch weiterhin in ärztlicher Betreuung befindet, denn aus meiner Erfahrung heraus schreibt die DRV den Arzt an.

Ich z.B. werde von meinem Hausarzt als zentrale Anlaufstelle betreut und erhalte von diesem notwenige Rezepte bzw. Überweisungen zu Fachärzten falls es erforderlich ist, was in letzter Zeit aber nicht notwendig war. Da ich jedoch mit BTM behandelt werde, muss ich dort ein mal im Monat zwecks Rezept vorsprechen und zwei mal im Jahr steht eine Laboruntersuchung mit entsprechender Erörterung bei Doc an.

Du siehst, die fortlaufende medizinische Betreuung sollte mit einer EMR auf jedenfall vorhanden sein, alleine damit der Arzt einen entsprechenden Befund der DRV mitteilen kann.


Grüße saurbier
 

Feuerblume

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Vielen lieben Dank euch beiden für die Hilfe . Das beruhigt mich sehr.

Ja klar, bei Ärzten war und bin ich regelmäßig, habe mehrere wegen der verschiedenen Erkrankungen. Habe genau wie Du @saurbier allerdings nicht mehr alle Fachärzte regelmäßig aufgesucht, weil ich einen neuen Hausarzt habe der das selber ziemlich gut drauf hat mit mehreren Spezialgebieten mich auch zwischenzeitlich ganz gut zu betreuen und einzustellen.

Ich danke euch sehr, und ich hoffe mal, dass alles gut geht. Dieses Horrorszenario im Kopf, evtl. wieder in ALG II zu müssen, kennt ihr sicher auch. Das macht mich seit Wochen total fertig. Deshalb will ich möglichst alles (oder zumindest vieles) richtig machen.

Habt einen schönen TAg und seid lieb gegrüßt
Feuerblume
 

saurbier

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Hallo Feuerblume,

na ja, ich bekomme seit 2012 eine Arbeitsmarktrente (welche in meinem Fall auf falsche Tatsachen beruht, ich müsste reguläre die volle EMR erhalten).

Da muss ich ja auch alle Jahre wieder den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen, den mir die DRV meist 3 Monate vorher zukommen lässt.

Klar grummelt es dann auch bei mir immer, bis dann entdlich der erlösende Bescheid kommt.

Beim letzten Mal um so mehr, als mein erster Antrag bereits nach nicht einmal einer Woche bewilligt wurde. Beim letzten dauerte es ganze 44 Tage bis die Bewilligung dann endlich vor lang.

Also unsereins versteht, wenn man nervös bzw. unruhig wird/ist.


Grüße saurbier
 

Doppeloma

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Hallo Feuerblume,

mal ergänzend zu dem was dir schon geschrieben wurde, noch einige Hinweise von mir.

Ich habe hier sämtliche Beiträge zur EMR gelesen, doch bin ich nun erst recht verunsichert, weil die Antworten doch sehr auseinandergehen.

Die Antworten werden schon deswegen sehr weit auseinander gehen, weil es bei dir (offenbar) um eine "Arbeitsmarktrente" geht und auch aktuell um die Verlängerung nach Ablauf der ersten Befristung.

Du bist immerhin seit 2014 schon hier angemeldet, da sollten dir die Unterschiede (zum Erst-Antrag auf EM-Rente / Verlängerung EM-Vollrente wegen Gesundheit oder auch "Arbeitsmarktrente" mit Verbleib beim JC wenn die zu gering ist) schon aufgefallen sein.

Schon daraus ergeben sich ganz unterschiedliche Verfahren und Erfahrungen, hast du die EM-Teilrente (ist ja Grundlage für eine "Arbeitsmarktrente") bereits separat bewilligt bekommen oder ist das ein Gesamt-Bescheid bei dir, mit dem Hinweis auf die Arbeitsmarktlage ???

Ich will meinen ANtrag in den nächsten Tagen bei der DRV direkt abgeben. Das Formular hatte ich mir letztens dort schon abgeholt und da wurde mir angeboten, dass sie mich auch beim Ausfüllen unterstützen würden bzw. das auch gleich im Rechner dort machen können, so wird es gleich direkt weitergeleitet.

