Veranstaltungs Einladung vom JC erhalten, muß ich zu diesen Termin, wer hat für mich einen Hinweis?

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dielilie

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Hallo Zusammen
heute bekam ich die im Anhang hinzugefügte Einladung.

Keine RfB , aber ein Hinweis das dieses Schreibenauch one Unterschrift Rechtswirksam sei.... :confused:

Muss ich dahin ?
zum Hintergrund, ich übe seit Jahre einen Minijob aus, mehr ist aus Gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Hatte erst vor 2 Monaten Termin bei SB dort wurde eine überleitung zum Sozialamt vorgeschlagen , aber muss erst in Kur sonst nützt das wohl dem MD nix . Aber dies ist eine andere Sache...
SB sagt selbst es ist nicht mehr möglch und unterstützt mich sogar bei Anträgen für kostenaufwendige Ernährung und besondere Bedarfe.
Nunja und nun diese Einladung zu der Veranstaltung wo ich einen gaaaanz tollen Gutschein:doh: bekomme für ein Coaching
 

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Merse

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Es ist wohl scheinbar jemand vom JC anwesend, wenn dort ein Gutschein ausgehändigt werden soll. Leider gibt es realitätsfernes Einzelfallurteil, das jeden beliebigen Ort zu einer hochoffiziellen JC -Dienststelle erhebt, wenn dort ein SB auf seinem Klappstuhl sitzt - der Meldepflichtparagraph greift also, obwohl der Meldeort nicht dein JC ist.

Eine Sanktion hätte trotzdem nicht lange Bestand, da du nicht zeitnah über die Rechtsfolgen aufgeklärt wurdest und somit nicht weißt, was dir bei einem Verstoß droht bzw ob überhaupt ein Verstoß gegen die Meldepflicht vorliegen würde - was nichtmal gelogen wäre, siehe dieser Thread.
 

0zymandias

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Es ist keine Meldeaufforderung.

Die Rechtsgrundlage dafür (§ 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III) wird nicht genannt, Rechtsfolgen werden nicht angekündigt und es wird nicht über sie belehrt, und es fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Sache mit den Fahrtkosten fehlt auch.

Dementsprechend würde ich es für mich so sehen:
Bei Interesse könnte man vorbeischauen, bei Desinteresse lässt man es. :wink:
 

dielilie

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Habe heute erneut Post bekommen wegen der oben genannten Veranstaltung, könnt ihr mal im Anhang über die Unterlagen schauen? Auf Blatt 3 macht mich der satz , sollten sie eine sozialversicherungspflichte Tätgkeit aufgenommen haben kann der Termin entfallen.... aber nirgends eine RfB
Danke
 

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Gast
Du hast einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, den du bei einem Maßnahmeträger einlösen DARFST.

Solange du dich nicht bereits schriftlich dazu verpflichtet hast, so einen AVGS einzulösen, kann dich niemand dazu zwingen.
 

dielilie

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Es gibt also keine EGV oder VA , die diesen Punkt enthalten?

Guten morgen
Nein gibt es nicht,
Ich habe einen VA der lediglich beinhaltet das ich mich um meine Gesundheit kümmere und das JC mich aus der Vermittlung nimmt.
Wie schon erwähnt wollte mein SB mich zum MD schicken nachdem ich in kur war damit ich zum Sozialamt über geleitet werde,da eine Vermittlung aufgrund chronischer Krankheit aussichtslos ist
 

Holler2008

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Übrigens, den Aktivierungsgutschein könntest du auch bei einem anderen Träger als auf der Anbieterliste einreichen auf den die Bedienungen zutreffen.
Ich vermute aber die haben alles gelistet, was nicht bei drei auf den Bäumen war.

Ich hätte keinen Bedarf, würde aber Fahrtkosten beantragen wenn der Termin mit Minijob vereinbar ist und mir auf der Einladung eine Anwesenheitsbestätigung geben lassen, oder eine separate.
Dann nichts abgeben oder unterschreiben, alles einstecken, was man unterschreiben soll und bei der ersten Gelegenheit gehen.

Einfach weil ich gerne risikolos fahre aber die anderen haben vermutlich Recht, dass dir letztendlich nichts passieren kann, wenn du daheim bleibst (keine RFBs). Aber wozu um dieses Recht kämpfen, wenn es einfacher geht?
 
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