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Hallo zusammen.
Meine Situation ist folgende. Ich lebe mit meinem arbeitslosen Freund zusammen. Wir haben ein Kind, welches im Juni 06 geboren wurde.
Ich war dumm genug u. habe meinen Freund bis zur Geburt des Kindes finanziell "durchgefüttert".
1 Woche nach der Geburt meiner Tochter haben wir dann AlG 2 beantragt. Wir werden als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Nach etlichen Querelen (weil die Bearbeiter der ARGE Nürnberg leider oftmals schwer von Begriff sind und man ihnen manche Sachverhalte zigmal erläutern muss) wurde am 26.07.06 endlich ein Bescheid erstellt für den Bezugszeitraum Ende Juni 06 bis Ende Dezember 06.
Seit Ablauf des Mutterschutzes gehe ich wieder arbeiten und mein Freund passt auf unser Kind auf. Mein erzieltes bzw. zu erwartendes Einkommen habe ich der ARGE pflichtgemäß mitgeteilt, indem ich u.a. auch dieses Formblatt 2.2 von meinem Arbeitgeber habe ausfüllen lassen.
Am 12.12.06 gingen mir die Formulare für den Folgeantrag zu.
Dem normalen Formular lag das Formblatt bzgl. des Vermögens bei sowie das Formblatt über Einkommen. Dies hab ich wieder von meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Diesmal für die Zeit ab Januar 07, da ja die Einkünfte für den Bezugszeitraum relevant sind also für den Folgeantrag Januar 07 bis Juni 07.
Jetzt erhalte ich von der ARGE ein Schreiben, dass Sie meine Lohnabrechnungen von Juni/Juli 06 haben wollen, obwohl dies bei der Erstantragstellung bereits ordnungsgemäß vorgelegt wurde und über diesen Zeitraum auch längst entschieden worden ist .
Ich erhalte immer nur Lohnzettel bei Änderungen.
Habe somit alle vom Kalenderjahr 2006 vorgelegt. (das waren März/August/September u. Dezember)
für Juni/Juli 2006 hab ich nie welche erhalten.
Die ganze Sache hab ich schon versucht per Fax dem gütigen Bearbeiter zu erklären. Dann kam wieder eine Anfrage für Juni/Juli (also heute kam die Anfrage)
Nun hab ich dort angerufen. Die Bearbeiterin hat eher verlegen gestottert, dass sie das nunmal brauche. Als ich frage weshalb konnte sie mir auch keine richtige Erklärung geben. Sie meinte, dass man bei der Bearbeitung damals evtl. was übersehen habe.
Was sein könnte: Ich hab bis Mitte August mein Vollzeit Gehalt erhalten. Danach wg . Teilzeit weniger.
Die ARGE wusste aber letztes Jahr zur Antragstellung mein Gehalt VOR u. NACH Geburt, da ich dies durch entsprechende Bestätigungen des Arbeitgebers belegt habe.
Also ist es wohl ein Verfahrensfehler der ARGE -falls sie sich damals, zumindest für den Zeitraum als ich noch in Mutterschutz war- zu meinen Gunsten verrechnet haben.
FRAGE 1:
Kann eine Rückzahlung bzw. Aufrechnung i.S. d. § 45 SGB X i.V. m. § 51 SGB I erfolgen?
Ich hab ja vorsätzlich nichts verschwiegen oder falsch angegeben. Das ist ja dann eher das Verschulden des Bearbeiters. Und nur weil er inkompetent ist, warte ich auf die Bewilligung des Folgebescheides.
https://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ i.htm
https://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ x.htm
FRAGE 2: Kann ich auf die Bescheiderteilung für die Zeit ab Januar 07 bestehen. (Habe ja alle Unterlagen vorgelegt und das Geld bräuchten wir langsam)
Danke für eure Hilfe .