Den Verlängerungs-Antrag bekommt man doch direkt von der DRV zugeschickt, ca. 5 Monate vor Ablauf der Befristung, den muss man sich also gar nicht selber abholen und wenn du Probleme beim Ausfüllen hast, warum nimmst du die Hilfe der DRV -Beratungsstelle nicht an ???

Nun ich hab das Formular so weit ausgefüllt bis auf einige offene Fragen, die ich euch gern stellen möchte.

Das wäre dann überflüssig, weil der Antrag bereits auf dem Weg zur Bearbeitung wäre ... und für das JC als Nachweis bekommt man bei Bedarf auch direkt eine Eingangsbestätigung von den Beratern dort.

Habe nun aber inzwischen gehört und auch gelesen, dass sei unklug, direkt bei der DRV das zu machen, weil die genau schauen, wie man sich dort gibt und Notizen machen. Aber gilt das nicht eher für den Gutachter? Es sind doch nur Rentenberater in der Servicestelle.

Es ist eben auch "unklug" alles zu lesen und dann nicht sortieren zu können, was die DRV -Berater in den Beratungsstellen wirklich machen, mit der Entscheidung zu den (unterschiedlichen) Anträgen haben die GAR NICHTS zu tun. :icon_evil:

Die geben auch keine "Beobachtungen oder persönlichen Eindrücke" weiter, die nehmen den Antrag auf, fügen deine mitgebrachten Unterlagen bei (aktuelle Arztberichte sollte man IMMER in Kopie dabei haben) und leiten das an die zuständige Abteilung weiter = FERTIG ...

Jedenfalls ist das ihre Aufgabe (Beratung / Unterstützung bei der Antragstellung auf Reha und / oder Rente) und zu deinen gesundheitlichen Problemen können die gar keine Aussagen / Angaben machen, das sind ja keine Ärzte die das beurteilen könnten.

VDK geht nicht, da erst im April Termine frei und zurzeit Mitgliedschaft schwierig, ein unabhängiger Rentenberater kostet richtig viel Geld.

Was bitte willst du denn von denen, es geht um den 1. Antrag auf Verlängerung einer bereits bewilligten "Arbeitsmarktrente", das ist in der Regel kein besonderes Problem. :icon_evil:

Jedenfalls nicht, so lange der "Behinderten-Teilzeit-Arbeitsmarkt" NICHTS Neues anzubieten hat und sich deine Gesundheitsprobleme (für die Teilrente) nicht "in Luft aufgelöst" haben.

Das solltest du natürlich ärztlich auch belegen können, dass du weiter regelmäßig in Behandlung gewesen bist, man muss NICHT in Kliniken gewesen sein deswegen ... ich war nie in einer Akut-Klinik vor oder während der EM-Rente.

Aber immer und laufend in Hausärztlicher und Fachärztlicher Behandlung, das ist heute noch genau so, denn eine EM-Rente "auf Dauer" macht auch nicht "gesund" ... meine erste Zeitrente war auch Arbeitsmarktbezogen.

Und wenn ich die DRV in der Stadt habe, dachte ich - warum sollte ich das nicht nutzen... Kann man da nicht einfach auch mal vertrauen?

Ja, das kann man, denn VDK oder Rentenberater können auch nur den geforderten Antrag mit dir zusammen ausfüllen und deine zusätzlichen Unterlagen beifügen ...

Es macht auch keinen großen Unterschied (beim Ausfüllen), ob das jetzt der Erst-Antrag oder eine Verlängerung ist (wobei man diesen Antrag auch gut ganz alleine ausfüllen kann), die Probleme für die man vielleicht mal Rechtsbeistand benötigen könnte, beginnen ja erst nach der Ablehnung eines Antrages ...

Dass der VDK keine Mitglieder mehr aufnimmt wäre mir allerdings neu, die Beiträge kann man dort immer gebrauchen, ob man dafür dann auch die erforderliche, gewünschte Hilfe bekommt ist eine ganz andere Frage.

Beim Ausfüllen habe ich mich an einige der Vorschläge hier gehalten und weitestgehend schon selbst alles aus dem Erstantrag übernommen.

