Leider habe ich zu diesem Thema nur eine eher grundsätzliche Diskussion gefunden, aber keine Besprechung einzelner Passagen bzw. des vernünftigen Vorgehens / Ausfüllens eines solchen Fragebogens und das Verhalten hierbei gegenüber den Fallmanagern.
Nachdem ich nun auch ALG II beziehe, habe ich einen Monat nach Antragstellung einen Brief mit Termin bei der zuständigen Fallmanagerin (fast 1 Monat nach Erhalt des Bewilligungsbescheides) und einen Fragebogen "Informationen zur Person - bitte gewissenhaft ausfüllen (=Arbeitsgrundlage für Fallmanager zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt)" erhalten.
Interessant ist, das dieser Fragebogen etwas detailierter ist als jener, den ich mit meinem ALGII -Antrag erhalten hatte...
Zu diesem ganzen Sachverhalt drängen sich mir dann doch einige Fragen auf:
Welchen der beiden Fragebögen soll ich denn nun zum Termin mitnehmen?!
Was ist mit Angabe der Telephonnummer / email-Adresse? Es wird hier - im Gegensatz zum ALGII -Antrag nicht auf die Freiwilligkeit einer solchen Angabe hingewiesen!
Wozu die Frage nach dem Familienstand, Kindern sowie Einkommen - dies mußte schon im ALGII -Antrag beantwortet werden... oder erfolgt hier eine "versteckte" Kontrolle (ohne Hinweis darauf) auf Mißbrauch?
Wie verhält man sich bei den lustigen Fagen "gewünschte Arbeitszeit (was bevorzugen Sie) [...] Vollzeit [...]] Teilzeit" "mögliche Arbeitszeit [...] nachts [...]" "Mobilität [...] Umzug [...] möglich [...] nur im äußerten Notfall" - also wie nun, haben wir hier etwa wünsch dir was... auch wenn ich das toll fände?!
Als bendeklich empfinde ich dann folgendes: "Was erschwert die Arbeitsvermittlung [Gesundheitsfragen] eidesstattl. Versicherung [...]" - hier bin ich nun doch etwas verblüfft - was hat das denn damit zu tun - und überdies steht das wenn, dann in der Schufa - und darauf hat die Behörde nun doch wirklich keinen Anspruch?! Wenn es wenigstens um eine (Privat)Insolvenz ginge, hier ist man ja immerhin öffentlich ausgeschrieben... witer geht es bei diesem Punkt dann mit "Verschuldung Vorstrafen Arbeitsentwöhnung Alter [...] Erscheinungsbild [weitere Fragwürdige Punkte]" Ich denke dies ist der Punkt der am meisten in der Kritik steht und auch schon öfter diskutiert wurde - doch wie soll man sich da Verhalten besonders da man den Fragebogen unterschreiben soll! Nicht beantworten und den Fallmanager nachfragen lassen, doch wie dann antworten? Oder - wie z.B. bei nicht berechtigten Fragen des Arbeitgebers / Vermieters - einfach Lügen?
Als nächstes befindet sich auf dem Fragebogen eine Art Selbsteinschätzung mit Punkten wie Pünktlichkeit, Teamfähigkeit ... woher soll man den da Wissen ob das was man dort hineinschreibt - wenn man es überhaupt macht - von anderen Personen genauso gesehen wird..
Das letzte was mir dann sauer aufstieß war, das neben beruflichen Nah und Fernzielen auch "persönliche Ziele Schuldenregulierung Verbesserung [gesundheitliche, familiäre, Wohnsituation] [...]" abgefragt werden - und dies hat ja mit einer Arbeitsvermittlung nun recht wenig zu tun, oder?
zum Abschluß dann dieser schöne Satz worunter man seine Unterschrift setzen soll:
"Die von mir gemachten Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit"
Dazu dann folgende Belehrung: "Bemerkungen: Die von Ihnen gemachten Angaben werden zur Durchführung der Beratung und Vermitllung benötigt. Ihre Mitwirtkunspflicht ergibt sich aus §60 Abs. 1 SGB I. Ihre Daten werden vertraulich benahdelt (sie unterliegen der Geheimhaltungspflicht des §35 SGB I und dürfen nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang (nach §§67 ff SFB X) weitergeleitet werden."
Was soll ich davon nun halten, geht die Mitwirkungspflicht wirklich so weit, und welcher gesetzliche Umfang der Weiterleitung wurde da grade so wunderschön mit untergeschoben?!
