Gehen die bei der Berechnung des Regelbedarfs eigentlich davon aus, dass die unteren 20% der Haushalte aus Abstinenzlern bestehen?
Nöö, die sind ja schließlich nicht weltfremd

die gehen nur davon aus daß wenn einem nicht dem Adelsstand nahestehenden, Herzog /Grafen /Ritter /Politiker /wenigstens Amtsschreiber o.ä., Landbewohner nahegelegt wird auf Alohol und Tabak zu verzichten, daß der das dann auch tut.
... Prinzip der selbsterfüllenden Prophezeiung sozusagen^^.
Mir kam dazu gerade daß sich das BVerfG evtl. gar keine Sorgen mehr zu machen braucht vonwegen "Höhe des AlgII gerade noch ..." - der Strom für Glotze, PC mitsamt Drucker, Kassettenrekorder usw. ist sicher bereits im Bereich ´08 Nachrichtenübermittlung´ enthalten.
Allerdings frage ich mich was die in dem "unglücklich" gefassten Bereich ´04 Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe´ (Wohnung als KdU bzw. Bereich 05, Gas als Heizkosten /Lebensmittelzubereitungskosten, und andere Brennstoffe als wiederum KdUH bzw. in Form von Wachskerzen als Bereich 09) mit dem Abwasser vorhaben.
Meine wenn der Strom rein in Bereich 04 enthalten wäre, dann stünden (37,55€ als Bereich 04 gesamt minus 35,72€ Strom) doch glatt 1,83€ pro Monat für nichtanerkannte KdU /für Wasser /für "unangemessende" Brennstoffe /für Abwasser u.ä. zur Verfügung.
Und desweiteren: was könnte denn ein "Verrechnungs-Wert zum Kauf von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken" (Bereich 11) sein? Aufwendungsersatz für (Plastik-) Flaschen und (Blech-) Dosen aus der Landschaft rausklauben kann es ja schlecht sein, nachdem dank der vielen Ausnahmen und Witzchen in unserem umweltschonenden Pfandgesetz nur mehr Glasscherben und sonstiges pfandbefreites Zeug (Tetrapacks, aber vor allem auch riesige Mengen an leeren Getränkedosen von der Tanke vonwegen Gummibärchensaft und Baileys in der Dose) in den Büschen liegen.?