Zur Information Verkürzung der Bewilligungszeiträume bzw. vorsätzliches rechtswidriges Handeln einzelner Jobcenter

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HermineL

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Da mir auch hier im Forum schon aufgefallen ist, dass es in letzter Zeit Bewilligungsbescheide gab, die ohne offensichtlichen Grund nicht über die vollen 12 Monate liefen, möchte ich auf folgenden Beitrag von Harald Thomé aus dem letzten Tachles-Newsletter hinweisen.

Verkürzung der Bewilligungszeiträume bzw. vorsätzliches rechtswidriges Handeln einzelner Jobcenter
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Dann möchte ich mal auf ein spezielles Phänomen hinweisen: Ich bekomme vermehrt mit, dass Jobcenter die Bewilligungszeiträume von zwölf bzw. sechs Monaten auf Zeiten, die für die Leistungsbeziehenden nachteilig sind, verkürzen.

Generell gilt: § 41 Abs. 3 SGB II bestimmt, dass in der Regel für ein Jahr zu entscheiden ist. Bei vorläufiger Leistungsgewährung oder bei unangemessenen KdU ist regelmäßig auf sechs Monate zu verkürzen (§ 41a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 u. 2. SGB II).

Ich bekomme mit, dass die Bewilligungszeiträume bereits vorsorglich bis entweder Jahresende oder jetzt bis Ende März 2022 verkürzt werden. Siehe beispielshaft folgenden Vorgang des Jobcenters aus dem Kreis Mettmann: https://t1p.de/1yqg, bei dem grundlos der Bewilligungszeitraum zum Jahresende auf zwei Monate verkürzt wurde.

Mit dieser Verkürzung soll vorsorglich die begünstigende Regelung der sog. »Angemessenheitsfiktion« der Unterkunftskosten in § 67 Abs. 3 SGB II umgangen werden. Zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides galt die Angemessenheitsfiktion für alle Bescheide, die bis Ende Dez. 2021 begonnen haben. Die Angemessenheitsfiktion bestimmt, dass alle Unterkunftskosten für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dez. 2021, verlängert auf 31. März 2022, beginnen für die Dauer von sechs Monaten gesetzlich bestimmt als angemessen gelten.
Wenn wir mal den „Mettmanner Fall“ nehmen würde der Bewilligungszeitraum im Nov. 2021 beginnen und bis Nov. 2022 fortwirken und alle anfallenden Unterkunftskosten müssten aufgrund der Angemessenheitsfiktion, zumindest für sechs Monate und dann nochmal sechs Monate nach Kostensenkungsverfahren, übernommen werden. Durch die rechtswidrige Verkürzung sollte diese begünstigende Reglung nur bis Dez. 2021 gelten.

Praktisch aber doch länger, weil das Sozialschutzpaket nun vorerst bis März 2022 verlängert wurde (§ 67 Abs. 1 SGB /§ 141 Abs. 1 SGB XII).

Intention des Gesetzgebers zum Sozialschutzpaket und darin der Angemessenheitsfiktion war, dass sich SGB II-Leistungsbeziehende in der Zeit der Pandemie "nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen" (vgl. Gesetzesbegründung, BT-Drs 19/18107, S 25).

Diese Schutzregelung wird mit der absichtlichen Verkürzung umgangen. Wenn dies der Fall ist, sollte gegen den verkürzten Bescheid immer Widerspruch eingelegt werden. Hier würde ich empfehlen, jeden einzelnen Fall an einen Anwalt oder eine Anwältin zu geben, damit dieses rechtswidrige Verhalten das Jobcenter dann die Anwaltskosten kostet. Auch können bestandskräftige Verkürzungsbescheide mit Überprüfungsanträgen angegriffen werden, damit für den Fall, dass es nachfolgende durch Umzug zu höheren Unterkunftskosten kommt, die Betroffenen durch diese Regelung nicht benachteiligt werden.

Ansonsten möchte ich auf den Artikel zur Angemessenheitsfiktion verweisen und darauf, dass da etwas getan werden sollte: https://t1p.de/xvjd

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Sieh an!
Mein Weiterbewilligungs antrag ab dem 01.08.2021 im SGB XII wurde nur bis 31.01.2022 (6 Monate) gewährt, obwohl der seit Jahren für jeweils ein Jahr gewährt wurde. Wehalb die Verkürzung ist mir nicht bekannt - die obigen Ausführungen können dafür aber wohl eher nicht herangezogen werden. :icon_kratz:
 
Das ist bei mir auch so. Hatte den Antrag Ende November 21 gestellt (bekam da noch Alg 1). Habe jetzt einen Bewilligungsbescheid bis Ende April 22 bekommen. Sieht nach vorläufiger Entscheidung aus, da angeblich ein Nachweis fehlt. Die haben den November abgelehnt aber trotzdem zum Bewilligungszeitraum dazugerechnet (6 Monate). Geht sowas überhaubt?:unsure:
 
Liegt wohl auch an Corona und der Schwierigkeit die Angaben richtig zu prüfen, z.B. Vermögen usw.
 
