Hallo zusammen,
ich habe einen Anspruch auf ALG 1 von 24 Monaten erworben und sechs Monate Leistungen bezogen und mich dann erst mal wieder abgemeldet.
Es sollte also noch ein Restanspruch von 18 Monaten vorhanden sein.
Meine Frage: wie lange habe ich Zeit um meinen Restanspruch auf ALG1 geltend zu machen.
In §161 (2) SGB heißt es dazu "Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind."
Reicht es, wenn ich mich vor Ablauf der 4-Jahresfrist erneut arbeitslos melde und kann dann über diese Frist hinaus noch 18 Monate ALG1 beziehen oder muss der Restanspruch innerhalb der 4-Jahresfrist auch verbraucht werden?
ich habe einen Anspruch auf ALG 1 von 24 Monaten erworben und sechs Monate Leistungen bezogen und mich dann erst mal wieder abgemeldet.
Es sollte also noch ein Restanspruch von 18 Monaten vorhanden sein.
Meine Frage: wie lange habe ich Zeit um meinen Restanspruch auf ALG1 geltend zu machen.
In §161 (2) SGB heißt es dazu "Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind."
Reicht es, wenn ich mich vor Ablauf der 4-Jahresfrist erneut arbeitslos melde und kann dann über diese Frist hinaus noch 18 Monate ALG1 beziehen oder muss der Restanspruch innerhalb der 4-Jahresfrist auch verbraucht werden?