blinky
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Heute erhielt ich Beschluß vom LSG . Vor dem SG habe ich obsiegt. Die ARGE ging in Beschwerde und hat die Beschwerde gewonnen.
Ich möchte gegen den § 39 SGB II angehen.
Das LSG ist der Auffassung das der § 39 SGB II Gesetzeskonform ist. Ausserdem wurde mein Recht auf Rechtliches Gehör nach § 19 Abs. 4 GG nicht verletzt.
Es geht um eine EGV .
Ich möchte nun Verfassungsbeschwerde einlegen, gegen den § 39 SGB II im Eilverfahren.
Welche Unterlagen muss ich dem Vefasungsgericht beifügen?
Währen das, dann:
meine Verfassungsbeschwerde
Beschluss 1. und 2. Instanz ?
müßte ich dann auch den ganzen Schriftwechsel zwischen SG /LSG mitschicken oder würden die sich das ggf. dort anfordern?
Gruß
blinky
Ich möchte gegen den § 39 SGB II angehen.
Das LSG ist der Auffassung das der § 39 SGB II Gesetzeskonform ist. Ausserdem wurde mein Recht auf Rechtliches Gehör nach § 19 Abs. 4 GG nicht verletzt.
Der Gesetzgeber hat durch die Änderung der Vorschrift des § 39 SGB II an 1.Januar 2009 hinsichtlich eines Verwaltungsaktes, der nicht zustandegekommen EGV ersetzt, den Sofortigen Vollzug wegen eines bestehenden besonderen öffentlichen Interesse generell vorgesehen
Es geht um eine EGV .
Ich möchte nun Verfassungsbeschwerde einlegen, gegen den § 39 SGB II im Eilverfahren.
Welche Unterlagen muss ich dem Vefasungsgericht beifügen?
Währen das, dann:
meine Verfassungsbeschwerde
Beschluss 1. und 2. Instanz ?
müßte ich dann auch den ganzen Schriftwechsel zwischen SG /LSG mitschicken oder würden die sich das ggf. dort anfordern?
Gruß
blinky