Ich habe ein Vergleichsangebot vom Sozialgericht bekommen. Es geht um die Aufschiebende Wirkung meines Widerspruches gegen die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt.
1. Der Antragsgegner gewährt der Antragsstellerin ein Darlehen zur Beschaffung einer Brille und dazu gehörigen Gläsern. Dabei wird die Sehhilfe die einfachste mögliche Ausführung haben.
2. Der Antragsgegner ist berechtigt, monatlich 20,- Euro von den Leistungen zur Tilgung des Darlehens einzubehalten.
3. Die Antragsstellerin verpflichtet sich, die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung beim Kinderspielzentrum ... aufzunehmen.
4. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kammer erkennt keine Rechtswidrigkeit im vorliegenden Verwaltungsakt.
Mein Problem ist nun:
1. Ich will diese AGH (Betreuung von Grundschulkindern) nicht antreten.
2. Ich will nach Möglichkeit eine Brille mit enspiegelten Gläsern.
3. Ich stimme keinerlei Einbehaltung von meinem Existenzminimum zu damit ich einen 1-Euro-Sklavenjob antreten kann. Außerdem ist mein Einkommen als ALG II Empfängerin unter der Pfändungsfreigrenze.
Kann ich dieses Vergleichsangebot ablehnen?
Ich habe auch noch andere Gründe vorgebracht, wie zum Beispiel, dass ich von einem 30% gekürzten Regelsatz keine Monatskarte vorstrecken kann und dass ich Besorgnis wegen der Aufsichtspflicht habe. Beides wurde ignoriert.
Hat eventuell jemand einen Tipp dazu?
1. Der Antragsgegner gewährt der Antragsstellerin ein Darlehen zur Beschaffung einer Brille und dazu gehörigen Gläsern. Dabei wird die Sehhilfe die einfachste mögliche Ausführung haben.
2. Der Antragsgegner ist berechtigt, monatlich 20,- Euro von den Leistungen zur Tilgung des Darlehens einzubehalten.
3. Die Antragsstellerin verpflichtet sich, die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung beim Kinderspielzentrum ... aufzunehmen.
4. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kammer erkennt keine Rechtswidrigkeit im vorliegenden Verwaltungsakt.

Mein Problem ist nun:
1. Ich will diese AGH (Betreuung von Grundschulkindern) nicht antreten.
2. Ich will nach Möglichkeit eine Brille mit enspiegelten Gläsern.
3. Ich stimme keinerlei Einbehaltung von meinem Existenzminimum zu damit ich einen 1-Euro-Sklavenjob antreten kann. Außerdem ist mein Einkommen als ALG II Empfängerin unter der Pfändungsfreigrenze.
Kann ich dieses Vergleichsangebot ablehnen?
Ich habe auch noch andere Gründe vorgebracht, wie zum Beispiel, dass ich von einem 30% gekürzten Regelsatz keine Monatskarte vorstrecken kann und dass ich Besorgnis wegen der Aufsichtspflicht habe. Beides wurde ignoriert.
Hat eventuell jemand einen Tipp dazu?