Ich habe gerade im Internet folgendes gefunden "VerBIS Arbeitshilfe - Bearbeiten von Bewerberdaten durch Träger (Maßnahmen nach § 45 SGB III und Transfermaßnahmen) 19.08.2013 Version PRV 13.02"
https://www.arbeitsagentur.de/zentr.../Publikation/pdf/Bearbeiten-Bewerberdaten.pdf
Für mich ist es sehr interessant, zu sehen, was die Maßnahmeträger dort alles machen dürfen bzw. welche Daten sie eigentlich alles einsehen können.
Ist das überhaupt rechtens? Wenn man eine EGV vorgelegt bekommt, wo der Zugriff auf VerBis verlangt wird und man damit nicht einverstanden ist, dann unterschreibt man die nicht. Dann kommt die EGV per VA. Und somit hat der MT Zugriff auf all meine Daten?
Oder verstehe ich das falsch?
LG und schönen Tag wünsche ich.
https://www.arbeitsagentur.de/zentr.../Publikation/pdf/Bearbeiten-Bewerberdaten.pdf
Für mich ist es sehr interessant, zu sehen, was die Maßnahmeträger dort alles machen dürfen bzw. welche Daten sie eigentlich alles einsehen können.
Ist das überhaupt rechtens? Wenn man eine EGV vorgelegt bekommt, wo der Zugriff auf VerBis verlangt wird und man damit nicht einverstanden ist, dann unterschreibt man die nicht. Dann kommt die EGV per VA. Und somit hat der MT Zugriff auf all meine Daten?
Oder verstehe ich das falsch?
LG und schönen Tag wünsche ich.