Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun?

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Scoville

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Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe mein Fahrzeug letztes Jahr verkauft (ins Ausland) nachdem das Geld von der Versicherung und den Steuern da war, hab ich den Kaufvertrag auch weggeworfen. Für mich war die Angelegenheit damit abgeschlossen. Nun will die Jobcenter den aber sehen. Ich habe das Geld aus dem Verkauf für die Anzahlung eines neuen (also gebrauchten) Autos genommen. Das konnte ich auch nachweisen. Aber die Jobcenter will jetzt sehen das ich wirklich nur für das Fahrzeug das bekommen habe, was ich angegeben habe. Hätte ich mehr bekommen, hätte ich auch mehr angezahlt, aber das glauben die ja nicht. Habe auch einen Auszug aus der Schwackeliste abgegeben, aber das reicht der Jobcenter nicht. Hätte ich gewußt das ich den Vertrag brauch, hätte ich den behalten, aber das ist ja nun mal nicht so. könnt Ihr mir helfen?
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe mein Fahrzeug letztes Jahr verkauft (ins Ausland) nachdem das Geld von der Versicherung und den Steuern da war, hab ich den Kaufvertrag auch weggeworfen.
...sowat macht man abba ooch nich:cool:


...hast du den Geldeingang von Versicherung und Steuern viell. auf einem Kontoauszug

Für mich war die Angelegenheit damit abgeschlossen. Nun will die Jobcenter den aber sehen. Ich habe das Geld aus dem Verkauf für die Anzahlung eines neuen (also gebrauchten) Autos genommen. Das konnte ich auch nachweisen.
Aber die Jobcenter will jetzt sehen das ich wirklich nur für das Fahrzeug das bekommen habe, was ich angegeben habe.
...also mir fällt da spontan nur eine eidesstattliche Versicherung deinerseits ein
1. Auto verkauft = X euronen
2. du bist nicht im Besitz eines Kaufvertrages
...und du bist damit deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen

(was ist überhaupt die Fragestellung deiner Jobcenter?...ich fürchte sie wollen dieses Geld als Einnahmen rechnen...und was du dann damit gemacht hast ist dein Ding:eek:)

Hätte ich mehr bekommen, hätte ich auch mehr angezahlt, aber das glauben die ja nicht. Habe auch einen Auszug aus der Schwackeliste abgegeben, aber das reicht der Jobcenter nicht. Hätte ich gewußt das ich den Vertrag brauch, hätte ich den behalten, aber das ist ja nun mal nicht so. könnt Ihr mir helfen?
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Ist das Geld für das Auto bar oder über Dein Konto geflossen?
Dann evtl. Kontoauszug?

Wenn Du über einen deutschen Händler verkauft hast, müsste der aufgrund der entsprechenden Gesetze den Kaufvertrag noch haben.
Und dann von dem eine Kopie besorgen.
Aber dann den ganzen von vorne bis hinten.
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Dein Fahrzeug gehörte zu Deinem geschützten Vermögen. Wenn Du es verkaufst, um Dir ein neues zu kaufen, dann ist das Deine Angelegenheit.

Es ist nur so, daß kriminelle Organisationen wie Deine Jobcenter versuchen werden, Kontrolle über möglichst viele Deiner Lebensumstände zu gewinnen. Das st das heutzutage übliche faschistoide Verhaltensmuster. Die ARGEs sind besessen davon.

Konkret: Verhandlungen mit der Jobcenter immer nur schriftlich, bei Terminen Zeugen mitnehmen. Liegen die aktuellen Ansprüche der Jobcenter schriftlich vor?
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Wenn kein KFZ auf deinen Namen seit 1 jahr dort angemeldet ist, - sollen die doch dort nachfragen.
Man hat doch sonst bei denen auch keine Hemmungen überall rumzuschnüffeln.
1. Aussage = das du kein KFZ hast, weil vor 1 Jahr verkauft
2. selbst schuld wenn die es nicht glauben, - der Glaube steht jedem frei, sollen sie dir das Gegenteil beweisen

Das Ganze schriftl. und zurücklehnen.

