AW: Verbindung EGV und Maßnahme-Zuweisung Welchen Sinn macht es eine
EGV mit der Formulierung ... NICHT zu unterschreiben,
wenn danach eine Massnahme-Zuweisung eh mit
RFB zugeschickt wird?
Wenn Du einen Grund suchst, dem Druck des
SB mit einer Unterschrift auf der
EGV nachzugeben, muß ich Dich enttäuschen.
Die per Gesetz angestrebte Vereinbarung zwischen LT und ELO dient ausschließlich dem Anschein
einer zwanglosen Förderung und soll die eigentliche Rechtswidrigkeit der Gesetzgebung verschleiern.
Die von Dir angemerkte Formulierung ist
i.d.R. nur Bestandteil umfassenderen Inhaltes,
in dem zusätzlich eine Rechtsfolgenbelehrung
auschließlich für eine Seite zur Geltung gebracht wird.
Sprich; kommst Du den vereinbarten Pflichten nicht nach, wird Dir stückweise das Existenz
minimum entzogen.
Erfüllt die Gegenseite ihre Verpflichtungen nicht, kommt die Allgemeinheit
oder auch der ELO selbst für den angerichteten Schaden auf. Hier ein aktuelles Beispiel:
Antrag auf Bewerbungskosten unbearbeitet - Untätigkeitsklage einreichen? Egal also, was neben der einseitigen
RFB noch in einer
EGV steht,
wird sie erst durch Deine Unterschrift zum abgeschlossenen Vertrag zwischen Dir und dem LT.
Damit legitimierst Du die einseitig auferlegten Rechtsfolgen und erhebst das Dokument zur Einverständniserklärung.
Einen
unterschriebenen Vertrag im nachhinein anzufechten ist ungleich schwerer,
als gegen einen
auferlegten,
EGV -ersetzenden
VA vorzugehen. Siehe dazu auch dieses Thema:
Eingliederungsvereinbarung (EGV) – Was man darüber wissen sollte Hast Du die
EGV mit Maßnahmeverpflichtung unterschrieben, erklärst Du Dich damit einverstanden
und kannst nur die Form- bzw. den Inhalt der als
VA auferlegten Zuweisung selbst angreifen,
nicht aber Sinn oder Zweck der Maßnahme, welche in einer
EGV vereinbart wurden.