G
Gelöschtes Mitglied 26
Gast
Hi Leuts,
ich schreibe gerade mal wieder eine Klage wegen eines (wie immer) lächerlichen Grundes.
Dabei weis ich, das es einen Punkt gibt, den ich gerne einfügen würde, finde ihn aber nicht.
Es geht sich darum, das die Arge den möglichen Schaden zu berücksichtigen hat, wenn sie eine Leistung einstellt. Da gabt dann mal irgendwas mit "Verhältnismäßigkeit".
Also z.B. ist es "nicht erlaubt" 200€ zu verweigern, wenn man damit womöglich 1000 € Schaden verursacht oder riskiert.
Irgendwas gab es da mal (ich meine sogar auf gesetzlicher Basis) aber ich komme nicht drauf und finds deshalb auch nicht.
Weis jemand was ich hier meine bzw. suche ?
ich schreibe gerade mal wieder eine Klage wegen eines (wie immer) lächerlichen Grundes.
Dabei weis ich, das es einen Punkt gibt, den ich gerne einfügen würde, finde ihn aber nicht.
Es geht sich darum, das die Arge den möglichen Schaden zu berücksichtigen hat, wenn sie eine Leistung einstellt. Da gabt dann mal irgendwas mit "Verhältnismäßigkeit".
Also z.B. ist es "nicht erlaubt" 200€ zu verweigern, wenn man damit womöglich 1000 € Schaden verursacht oder riskiert.
Irgendwas gab es da mal (ich meine sogar auf gesetzlicher Basis) aber ich komme nicht drauf und finds deshalb auch nicht.
Weis jemand was ich hier meine bzw. suche ?