PS. Kann es sein, dass die ARGE grds. gg . § 17 Abs. 1 SGB I verstößt?
https://www.rententips.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101700
Meine Situation ist folgende. Ich lebe mit meinem arbeitslosen Freund zusammen. Wir haben ein Kind, welches im Juni 06 geboren wurde.
Ich war dumm genug u. habe meinen Freund bis zur Geburt des Kindes finanziell "durchgefüttert".
1 Woche nach der Geburt meiner Tochter haben wir dann AlG 2 beantragt. Wir werden als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Nach etlichen Querelen (weil die Bearbeiter der ARGE Nürnberg leider oftmals schwer von Begriff sind und man ihnen manche Sachverhalte zigmal erläutern muss) wurde am 26.07.06 endlich ein Bescheid erstellt für den Bezugszeitraum Ende Juni 06 bis Ende Dezember 06.
Seit Ablauf des Mutterschutzes gehe ich wieder arbeiten und mein Freund passt auf unser Kind auf. Mein erzieltes bzw. zu erwartendes Einkommen habe ich der ARGE pflichtgemäß mitgeteilt, indem ich u.a. auch dieses Formblatt 2.2 von meinem Arbeitgeber habe ausfüllen lassen.
Am 12.12.06 gingen mir die Formulare für den Folgeantrag zu.
Dem normalen Formular lag das Formblatt bzgl. des Vermögens bei sowie das Formblatt über Einkommen. Dies hab ich wieder von meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Diesmal für die Zeit ab Januar 07, da ja die Einkünfte für den Bezugszeitraum relevant sind also für den Folgeantrag Januar 07 bis Juni 07.
Jetzt erhalte ich von der ARGE ein Schreiben, dass Sie meine Lohnabrechnungen von Juni/Juli 06 haben wollen, obwohl dies bei der Erstantragstellung bereits ordnungsgemäß vorgelegt wurde und über diesen Zeitraum auch längst entschieden worden ist .
Ich erhalte immer nur Lohnzettel bei Änderungen.
Habe somit alle vom Kalenderjahr 2006 vorgelegt. (das waren März/August/September u. Dezember)
für Juni/Juli 2006 hab ich nie welche erhalten.
Die ganze Sache hab ich schon versucht per Fax dem gütigen Bearbeiter zu erklären. Dann kam wieder eine Anfrage für Juni/Juli (also heute kam die Anfrage)
Nun hab ich dort angerufen. Die Bearbeiterin hat eher verlegen gestottert, dass sie das nunmal brauche. Als ich frage weshalb konnte sie mir auch keine richtige Erklärung geben. Sie meinte, dass man bei der Bearbeitung damals evtl. was übersehen habe.
Was sein könnte: Ich hab bis Mitte August mein Vollzeit Gehalt erhalten. Danach wg . Teilzeit weniger.
Die ARGE wusste aber letztes Jahr zur Antragstellung mein Gehalt VOR u. NACH Geburt, da ich dies durch entsprechende Bestätigungen des Arbeitgebers belegt habe.
Also ist es wohl ein Verfahrensfehler der ARGE -falls sie sich damals, zumindest für den Zeitraum als ich noch in Mutterschutz war- zu meinen Gunsten verrechnet haben.
FRAGE 1:
Kann eine Rückzahlung bzw. Aufrechnung i.S. d. § 45 SGB X i.V. m. § 51 SGB I erfolgen?
Ich hab ja vorsätzlich nichts verschwiegen oder falsch angegeben. Das ist ja dann eher das Verschulden des Bearbeiters. Und nur weil er inkompetent ist, warte ich auf die Bewilligung des Folgebescheides.
https://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ i.htm
https://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ x.htm
FRAGE 2: Kann ich auf die Bescheiderteilung für die Zeit ab Januar 07 bestehen. (Habe ja alle Unterlagen vorgelegt und das Geld bräuchten wir langsam)
Danke für eure Hilfe .
PS. Kann es sein, dass die ARGE grds. gg . § 17 Abs. 1 SGB I verstößt?
https://www.rententips.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101700