DIE müssen DIR etwas beweisen, nicht umgekehrt. Sollen sie sich mal tummeln.
 
AW: Es wird langsam unbegreiflich

warum "ihr" euch immer in diese gesetzlich nicht haltbaren Positionen drängen lasst.

Wenn die Jobcenter glaubt - oder Dir nicht glaubt - das Deine Angaben nicht stimmen, dann hat sie das zu beweisen. Punkt fertig aus.

Vor Gericht ziehen und dort nötigenfalls eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.


Hallo, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe mein Fahrzeug letztes Jahr verkauft (ins Ausland) nachdem das Geld von der Versicherung und den Steuern da war, hab ich den Kaufvertrag auch weggeworfen. Für mich war die Angelegenheit damit abgeschlossen. Nun will die Jobcenter den aber sehen. Ich habe das Geld aus dem Verkauf für die Anzahlung eines neuen (also gebrauchten) Autos genommen. Das konnte ich auch nachweisen. Aber die Jobcenter will jetzt sehen das ich wirklich nur für das Fahrzeug das bekommen habe, was ich angegeben habe. Hätte ich mehr bekommen, hätte ich auch mehr angezahlt, aber das glauben die ja nicht. Habe auch einen Auszug aus der Schwackeliste abgegeben, aber das reicht der Jobcenter nicht. Hätte ich gewußt das ich den Vertrag brauch, hätte ich den behalten, aber das ist ja nun mal nicht so. könnt Ihr mir helfen?
 
AW: Es wird langsam unbegreiflich

warum "ihr" euch immer in diese gesetzlich nicht haltbaren Positionen drängen last.

Richtig ! Genau DAS verstehe ich oftmals auch nicht.
Da kommt irgendso ein wildgewordener Windbeutel angeweht und will Irgendetwas sehen, haben ....

Tja und ? Wollen kann er ja viel, nur ob er ein Recht hat das zu wollen (hier: nach 1 Jahr urplötzlich) - ich verstehe einfach nicht weshalb diese Leute dort so ernst genommen werden. Darüber kann man doch nur achselzuckend hellauf lachen.

Was heißt eigentlich eine EV ablegen ? Ja, geht´s noch ? Du bist ja auch nicht besser. Wo kommen wir denn hin wenn hier jeder (sorry, das muß leider jetzt mal sein) popelige Sachbearbeiter für jeden Murcks und Sch..., der ihm gerade im gehirn rumsaust vom Gegenüber einen Nachweis oder eine EV haben will ?
Ja WO lebe ich denn hier ? Irrenanstalt ?
Man, also IHR laßt euch ja wirklich jeden Mist bieten.
Kein Wunder das die das so bunt treiben.
 
AW: Es wird langsam unbegreiflich

Na na, mal langsam. Diese EV ist ein Stück Papier worauf steht das du an Eides statt versicherst das...

Es ist durchaus möglich, daß man an einen Punkt (vor Gericht) kommt, an dem das unumgänglich wird, wenn nämlich der Richter der Meinung ist das...

Und in dem Fall gibt man halt die EV ab, bevor man die Gegeseite gewinnen lässt. So war das gemeint!

Richtig ! Genau DAS verstehe ich oftmals auch nicht.
Da kommt irgendso ein wildgewordener Windbeutel angeweht und will Irgendetwas sehen, haben ....

Tja und ? Wollen kann er ja viel, nur ob er ein Recht hat das zu wollen (hier: nach 1 Jahr urplötzlich) - ich verstehe einfach nicht weshalb diese Leute dort so ernst genommen werden. Darüber kann man doch nur achselzuckend hellauf lachen.

Was heißt eigentlich eine EV ablegen ? Ja, geht´s noch ? Du bist ja auch nicht besser. Wo kommen wir denn hin wenn hier jeder (sorry, das muß leider jetzt mal sein) popelige Sachbearbeiter für jeden Murcks und Sch..., der ihm gerade im gehirn rumsaust vom Gegenüber einen Nachweis oder eine EV haben will ?
Ja WO lebe ich denn hier ? Irrenanstalt ?
Man, also IHR laßt euch ja wirklich jeden Mist bieten.
Kein Wunder das die das so bunt treiben.
 