Was kann man da denn groß aus dem "Erstantrag" übernehmen, das Formular für die Verlängerung ist doch gar nicht so umfangreich und die Fragen beziehen sich NUR auf den Zeitraum seit der Erstbewilligung von EM-Rente (oder seit der letzten Verlängerung) ???

Es wird nach aktuellen Ärzten und Behandlungen gefragt und ansonsten vorwiegend, ob man was arbeitet oder gearbeitet hat, noch weitere Einkommen hatte ... ca. 60 % der Fragen konnte zumindest ich einfach mit NEIN beantworten.

1. Zum Thema GdB hat sich bei mir nichts geändert. Ist das für eine Verlängerung nachteilig, wenn ich dort Nein ankreuze oder nur erwähne, dass der Bescheid von der Erstantragstellung weiter Gültigkeit hat?

Dann eben auch NEIN wenn sich nichts dazu geändert hat, der GdB hat sowieso keine besondere Bedeutung für die Verlängerung einer EM-Rente ...

Hatte damals GdB 30 und trotz neu dazu gekommener Gesundheitsstörungen würde ein Änderungsantrag nicht viel bringen. Wollte deshalb alles (vorerst) so belassen.

Warum sich dazu nichts geändert hat, interessiert die DRV noch weniger, wenn du da was ändern lassen willst, ist das Versorgungsamt zuständig und den bisherigen GdB hat die DRV ja bereits in deiner Renten-Akte aus dem Erst-Antrag...

2. Thema stat. Aufenthalte: Dazu habe ich versch. Aussagen gelesen bzw. gehört. Die einen meinen, man muss unbedingt im Krankenhaus gewesen sein, um eine Weiterbewilligung zu bekommen.

Denk doch nicht komplizierter als es wirklich ist, es wird nachgefragt und wenn es da nichts gibt, dann ist es eben so, das sind "allgemeine" Formulare, die (möglichst) jeden denkbaren Fall abdecken sollen.

Aber hier liest sich das oftmals anders. Nun war das Krankenhaus mehrmals schon ein Thema, doch irgendwie kam immer etwas dazwischen bzw. konnte ich das mit meiner Klinik-Phobie immer irgendwie abwenden und ambulant irgendetwas machen.

Ich habe mich auch für den EM-Renten-Antrag nicht in eine Akut-Klinik begeben und noch weniger für die Verlängerung, ich war nur einmal (lange vor dem Antrag auf EM-Rente) in psychosomatischer Reha weil die Krankenkasse das gefordert hat, als ich noch Krankengeld bekommen habe.

Da hätte ich auch gut drauf verzichten können aber dann wären die Zahlungen von der KK eingestellt worden ...

Schreibe ich das nun rein, wann ich wo stationär angemeldet war und dann doch nicht hingefahren oder abgelehnt worden bin bzw. das durchaus in Zukunft evtl. noch ein stat. Aufenthalt vorgesehen sein könnte? Oder kreuze ich dann lieber Nein an?

Mit irgendwelchen "Absichtserklärungen" kann die DRV nichts anfangen, die wollen wissen ob und wann du in einer Klinik gewesen bist und wenn das nicht der Fall war, dann kreuze NEIN an ... für "Vielleicht mal" bekommt man keine Klinikberichte ... :icon_neutral:

Ich las hier schon oft den Spruch „weniger ist mehr“. Was ist denn nun besser? Falls mein Arzt befragt wird, wird er das ja dann selbst reinschreiben in den Bericht.

Völlig richtig und das gilt (aus meiner Sicht) besonders für den Verlängerungs-Antrag bei einer "Arbeitsmarkt-Rente", da wird vorrangig die aktuelle Lage am "Teilzeit-Arbeitsmarkt" (für Teil-EM-Rentner) geprüft und das kannst du sowieso nicht beeinflussen. :icon_evil:

3. Haben sich die Krankheitsmerkmale verändert?

Habe ich damals einfach mit NEIN beantwortet (ohne weitere Anmerkungen) schon um zu vermeiden, dass ein "Ja" nicht weiter überprüft und als Hinweis auf "Verbesserung" angesehen werden könnte ...

Frage: Schreibe ich die neuen Symptome rein bzw. dass sich etwas verschlechtert hat?

