AW: Verkaufsvertrag vom Fahrzeug nichht aufgehoben, Jobcenter will den aber sehen. was nun Als ich angeboten habe, Zeugen zu bringen die beim Verkauf dabei waren und bezeugen können, das ich wirklich nicht mehr bekommen habe, wurde mir gesagt das reicht nicht.
Die spinnen doch völlig!
Es gibt fast nichts was vor Gericht mehr wert ist als ein Zeuge... denn anders als ein Stück Papier (wie der Kaufvertrag) hat ein Zeuge, der etwas Falsches bezeugt, mit ernsthaften Konsequenzen zu rechnen, dem Stück Papier ist das reichlich egal ob was richtiges ist oder was falsches draufsteht...
Was die Sache mit der Miete angeht... das ist nicht Sache der Jobcenter!
Richtig ist, dass man eine Inklusivmiete nur noch in ganz wenigen Fällen vereinbaren darf, denn mindestens die Heizkosten müssen fast immer nach Verbrauch abgerechnet werden.
(Strom übrigens nicht...Gesetz muss nicht immer logisch sein)
Das ist aber eine rein privatrechtliche angelegenheit, dies geht also die Jobcenter nichts an, denn die soll froh sein dass die Miete insgesamt so gering ist...ich würde denen darauf antworten dass der Vermieter sich nicht in der Verantwortung fühlt da was zu ändern und du daher einen Umzug in eine andere Wohnung beantragst...denn in dieser Wohnung ist es leider nicht möglich den Wünschen der Jobcenter zu entsprechen.
Mal sehen wann sie dann selber merken dass sie ein Umzug wohl teuer zu stehen kommen würde...
Deine eigene Mitwirkungspflicht hat immer da Grenzen wo du alles unternimmst was möglich und angemessen ist.
Das hast du hier getan!
Wenn die Jobcenter an angebotenen Zeugen kein Interesse hat und du nicht mehr vorhandene Unterlagen (den Kaufvertrag) nun mal nicht herbeizaubern kannst, dann hat sie das zu akzeptieren.
Wenn der Vermieter keine detailierte Auflistung in der Miete enthaltenen Nebenkosten machen will, dann kannst du auch nichts dafür.
Eine Verletzung deiner Mitwirkungspflicht ist das auf jeden Fall nicht.
Gruß