Hallo alle zusammen,
bin neu hier und habe eine Frage:
eine Bekannte hat sich verschuldet. Nun sind teilweise schon Vollstreckungsbescheide ergangen. Vor einigen Wochen hat meine Bekannte sämtliche Gläubiger angeschrieben und Vergleichsvorschläge unterbreitet. Die meisten haben sich auf den Vergleichsvorschlag ohne zusätzliche Kosten eingelassen (Ratenzahlung oder Einmal Betrag).
Nun sind allerdings zwei Gläubiger dabei, welche eine Ratenzahlungsvereinbarung (kostenpflichtig) verlangen; alle anderen haben nichts verlangt. Desweiteren steht in der einen Ratenzahlungsvereinbarung folgendes:
1. Die Vereinbarung ist befristet auf 1 Jahr danach muß über eine neue Ratenzahlung verhandelt werden
2. Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld (können die dann einfach alles aufschreiben was sie wollen?)
3. Der Schuldner versichert weiterhin weder zahlungsunfähig zu sein noch sich in einem Insolvenzverfahren zu befinden (Eigentlich ist sie schon zahlungsunfähig - Einkommen ca. 1200 netto und 1 Kind sowie arbeitsloser Ehemann) - Insolvenz könnte ja noch gestellt werden, wenn nicht alle auf die Vorschläge eingehen.
4. Meine Bekannte soll sämtliche Lohn- und Gehaltsforderungen sowie evtl. Arbeitslosengeld usw. abtreten.
5. Die Raten finden Verrechnung auf die Einigungsgebühr (will keine Einigungsgebühr bei 160 HF und dann noch 80 für Einigung.
Könnt Ihr da weiterhelfen? Was sollte man am besten der Anwältin schreiben?
schöne Grüße
Fossi
bin neu hier und habe eine Frage:
eine Bekannte hat sich verschuldet. Nun sind teilweise schon Vollstreckungsbescheide ergangen. Vor einigen Wochen hat meine Bekannte sämtliche Gläubiger angeschrieben und Vergleichsvorschläge unterbreitet. Die meisten haben sich auf den Vergleichsvorschlag ohne zusätzliche Kosten eingelassen (Ratenzahlung oder Einmal Betrag).
Nun sind allerdings zwei Gläubiger dabei, welche eine Ratenzahlungsvereinbarung (kostenpflichtig) verlangen; alle anderen haben nichts verlangt. Desweiteren steht in der einen Ratenzahlungsvereinbarung folgendes:
1. Die Vereinbarung ist befristet auf 1 Jahr danach muß über eine neue Ratenzahlung verhandelt werden
2. Der Schuldner verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld (können die dann einfach alles aufschreiben was sie wollen?)
3. Der Schuldner versichert weiterhin weder zahlungsunfähig zu sein noch sich in einem Insolvenzverfahren zu befinden (Eigentlich ist sie schon zahlungsunfähig - Einkommen ca. 1200 netto und 1 Kind sowie arbeitsloser Ehemann) - Insolvenz könnte ja noch gestellt werden, wenn nicht alle auf die Vorschläge eingehen.
4. Meine Bekannte soll sämtliche Lohn- und Gehaltsforderungen sowie evtl. Arbeitslosengeld usw. abtreten.
5. Die Raten finden Verrechnung auf die Einigungsgebühr (will keine Einigungsgebühr bei 160 HF und dann noch 80 für Einigung.
Könnt Ihr da weiterhelfen? Was sollte man am besten der Anwältin schreiben?
schöne Grüße
Fossi