Das kann mit den sog. Sozialschutzpaketen zu tun haben, also der gesetzlichen Möglichkeit vereinfachte Anträge auf Sozialleistungen zu stellen. Die JC & Sozialämter handeln da möglicherweise im vorauseilenden Gehorsam. Wenn die Regeln nicht verlängert werden sollen vermutlich zu den alten Bedingungen neue Anträge gestellt werden.
 
Wenn die Regeln nicht verlängert werden sollen vermutlich zu den alten Bedingungen neue Anträge gestellt werden.
Das vermute ich auch. Deshalb ist es aber trotzdem rechtswidrig, den Bewilligungszeitraum willkürlich zu verkürzen.
Ich würde einen Überprüfungsantrag stellen, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
 
§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II enthält statt der 4-Jahresfrist eine nur 1 Jahr zurückliegende Nachzahlungspflicht für die Erbringung von Leistungen nach dem SGB II (vom Beginn des Vorjahres an). Für Sozialhilfeleistungen und ALG-II -Leistungen gilt also, dass diese nur rückwirkend für einen Zeitraum von einem Jahr geltend gemacht werden können. Allerdings wirkt der Überprüfungsantrag auf den Beginn des Jahres zurück, in dem er gestellt wurde.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/korrektur-ueberpruefungsantrag/
 
Hallo,
mein Bewilligungsbescheid gilt seit 2 Jahren grundsätzlich immer für 6 Monate.
 
mein Bewilligungsbescheid gilt seit 2 Jahren grundsätzlich immer für 6 Monate.
....und was willst du uns damit zum Ausdruck bringen?

Es gibt sehr wohl berechtigte Gründe dafür wenn es z.B. Einkommen durch Aufstockung gibt und die Leistungen nur vorläufig entschieden wird. Das ändert aber nichts daran das gem. § 41 Abs.3 SGB II die Leistungen in der Regel für 12 Monate zu gewähren sind. Sollte bei dir so ein Fall vorliegen wäre die Bewilligung für 6 Monate korrekt. Wenn so ein Fall bei dir nicht vorliegt wäre es schon lange an der Zeit sich dagegen zu wehren.
 
Hallo,
es sind weder Leistungen vorläufig entschieden worden noch bin ich Aufstocker.
Hab grad meinen Bewilligungsbescheid vom Dezember vor mir liegen: Leistungen werden bewilligt von Januar 2022 bis Juni 2022.
6 Monate.
Ohje, dann sind ja dann gleich mehrere Baustellen die abarbeiten muss.

xxHoehrerxx
 
Dan eröffne dazu im Hilfebereich ein eigenes Thema und stelle deinen Bescheid anonymisiert ein. Dann kann man dir auch eventuell mehr dazu sagen.
 
Ja werd ich machen.
Ist aber im Moment noch das kleinere Übel.
Die EGV sollte ich heute eigentlich unterschrieben abgeben, da muss ich als erstes ran.
Die gefällt mir gar nicht.

Danke

xxHoehrerxx
 
In dieser Fachlichen Weisung vom 26.01.2022 steht vieles drin zu den Gründen über Verkürzung der Bewilligungszeiträume auf 6 Monate. Eine Rolle spielen vorläufige Bewilligungen von Leistungen; Die Bewilligung der Leistungen als Darlehen; auch die temporäre Aussetzung der Vermögensprüfung spielt eine Rolle.
 

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  • FH 67 - 26.01.2022.pdf
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Ich habe letztes Jahr gegen die erneute "Verkürzung" des Bewilligungszeitraums auf nur 6 Monate den Widerspruch eingereicht, da es für meine BG absolut keine Ausrede der "vorläufigen Bewilligung" gab. Vor einigen Tagen kam dann mal die natürlich, ablehnende Widerspruchsentscheidung. Erklärung - Sozialschutzpaket Pandemie, Ist Beiliegend!

Da nun das weitere Sozialschutzpaket (volle KdU , Vermögensprüfung ausgesetzt etc.) nach dem 31.03.2022 erst kürzlich wieder bis 31.12.2022 verlängert wurde, ist es mir unklar, warum immer noch nicht bis wenigstens Ende 2022 entschieden wird.
Es entstehen ja für uns durch die regelmäßigen Verkürzungen auch erhebliche Mehraufwendungen externer Folgeanträge (GEZ , Vergünstigungen im ÖPNV, neue biometrische Passfotos, Portokosten etc.).
 