Gibt es denn hierfür schon einen Leitfaden / Datenschutzrechtliche Bewertung bezügl. verschiedener Passagen?
Wo finde ich dazu weiterführende Literatur / Diskussionen?
MfG
Nachdem ich nun auch ALG II beziehe, habe ich einen Monat nach Antragstellung einen Brief mit Termin bei der zuständigen Fallmanagerin (fast 1 Monat nach Erhalt des Bewilligungsbescheides) und einen Fragebogen "Informationen zur Person - bitte gewissenhaft ausfüllen (=Arbeitsgrundlage für Fallmanager zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt)" erhalten.
Interessant ist, das dieser Fragebogen etwas detailierter ist als jener, den ich mit meinem ALGII -Antrag erhalten hatte...
Zu diesem ganzen Sachverhalt drängen sich mir dann doch einige Fragen auf:
Welchen der beiden Fragebögen soll ich denn nun zum Termin mitnehmen?!
Was ist mit Angabe der Telephonnummer / email-Adresse? Es wird hier - im Gegensatz zum ALGII -Antrag nicht auf die Freiwilligkeit einer solchen Angabe hingewiesen!
Wozu die Frage nach dem Familienstand, Kindern sowie Einkommen - dies mußte schon im ALGII -Antrag beantwortet werden... oder erfolgt hier eine "versteckte" Kontrolle (ohne Hinweis darauf) auf Mißbrauch?
Wie verhält man sich bei den lustigen Fagen "gewünschte Arbeitszeit (was bevorzugen Sie) [...] Vollzeit [...]] Teilzeit" "mögliche Arbeitszeit [...] nachts [...]" "Mobilität [...] Umzug [...] möglich [...] nur im äußerten Notfall" - also wie nun, haben wir hier etwa wünsch dir was... auch wenn ich das toll fände?!
Als bendeklich empfinde ich dann folgendes: "Was erschwert die Arbeitsvermittlung [Gesundheitsfragen] eidesstattl. Versicherung [...]" - hier bin ich nun doch etwas verblüfft - was hat das denn damit zu tun - und überdies steht das wenn, dann in der Schufa - und darauf hat die Behörde nun doch wirklich keinen Anspruch?! Wenn es wenigstens um eine (Privat)Insolvenz ginge, hier ist man ja immerhin öffentlich ausgeschrieben... witer geht es bei diesem Punkt dann mit "Verschuldung Vorstrafen Arbeitsentwöhnung Alter [...] Erscheinungsbild [weitere Fragwürdige Punkte]" Ich denke dies ist der Punkt der am meisten in der Kritik steht und auch schon öfter diskutiert wurde - doch wie soll man sich da Verhalten besonders da man den Fragebogen unterschreiben soll! Nicht beantworten und den Fallmanager nachfragen lassen, doch wie dann antworten? Oder - wie z.B. bei nicht berechtigten Fragen des Arbeitgebers / Vermieters - einfach Lügen?
Als nächstes befindet sich auf dem Fragebogen eine Art Selbsteinschätzung mit Punkten wie Pünktlichkeit, Teamfähigkeit ... woher soll man den da Wissen ob das was man dort hineinschreibt - wenn man es überhaupt macht - von anderen Personen genauso gesehen wird..
Das letzte was mir dann sauer aufstieß war, das neben beruflichen Nah und Fernzielen auch "persönliche Ziele Schuldenregulierung Verbesserung [gesundheitliche, familiäre, Wohnsituation] [...]" abgefragt werden - und dies hat ja mit einer Arbeitsvermittlung nun recht wenig zu tun, oder?
zum Abschluß dann dieser schöne Satz worunter man seine Unterschrift setzen soll:
"Die von mir gemachten Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit"
Dazu dann folgende Belehrung: "Bemerkungen: Die von Ihnen gemachten Angaben werden zur Durchführung der Beratung und Vermitllung benötigt. Ihre Mitwirtkunspflicht ergibt sich aus §60 Abs. 1 SGB I. Ihre Daten werden vertraulich benahdelt (sie unterliegen der Geheimhaltungspflicht des §35 SGB I und dürfen nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang (nach §§67 ff SFB X) weitergeleitet werden."
Was soll ich davon nun halten, geht die Mitwirkungspflicht wirklich so weit, und welcher gesetzliche Umfang der Weiterleitung wurde da grade so wunderschön mit untergeschoben?!
Gibt es denn hierfür schon einen Leitfaden / Datenschutzrechtliche Bewertung bezügl. verschiedener Passagen?
Wo finde ich dazu weiterführende Literatur / Diskussionen?
MfG