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Gelöschtes Mitglied 60970
Gast
Hallo Zusammen,
im Antrag auf VKH wurde das Einkommen des Monats vor Antragsstellung angefordert und so wurde vom Gericht ein übersteigendes Einkommen von 50 € errechnet und davon Ratenzahlung ab dem nächsten Monat festgesetzt.
Mein Einkommen hat sich aufgrund Änderung der Steuerklasse für meinen Unterhalt jetzt allerdings reduziert und damit würde VKH ohne Ratenzahlung bewilligt werden können.
Kann ich die geänderte Einkommensverhältnisse dem Gericht jetzt einfach formlos nachweisen, einen ganz neuen Antrag abgeben bzw. muss das Gericht dies überhaupt anerkennen und erneut berechnen?
Mein Anwalt ist leider nicht sehr hilfreich in dieser Angelegenheit und er findet die geringen Raten in Ordnung, bei mir sind allerdings auch die geringen Raten nicht über.
Auch bin ich mir nicht sicher, ob die Berechnung überhaupt korrekt war, denn das Kindergeld für meine über 18 Jahre alten Kinder wurde als mein Einkommen gerechnet und deren Einkommen, also Unterhalt und Praktikumsvergütung bei denen, so dass sie in der Aufrechnung praktisch knapp über den Sätzen lagen.
Bei der Beratungshilfe wurde damals gesagt, dass das Kindergeld Einkommen der Kinder ist und nicht meins.
Vielen Dank für eine Antwort und einen schönen Sonntag
rebeon
im Antrag auf VKH wurde das Einkommen des Monats vor Antragsstellung angefordert und so wurde vom Gericht ein übersteigendes Einkommen von 50 € errechnet und davon Ratenzahlung ab dem nächsten Monat festgesetzt.
Mein Einkommen hat sich aufgrund Änderung der Steuerklasse für meinen Unterhalt jetzt allerdings reduziert und damit würde VKH ohne Ratenzahlung bewilligt werden können.
Kann ich die geänderte Einkommensverhältnisse dem Gericht jetzt einfach formlos nachweisen, einen ganz neuen Antrag abgeben bzw. muss das Gericht dies überhaupt anerkennen und erneut berechnen?
Mein Anwalt ist leider nicht sehr hilfreich in dieser Angelegenheit und er findet die geringen Raten in Ordnung, bei mir sind allerdings auch die geringen Raten nicht über.
Auch bin ich mir nicht sicher, ob die Berechnung überhaupt korrekt war, denn das Kindergeld für meine über 18 Jahre alten Kinder wurde als mein Einkommen gerechnet und deren Einkommen, also Unterhalt und Praktikumsvergütung bei denen, so dass sie in der Aufrechnung praktisch knapp über den Sätzen lagen.
Bei der Beratungshilfe wurde damals gesagt, dass das Kindergeld Einkommen der Kinder ist und nicht meins.
Vielen Dank für eine Antwort und einen schönen Sonntag
rebeon