mapu
Elo-User*in
Startbeitrag
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- 22 November 2013
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Hallo,
ich bräuchte bitte ganz dringend Rat bezüglich meiner Situation
nach dem gestrigen Erörterungstermin beim Sozialgericht...
Es ging dabei um die Rückerstattung von mir verauslagter Heizkosten
Mir v.a. aber um die Klärung, ob mir der tatsächliche Bedarf gezahlt
werden muß...basierend auf folgender Tatsache:
Meine KdU für mein Häuschen, 50qm, alleinlebend, lägen bei Erstattung
meines tatsächlichen Heizölbedarfes also inklusive aller anderen NK
um sage und schreibe 190€ niedriger als die erlaubten Nettokosten
(also inclusive der Heizkosten) einer vergleichsweise Mietwohnung.
Dennoch werden die tatsächlichen Heizkosten abgelehnt und mir angeraten
ich soll in eine Mietwohnung ziehen, mit dem absurden Argument, so
zahle der Staat zuviel, da Heiz,-und NK getrennt gerechnet werden müßen.
Getrennt oder nicht koste ich jetzt 190€ weniger und dieses stupide
und rechnerisch absurde Argument, wollte ich eigentlich in einer
mündlichen Verhandlung zur Beurteilung stellen...
Aufgrund verschiedener Fakten (wie dass der Anwalt mich just genau da
drinnen ganz übel hängen ließ) bin ich eingeknickt und habe den
Vergleich akzeptiert. Dadurch habe ich auf die Hälfte der von mir
verauslagten Summe verzichtet, v.a. aber auf die mündliche Verhandlung.
Es ist noch ein Widerspruch gegen die letzte Ablehnung einer Rücker-
stattung am laufen, auf den noch kein Verwaltungsakt erfolgt ist...
kann er dennoch in diesen Vergleich einbezogen sein, ohne daß er
bislang schriftlich abgelehnt wurde?
Meine Frage ist nun: Besteht irgendeine Chance erneut Klage einzureichen
um die tatsächlichen Heizkosten zu erhalten, indem ich erneut
widerspreche/oder auf die zu erwartende Ablehnung des obig genannten
Widerspruches hin reagiere...oder wird dies dann auf Basis des Vergleichs
als dieselbe Sache angesehen und abgewiesen. Muß eine Klage auf einen
neuen Verwaltungsakt..also abgelehnter neuer Widerspruch (in quasi
derselben Angelegenheit, aber neuer VA) abgenommen werden....???!!!
Ich möchte das so nicht stehen lassen...auch wenn ich es akzeptiert
habe... aber eigentlich gar nicht wußte, was ich da tat, da der
Anwalt zuerst alles andere prognostizierte und mich da erst aber
völlig diffus, dahinein zog ohne wirkliche Rechtskenntnis zu vermitteln,
z.B. wie ich jetzzt weiß, dass ein/e Widerspruchsrecht/Frist einge -
schrieben werden kann.
Kann ich diesen Vergleich zurückziehen indem ich mich auf den inhaltlichen
Irrtum berufe, da mir die Tragweite nicht erläutert worden war...
Kennt sich vielleicht jemand hier aus und kann mir sagen, ob und wie ich
nochmal eine Klage anstrengen kann...die ich diesmal sicherlich zu
Ende führen würde....
würde mich sehr über Infos freuen, danke!
äh falls ich wem bekannt vorkomme: der Bn chepa funktionietre nicht mehr
ich bräuchte bitte ganz dringend Rat bezüglich meiner Situation
nach dem gestrigen Erörterungstermin beim Sozialgericht...
Es ging dabei um die Rückerstattung von mir verauslagter Heizkosten
Mir v.a. aber um die Klärung, ob mir der tatsächliche Bedarf gezahlt
werden muß...basierend auf folgender Tatsache:
Meine KdU für mein Häuschen, 50qm, alleinlebend, lägen bei Erstattung
meines tatsächlichen Heizölbedarfes also inklusive aller anderen NK
um sage und schreibe 190€ niedriger als die erlaubten Nettokosten
(also inclusive der Heizkosten) einer vergleichsweise Mietwohnung.
Dennoch werden die tatsächlichen Heizkosten abgelehnt und mir angeraten
ich soll in eine Mietwohnung ziehen, mit dem absurden Argument, so
zahle der Staat zuviel, da Heiz,-und NK getrennt gerechnet werden müßen.
Getrennt oder nicht koste ich jetzt 190€ weniger und dieses stupide
und rechnerisch absurde Argument, wollte ich eigentlich in einer
mündlichen Verhandlung zur Beurteilung stellen...
Aufgrund verschiedener Fakten (wie dass der Anwalt mich just genau da
drinnen ganz übel hängen ließ) bin ich eingeknickt und habe den
Vergleich akzeptiert. Dadurch habe ich auf die Hälfte der von mir
verauslagten Summe verzichtet, v.a. aber auf die mündliche Verhandlung.
Es ist noch ein Widerspruch gegen die letzte Ablehnung einer Rücker-
stattung am laufen, auf den noch kein Verwaltungsakt erfolgt ist...
kann er dennoch in diesen Vergleich einbezogen sein, ohne daß er
bislang schriftlich abgelehnt wurde?
Meine Frage ist nun: Besteht irgendeine Chance erneut Klage einzureichen
um die tatsächlichen Heizkosten zu erhalten, indem ich erneut
widerspreche/oder auf die zu erwartende Ablehnung des obig genannten
Widerspruches hin reagiere...oder wird dies dann auf Basis des Vergleichs
als dieselbe Sache angesehen und abgewiesen. Muß eine Klage auf einen
neuen Verwaltungsakt..also abgelehnter neuer Widerspruch (in quasi
derselben Angelegenheit, aber neuer VA) abgenommen werden....???!!!
Ich möchte das so nicht stehen lassen...auch wenn ich es akzeptiert
habe... aber eigentlich gar nicht wußte, was ich da tat, da der
Anwalt zuerst alles andere prognostizierte und mich da erst aber
völlig diffus, dahinein zog ohne wirkliche Rechtskenntnis zu vermitteln,
z.B. wie ich jetzzt weiß, dass ein/e Widerspruchsrecht/Frist einge -
schrieben werden kann.
Kann ich diesen Vergleich zurückziehen indem ich mich auf den inhaltlichen
Irrtum berufe, da mir die Tragweite nicht erläutert worden war...

Kennt sich vielleicht jemand hier aus und kann mir sagen, ob und wie ich
nochmal eine Klage anstrengen kann...die ich diesmal sicherlich zu
Ende führen würde....
würde mich sehr über Infos freuen, danke!

äh falls ich wem bekannt vorkomme: der Bn chepa funktionietre nicht mehr