AW: Es wird langsam unbegreiflich

Na na, mal langsam. Diese EV ist ein Stück Papier worauf steht das du an Eides statt versicherst das...

Es ist durchaus möglich, daß man an einen Punkt (vor Gericht) kommt, an dem das unumgänglich wird, wenn nämlich der Richter der Meinung ist das...

Und in dem Fall gibt man halt die EV ab, bevor man die Gegeseite gewinnen lässt. So war das gemeint!

Ach sooooooo, verstehe.
Der deutsche vorauseilende Gehorsam für den Fall das .... :icon_kotz:
Na dann mal weiter so !
Viel Spaß noch auf den Jobcentern !
Und immer schön gleich ALLE privaten Unterlagen mitnehmen, vielleicht noch so ein paar blanco vorbereitete EV´s für alle Fälle ...:icon_neutral:

Manche sind echt nicht mehr zu toppen ...
 
AW: Es wird langsam unbegreiflich

Was genau verstehst Du nicht an meinem gesagtem?



Ach sooooooo, verstehe.
Der deutsche vorauseilende Gehorsam für den Fall das .... :icon_kotz:
Na dann mal weiter so !
Viel Spaß noch auf den Jobcentern !
Und immer schön gleich ALLE privaten Unterlagen mitnehmen, vielleicht noch so ein paar blanco vorbereitete EV´s für alle Fälle ...:icon_neutral:

Manche sind echt nicht mehr zu toppen ...
 
AW: Es wird langsam unbegreiflich

warum "ihr" euch immer in diese gesetzlich nicht haltbaren Positionen drängen lasst.

Wenn die Jobcenter glaubt - oder Dir nicht glaubt - das Deine Angaben nicht stimmen, dann hat sie das zu beweisen. Punkt fertig aus.

Vor Gericht ziehen und dort nötigenfalls eine Eidesstattliche Versicherung abgeben.


Scheinbar glauben sie mir nicht das meine Angaben stimmen, denn ich habe es denen auch schriftlich gegeben, dass ich wirklich nur das Geld bekommen habe. Desweiteren wollten sie von meinem Vermieter die Auflistung alles Kosten (Miete, Strom, Heizung, Nebenkosten) Ich hatte bisher immer nur eine Warmmiete, da das Haus in dem ich wohne schon alt ist und keine einzelnen Zähler drin sind. Fand das klasse, denn ich zahl nur 290 Euro für alles bei 43 m³. Da scheinbar ein neues Gesetz raus gekommen ist, muß das aufgelistet werden. ja woher soll ich das denn wissen. Ich war auf der Jobcenter einen neuen Antrag abgeben, da war alles klar und am selben Tag schrieb die Sachbearbeiterin das ich das Auflisten muß. Darauf schrieb ich zurück, das ich eine Warmmiete habe, wie ich ihr das auch beim persönlichen Gespräch mitgeteilt hatte. Dann kam noch mal das selbe schreiben von ihr und ich schrieb das selbe wieder zurück. dann kam nur noch das meine Mietzahlung bis auf weiteres eingestellt ist. Am nächsten Tag standen 2 Mitarbeiter der Jobcenter vor meiner Tür zum Hausbesuch um meine Wohnsituation zu begutachten. Da ich mich vorher nicht darüber informiert hatte, das ich die überhaupt nicht reinlassen muß, hab ich die reingelassen. Gibt ja auch nichts zu verstecken. und erst die beiden haben mich darüber aufgeklärt das es ein neues Gesetz gibt. Heut rief die Sachbearbeiterin mich an (weil ich heut morgen im Servicecenter angerufen habe und wissen wollte, ob meine Miete schon bearbeitet wurde, da ich sonst Mietschuldner werde und hier raus fliege, )das sie das gern zusammen mit dem Kaufvertrag bearbeiten würde und ob ich den schon habe. Man ich habe das Fahrzeug doch ins Ausland verkauft. Scheinbar also nix Kaufvertrag nix Miete! Hab mir heut erst einmal ein Beratungsgutschein für den Anwalt auf Gericht beantragt. Ich hoffe ich bekomm den bald.
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Ist das Geld für das Auto bar oder über Dein Konto geflossen?
Dann evtl. Kontoauszug?