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Da nun das weitere Sozialschutzpaket (volle KdU , Vermögensprüfung ausgesetzt etc.) nach dem 31.03.2022 erst kürzlich wieder bis 31.12.2022 verlängert wurde,

Gilt das denn - Zeitpunkt JETZT - immer noch??? 🤔 Also das insbesondere die KDU vollständig übernommen werden? Wäre vorteilhaft für mich
 
Die Grundsicherungsämter machen es mitlerweile auch so das die Bescheide verkürzt werden sogar auf drei Monaten und wenn man Widerpruch einreicht und es zum Rechtsamt geht sind diese Leute nicht einmal in der Lage den § 44 SGB 12 komplett zu lesen und zu verstehen ....
 
Mir wurde ja erst einmal auch nur vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2022 gewährt, was ebenfalls nur drei Monate sind.

Im nächsten Bewilligungsbescheid steht etwas vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023.

Ist das auch hier rechtswidrig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir auch nur 6 Monate bewilligt .
 
Diese Vorgehensweise kann ich in meinem Umfeld auch des Öfteren beobachten, kann mir die Unterschiede auch nicht erklären.
 
Ich habe dieses Mal auch nur 6 Monate Weiterbewilligung bekommen. Dadurch haben aber auch die Mitarbeiter der Jobcenter die doppelte Arbeit, ich kann mir nicht vorstellen, dass sie damit glücklich sind. Denn es hat sich ja schon das Antragsvolumen stark gesteigert und jetzt jeden Leistungsbezieher auch noch 2x im Jahr "bearbeiten" ist auch nicht so eine tolle Idee.
 
In erster Linie leiden aber die Leistungsbezieher unter dieser Verkürzung, die evtl. mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen haben. Da kann es dann oft zu existenzbedrohenden Leistungsunterbrechungen kommen, wenn der WBA nicht innerhalb von 2 oder 3 Wochen vom JC bearbeitet wird. Und eben ist es ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für den LB, wenn der nun zwei Mal jährlich sich durch diesen Papiermoloch samt Nachweisen etc. durchzuarbeiten hat.

Die Sachbearbeiter werden ja dafür bezahlt. Sichert letzlich ihren Job, wenn die Zahl der Bearbeitungfälle pro Jahr wieder verdoppelt wird. War ja ganz zu Anfang von Hartz-IV vor 20 Jahren schon einmal so (6 Monate WB-Gültigkeit). Die Fälle, die die in einer bestimmten Zeit abzuarbeiten haben, bleibt wohl gleich. Somit alles entspannt auf der "anderen Seite".
 
Und eben ist es ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für den LB, wenn der nun zwei Mal jährlich sich durch diesen Papiermoloch samt Nachweisen etc. durchzuarbeiten hat.

Ich bekomme auch immer nur 6 Monate bewilligt, aber das stört mich nicht. Ich mache alles online und bisher hat das nie länger gedauert, wie 1 Woche, bis ich die Bewilligung hatte. Alle 6 Monate 10 Minuten Arbeit am PC, bringt mich nicht um.

Jedem der heutzutage auf Papieranträgen besteht, sollte klar sein, dass die erst alle digitalisiert werden müssen und dass es diese Arbeit ist, die wochenlange Verzögerungen mitbringt. Die Digitalisierung machen externe Firmen und je nachdem., wie flott die sind, dauert das mehr oder weniger.
 
Jedem der heutzutage auf Papieranträgen besteht, sollte klar sein, dass die erst alle digitalisiert werden müssen und dass es diese Arbeit ist, die wochenlange Verzögerungen mitbringt.
Ich bestehe auf Papieranträge, die ich dann nachweislich faxe und das ist auch den anderen zu raten, warum solltest du inzwischen wirklich wissen, du bist nicht erst seit gestern hier und die Digitalisierung eines Antrags dauert keine Wochen. Das ist pro Antrag in unter 10 Sekunden erledigt. Keine Ahnung, wie du wieder auf diese Aussage kommst.
Die Digitalisierung machen externe Firmen und je nachdem., wie flott die sind, dauert das mehr oder weniger.
Das ist so pauschal auch falsch. Das wird sowohl bei meinem zuständigen JC als auch bei der Kreisagentur ein Kaff weiter sowie deren Zweigstellen sehr wohl dort vor Ort gemacht. Sicher wird das ein oder andere JC externe Dienstleister bemühen aber das ist nicht der Regelfall, so wie du das hier darzustellen versuchst.
 
Ich bestehe auf Papieranträge, die ich dann nachweislich faxe und das ist auch den anderen zu raten,....
Es ist zu raten vorher abzuklären ob das Jokecenter dies in der Form überhaupt akzeptiert. In der Regel werden die das unterschrieben Antragsformular in Papierform verlangen. Schon alleine wegen der Unterschrift.
 
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