Poeticjustice94
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Hallo,
angenommen Person A(weiblich) wohnt mit Person B (männlich) seit 2 Jahren in einer Wohngemeinschaft und beide Personen beziehen Hartz4. Das einzige Problem ist, dass es zu dem Zeitpunkt der Wohnungssuche keine Auswahl gab und die Küche deswegen nur durch das Zimmer von Person A zu erreichen ist. Zu Anfang wurde gefragt ob eine Beziehung besteht und es wurde von beiden Seiten aus abgelehnt und das wurde auch so akzeptiert. Im Juni vergangenen Jahres hat Person A dann zusammen mit dem nächsten (vorläufigen) Weiterbewilligungsantrag eine Anlage VE bekommen. Dazu sollte sie eine detaillierte Beschreibung zu dem persönlichen Verhältnis zu Person B abgeben. Sie hat sich geweigert die Anlage VE auszufüllen, da kein gemeinsamer Haushalt vorliegt und zeitgleich ein Schreiben mitgeschickt in dem sie ausführlich bestätigt, dass der Wille füreinander einzustehen nicht vorhanden ist und keine Partnerschaft besteht. In etwa zu der gleichen Zeit hat der Aussendienstmitarbeiter des Jobcenters versucht eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durchzuführen. Zu dem Zeitpunkt war nur Person B in der Wohnung und hat den Einlass verwehrt und darum gebeten, nach Terminabsprache wiederzukommen.
Daraufhin passierte gar nichts mehr.
Nun mussten beide Bewohner Ende November neue Weiterbewilligungsantranträge einreichen.
Niemand bekam eine Bestätigung des Antrages und am 31.12. war bei beiden Bewohnern kein Geld auf dem Konto.
Person A und B haben bei der Hotline angerufen und es heißt der Antrag ist noch in Bearbeitung. Es wird abgewartet. Eine Woche später dann ein erneuter Anruf von Person A bei der Hotline. Die Mitarbeiterin erteilte Auskunft, dass der Aussendienst den Tag davor dagewesen sein soll und niemand anzutreffen war. Die Bearbeitung würde erst nach einem Besuch abgeschlossen werden und bis dahin werden die Leistungen eingestellt.
Person A informiert sich im Internet darüber, dass ein Hausbesuch zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft ungeeignet ist und sucht Urteile dazu heraus. Am nächsten Tag geht sie zum Jobcenter und erklärt dort nochmal, dass keine Partnerschaft besteht und lehnt den Hausbesuch wieder ab. Es werden einige Fragen zum Zusammenleben gestellt und man solle gemeinsam nach dem Wochenende zum Jobcenter kommen und Kontoauszüge, Dokumente über Versicherungen und den Stromvertrag vorzeigen. Es wurde aber klargestellt, dass es wohl keine Möglichkeit gibt um dem Hausbesuch zu entgehen.
Wie sollen die Beiden sich nun Verhalten? Sollen sie den Aussendienstmitarbeiter reinlassen und könnte dieser wegen der Küche eine Einstandsgemeinschaft (vielleicht sogar rückwirkend)unterstellen obwohl jeder in seinem Bett schläft, getrennt wirtschaftet, etc.? Könnte das Jobcenter es vielleicht sogar als Sozialbetrug ansehen?
Vielen Dank im Voraus
angenommen Person A(weiblich) wohnt mit Person B (männlich) seit 2 Jahren in einer Wohngemeinschaft und beide Personen beziehen Hartz4. Das einzige Problem ist, dass es zu dem Zeitpunkt der Wohnungssuche keine Auswahl gab und die Küche deswegen nur durch das Zimmer von Person A zu erreichen ist. Zu Anfang wurde gefragt ob eine Beziehung besteht und es wurde von beiden Seiten aus abgelehnt und das wurde auch so akzeptiert. Im Juni vergangenen Jahres hat Person A dann zusammen mit dem nächsten (vorläufigen) Weiterbewilligungsantrag eine Anlage VE bekommen. Dazu sollte sie eine detaillierte Beschreibung zu dem persönlichen Verhältnis zu Person B abgeben. Sie hat sich geweigert die Anlage VE auszufüllen, da kein gemeinsamer Haushalt vorliegt und zeitgleich ein Schreiben mitgeschickt in dem sie ausführlich bestätigt, dass der Wille füreinander einzustehen nicht vorhanden ist und keine Partnerschaft besteht. In etwa zu der gleichen Zeit hat der Aussendienstmitarbeiter des Jobcenters versucht eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durchzuführen. Zu dem Zeitpunkt war nur Person B in der Wohnung und hat den Einlass verwehrt und darum gebeten, nach Terminabsprache wiederzukommen.
Daraufhin passierte gar nichts mehr.
Nun mussten beide Bewohner Ende November neue Weiterbewilligungsantranträge einreichen.
Niemand bekam eine Bestätigung des Antrages und am 31.12. war bei beiden Bewohnern kein Geld auf dem Konto.
Person A und B haben bei der Hotline angerufen und es heißt der Antrag ist noch in Bearbeitung. Es wird abgewartet. Eine Woche später dann ein erneuter Anruf von Person A bei der Hotline. Die Mitarbeiterin erteilte Auskunft, dass der Aussendienst den Tag davor dagewesen sein soll und niemand anzutreffen war. Die Bearbeitung würde erst nach einem Besuch abgeschlossen werden und bis dahin werden die Leistungen eingestellt.
Person A informiert sich im Internet darüber, dass ein Hausbesuch zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft ungeeignet ist und sucht Urteile dazu heraus. Am nächsten Tag geht sie zum Jobcenter und erklärt dort nochmal, dass keine Partnerschaft besteht und lehnt den Hausbesuch wieder ab. Es werden einige Fragen zum Zusammenleben gestellt und man solle gemeinsam nach dem Wochenende zum Jobcenter kommen und Kontoauszüge, Dokumente über Versicherungen und den Stromvertrag vorzeigen. Es wurde aber klargestellt, dass es wohl keine Möglichkeit gibt um dem Hausbesuch zu entgehen.
Wie sollen die Beiden sich nun Verhalten? Sollen sie den Aussendienstmitarbeiter reinlassen und könnte dieser wegen der Küche eine Einstandsgemeinschaft (vielleicht sogar rückwirkend)unterstellen obwohl jeder in seinem Bett schläft, getrennt wirtschaftet, etc.? Könnte das Jobcenter es vielleicht sogar als Sozialbetrug ansehen?
Vielen Dank im Voraus