Wenn Du über einen deutschen Händler verkauft hast, müsste der aufgrund der entsprechenden Gesetze den Kaufvertrag noch haben.
Und dann von dem eine Kopie besorgen.
Aber dann den ganzen von vorne bis hinten.

Da ich über Internet verkauft habe, ist der Käufer vorbei gekommen, hat gesehen, hat gekauft und das Geld wie bei solchen Käufen dann üblich bar bezahlt. Als ich angeboten habe, Zeugen zu bringen die beim Verkauf dabei waren und bezeugen können, das ich wirklich nicht mehr bekommen habe, wurde mir gesagt das reicht nicht.
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

...sowat macht man abba ooch nich:cool:

ich weiß :icon_cry:


...hast du den Geldeingang von Versicherung und Steuern viell. auf einem Kontoauszug

ja klar das habe ich



...also mir fällt da spontan nur eine eidesstattliche Versicherung deinerseits ein
1. Auto verkauft = X euronen
2. du bist nicht im Besitz eines Kaufvertrages
...und du bist damit deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen

(was ist überhaupt die Fragestellung deiner Jobcenter?...ich fürchte sie wollen dieses Geld als Einnahmen rechnen...und was du dann damit gemacht hast ist dein Ding:eek:)

Da das Fahrzeug bei der Jobcenter gemeldet war und jetzt eben ein anderes ist, wollten sie wissen was ich damit gemacht habe. und vor allem muß ich den Erlös aus dem Verkauf nachweisen. (Worte aus dem Schreiben der Jobcenter)
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Der Fall ist doch klar. Die Jobcenter verhält sich wie immer völlig rechtswidrig.

Hast Du irgendwelche Unterlagen, Bescheide über die Nichtzahlung der Miete? Schon Widerspruch eingelegt? Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt.


Da ich über Internet verkauft habe, ist der Käufer vorbei gekommen, hat gesehen, hat gekauft und das Geld wie bei solchen Käufen dann üblich bar bezahlt. Als ich angeboten habe, Zeugen zu bringen die beim Verkauf dabei waren und bezeugen können, das ich wirklich nicht mehr bekommen habe, wurde mir gesagt das reicht nicht.
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Wenn das Auto zum geschützten Vermögen gehörte, dürfte es sich ja wohl um eine Vermögensumwandlung handeln... und die geht die Jobcenter einen feuchten Dreck an.
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Wenn Du den Wagen als Vermögen angegeben hast, hat die Jobcenter gar nichts zu wollen. Umwandlung von bereits vorhandenem Vermögen. Namen des Käufers fällt unter Datenschutz- geht die auch nichts an. Wenn Du den Namen nennst, machst Du dich sogar strafbar, wenn der Neubesitzer der Namensnennung nicht zugestimmt hat.
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Wenn Du den Wagen als Vermögen angegeben hast, hat die Jobcenter gar nichts zu wollen. Umwandlung von bereits vorhandenem Vermögen. Namen des Käufers fällt unter Datenschutz- geht die auch nichts an. Wenn Du den Namen nennst, machst Du dich sogar strafbar, wenn der Neubesitzer der Namensnennung nicht zugestimmt hat.

den Namen darf man nicht nennen? das hab ich auch noch nicht gewußt, da ich den Kaufvertrag vom neuen Fahrzeug ja auch vorlegen mußte und da habe ich den Namen des Verkäufers nicht geschwärzt oder so. Also die Jobcenter konnte den lesen.

Ich danke erst einmal alles für die zahlreichen Hinweise und Tipps. schön das ich das Forum hier gefunden habe. Werde bestimmt wieder mal Fragen haben.