Wenn es deutliche Arztberichte dazu gibt, kannst du die ja trotzdem (also Kopie) beifügen und ansonsten kann die DRV ja bei den angegebenen (aktuellen) Ärzten selber nachfragen.

Ich hatte NICHTS Neues und habe auch NICHTS mitgeschickt ... bekam ja nach der Entscheidung am Sozialgericht gerade erst 6 Monate EM-Rente als die Verlängerung schon fällig war.

Könnte aber auch jetzt (nach inzwischen 5 Jahren mit EM-Rente) NICHTS besonders Neues beifügen ... habe auch kein Interesse daran, dass sich mein Zustand weiter "verschlechtern" könnte ... die 1. Verlängerung erfolgte ja trotzdem direkt aus einer "Arbeitsmarktrente auf reguläre volle EM- Rente "unbefristet" ...

Den Selbsteinschätzungsbogen hat man mir gar nicht ausgehändigt. Eigentlich gehören ja solche Angaben dort hinein.

Sei doch froh, mir hatte man den mitgeschickt und den habe ich direkt im Altpapier entsorgt, im ganzen Erst-Verfahren hatte es fast 3 Jahre Niemanden wirklich interessiert, wie ich das selber so alles "einschätze", da wollte ich auch für die Verlängerung keinen Blick in meine "persönliche Glaskugel" werfen. :icon_evil:

Das ist sowieso freiwillig und wer meint sich darin auslassen zu wollen soll es tun, ich hatte darauf überhaupt KEINEN Bock ... geschadet hat es mir ja offenbar auch nicht. :idea:

Da gibt es wohl kein Patentrezept.

Völlig richtig erkannt, mein Verlängerungs-Antrag landete wohl auf dem richtigen DRV -Tisch und es hat wohl mal Jemand nachgedacht, wie wenig Sinn eine Verlängerung um weitere 3 Jahre machen würde ...
Ich war allerdings auch schon Ü 60 inzwischen und hätte auch bald eine andere Rente (vorzeitige Altersrente) in Anspruch nehmen können, bei Ablehnung der Verlängerung. :bigsmile:

Das sehen die ja schließlich in der persönlichen Renten-Akte ...

Beim Erstantrag hatte ich nichts mitgeschickt, weil die Befunde alle älter als ein halbes Jahr waren. Und das wurde mir damals gesagt, dass nur solche aktuellen berücksichtigt werden bzw. sinnvoll sind.

Das ist auch nicht korrekt was man dir dazu so "gesagt" hat, meist beantragt man ja die EM-Rente weil es schon deutlich länger gesundheitliche Probleme gibt.
Und die DRV holt durchaus auch noch Reha-Berichte und DRV -Gutachten aus dem Archiv-Keller die deutlich älter sind, wenn sich damit ein Erst-Antrag schnell ablehnen lässt.

Männes 2. Antrag auf EM-Rente haben wir mit einem "taufrischen" Klinikbericht einer sehr anerkannten Schmerzklinik eingereicht.
Da hat die DRV eben tatenlos fast 6 Monate abgewartet, damit sie dann ein Gutachten verlangen konnte, weil der Bericht ja schon fast 6 Monate alt ist ... :doh:

Da habe ich dann allerdings an höherer Stelle mal ein wenig "Staub aufgewirbelt", was die sich wohl einbilden, mit dieser Begründung ... es lag ja NICHT an uns, dass nichts passiert ist (auch keine Anfragen an die behandelnden Ärzte), in diesen fast 6 Monaten seit der Antragstellung ...

Zur DRV -Begutachtung musste er dann trotzdem noch (die wollten eben auch "das Gesicht wahren") und wenige Tage danach bekam er seinen Bescheid zur vollen EM-Rente ohne Befristung ... "na also es geht doch" ... :cheer2:

Es ist alles schon ziemlich anstrengend und verwirrend.

Du hast aber auch ein besonderes Talent dafür, dich zusätzlich "verrückt" zu machen, wenn du hier was nachliest, dann achte darauf, ob es auch um die Verlängerung einer "Arbeitsmarkt-Rente" dabei geht, die anderen Berichte kannst du sowieso nicht wirklich für dich anwenden wollen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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