DANKE AN ALLE
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Theoretisch mußt Du erst das Einverständnis des Neubesitzers einholen. Die Jobcenter kann (theoretisch) nichts gegen Dich unternehmen, wenn Du den PKW als vorhandenes Vernögen angegeben hast.
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Theoretisch mußt Du erst das Einverständnis des Neubesitzers einholen. Die Jobcenter kann (theoretisch) nichts gegen Dich unternehmen, wenn Du den PKW als vorhandenes Vernögen angegeben hast.
Die Arschgeigen versuchen immer, Kontrolle über alles und jeden zu erlangen. Die können nicht anders; am liebsten würde sie in jede Unterhose gucken. Es wird Zeit, daß diese Kaputtnicks endlich verschwinden.

Deshalb:
Jedes Ansinnen der Jobcenter auf Rechtmäßigkeit prüfen, z. B. Rechtsgrundlagen nennen lassen; dabei kritisch sein (die sind Weltmeister im Zitieren von unzutreffenden Paragraphen).
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Als ich angeboten habe, Zeugen zu bringen die beim Verkauf dabei waren und bezeugen können, das ich wirklich nicht mehr bekommen habe, wurde mir gesagt das reicht nicht.

Die spinnen doch völlig!

Es gibt fast nichts was vor Gericht mehr wert ist als ein Zeuge... denn anders als ein Stück Papier (wie der Kaufvertrag) hat ein Zeuge, der etwas Falsches bezeugt, mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen, dem Stück Papier ist das reichlich egal ob was richtiges ist oder was falsches draufsteht...

Was die Sache mit der Miete angeht... das ist nicht Sache der Jobcenter!
Richtig ist, dass man eine Inklusivmiete nur noch in ganz wenigen Fällen vereinbaren darf, denn mindestens die Heizkosten müssen fast immer nach Verbrauch abgerechnet werden.
(Strom übrigens nicht...Gesetz muss nicht immer logisch sein)

Das ist aber eine rein privatrechtliche angelegenheit, dies geht also die Jobcenter nichts an, denn die soll froh sein dass die Miete insgesamt so gering ist...ich würde denen darauf antworten dass der Vermieter sich nicht in der Verantwortung fühlt da was zu ändern und du daher einen Umzug in eine andere Wohnung beantragst...denn in dieser Wohnung ist es leider nicht möglich den Wünschen der Jobcenter zu entsprechen.
Mal sehen wann sie dann selber merken dass sie ein Umzug wohl teuer zu stehen kommen würde...

Deine eigene Mitwirkungspflicht hat immer da Grenzen wo du alles unternimmst was möglich und angemessen ist.
Das hast du hier getan!

Wenn die Jobcenter an angebotenen Zeugen kein Interesse hat und du nicht mehr vorhandene Unterlagen (den Kaufvertrag) nun mal nicht herbeizaubern kannst, dann hat sie das zu akzeptieren.
Wenn der Vermieter keine detailierte Auflistung in der Miete enthaltenen Nebenkosten machen will, dann kannst du auch nichts dafür.

Eine Verletzung deiner Mitwirkungspflicht ist das auf jeden Fall nicht.

Gruß
 
AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun

Wenn der Vermieter keine detailierte Auflistung in der Miete enthaltenen Nebenkosten machen will, dann kannst du auch nichts dafür.


der Vermieter hat jetzt die Miete pauschal aufgelistet. Es sind ja keine Zähler in meiner Wohnung, wie soll da auch was richtig aufgelistet werden. Also haben wir jetzt pauschal 30 euro Heizkosten und so weiter geschrieben. ICh habe dann in dem Schreiben das ich dazu abgegeben habe, geschrieben das wenn das jetzt nicht reicht, ich um übernahme der Umzugskosten in eine neue Wohnung bitte. die lassen sich jetzt zeit, denn bis heute habe ich noch keinen neuen Bescheid. das ganze Drama geht jetzt schon seit dem 14.4.
 
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