Hallo,
ich stehe aktuell vor einem Problem, bei dem ich einfach nicht weiter weiß. Meine scheinbar gegen alles resistente Arbeitsvermittlerin hat mir eine 3monatige Maßnahme aufgebrummt und mich beim sehr einseitigen Gespräch dabei bereits völlig übergangen. Da ich längere Zeit gesundheitlich nicht auf der Höhe war, vorher aber regelmäßig Bewerbungen etc geschrieben habe (welche sie nie sehen wollte und was sie scheinbar auch generell nicht zu interessieren schien), begann das Gespräch gleich mit "Was soll ich bloß mit Ihnen machen?" gefolgt von einem Rundumblick durch ihren Büroraum und einem anschliessenden Griff auf einen Flyerstapel und den Worten "Ahja, das machen wir nun!", ohne dass ich in der Lage war noch zu antworten. Ich gehe aber generell nicht davon aus, dass sie eine von mir erwartete...
Mit den Worten bekam ich einen Fyler von einem Träger über eine 3monatige Vollzeit-Maßnahme mit Inhalten wie Bewerbungstraining, EDV Einführung etc vorgelegt und sie wandte sich ihrem PC zu...
Als ich ansprach, dass ich gerne zu Maßnahmen bereit bin, allerdings für eben jene, die mich auch weiterbringen anstelle von ABM's bei denen man sinnlos rumsitzt und den ON/OFF Schalter am PC versucht zu finden oder man stundenlang vor den PCs geparkt wird. Ohne mich auch nur eines Blickes zu würdigen unterbrach sie mein beinahes längeres und ausgiebiges "Flehen" und meinte nur, dass sie sich nun mal konzentrieren müsse. Damit schnitt sie mir die Worte ab, trug mich weiterhin wort- und emotionslos in ihren Computer ein und druckte abschliessend die EGV aus. Ich hatte Herzrasen, war wütend, traurig und überrumpelt zugleich, so dass ich diese EGV tatsächlich unterschrieb und glaubte mich eh nicht wehren zu können.
Ich wurde weder über die Maßnahme aufgeklärt, noch über den genauen Zeitraum oder den Inhalt. Auf Nachfrage hin "stünde alles im Flyer". Zuhause stehe ich nun mit meinem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und der EGV. Beim näheren Blick darauf und der Erkenntnis, dass ich sie bei meiner Sachbearbeiterin blind unterschrieben hatte, stellte ich nun fest, dass mir meine alte EGV aus dem letzten Jahr vorlag, unterschrieben von meiner SB mit dem aktuellen Datum. Jene EGV ist allerdings zum 02.02. abgelaufen und ich stehe nun eigentlich ohne jegliche Informationen zur neuen Vereinbarung da. Die Sinnlos-Maßnahme beginnt bereits am Montag und ich weiß nun absolut nicht, wie ich mich verhalten soll, weil im Prinzip habe ich keine gültige EGV und weiß auch nicht ob meine vorliegende überhaupt der ihren gleicht oder ob das zwei unterschiedliche waren und ich einen Fehldruck mitbekommen habe? Zumal ich mich mehr als nur schlecht behandelt gefühlt habe!
Im Prinzip würde ich gerne auf die Maßnahme verzichten, habe keine gültige EGV mit nach Hause bekommen und weiß dadurch im Grunde auch garnicht was ich überhaupt unterschrieben habe. Kann ich Widerspruch einlegen oder die Maßnahme verweigern, da sie auf meiner EGV ja nichtmal vermerkt wurde, da die SB mich eine ALTE EGV unterschreiben ließ?
Leider weiß ich generell erst durch das Forum hier, dass man die Unterlagen zur Prüfung mitnehmen kann und sollte...leider kam es nun so ganz anders und ich stehe vollkommen auf dem Schlauch.
Ich würde mich daher sehr freuen, sofern jemand einen Rat für mich hätte, vielen Dank!
ich stehe aktuell vor einem Problem, bei dem ich einfach nicht weiter weiß. Meine scheinbar gegen alles resistente Arbeitsvermittlerin hat mir eine 3monatige Maßnahme aufgebrummt und mich beim sehr einseitigen Gespräch dabei bereits völlig übergangen. Da ich längere Zeit gesundheitlich nicht auf der Höhe war, vorher aber regelmäßig Bewerbungen etc geschrieben habe (welche sie nie sehen wollte und was sie scheinbar auch generell nicht zu interessieren schien), begann das Gespräch gleich mit "Was soll ich bloß mit Ihnen machen?" gefolgt von einem Rundumblick durch ihren Büroraum und einem anschliessenden Griff auf einen Flyerstapel und den Worten "Ahja, das machen wir nun!", ohne dass ich in der Lage war noch zu antworten. Ich gehe aber generell nicht davon aus, dass sie eine von mir erwartete...
Mit den Worten bekam ich einen Fyler von einem Träger über eine 3monatige Vollzeit-Maßnahme mit Inhalten wie Bewerbungstraining, EDV Einführung etc vorgelegt und sie wandte sich ihrem PC zu...
Als ich ansprach, dass ich gerne zu Maßnahmen bereit bin, allerdings für eben jene, die mich auch weiterbringen anstelle von ABM's bei denen man sinnlos rumsitzt und den ON/OFF Schalter am PC versucht zu finden oder man stundenlang vor den PCs geparkt wird. Ohne mich auch nur eines Blickes zu würdigen unterbrach sie mein beinahes längeres und ausgiebiges "Flehen" und meinte nur, dass sie sich nun mal konzentrieren müsse. Damit schnitt sie mir die Worte ab, trug mich weiterhin wort- und emotionslos in ihren Computer ein und druckte abschliessend die EGV aus. Ich hatte Herzrasen, war wütend, traurig und überrumpelt zugleich, so dass ich diese EGV tatsächlich unterschrieb und glaubte mich eh nicht wehren zu können.
Ich wurde weder über die Maßnahme aufgeklärt, noch über den genauen Zeitraum oder den Inhalt. Auf Nachfrage hin "stünde alles im Flyer". Zuhause stehe ich nun mit meinem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und der EGV. Beim näheren Blick darauf und der Erkenntnis, dass ich sie bei meiner Sachbearbeiterin blind unterschrieben hatte, stellte ich nun fest, dass mir meine alte EGV aus dem letzten Jahr vorlag, unterschrieben von meiner SB mit dem aktuellen Datum. Jene EGV ist allerdings zum 02.02. abgelaufen und ich stehe nun eigentlich ohne jegliche Informationen zur neuen Vereinbarung da. Die Sinnlos-Maßnahme beginnt bereits am Montag und ich weiß nun absolut nicht, wie ich mich verhalten soll, weil im Prinzip habe ich keine gültige EGV und weiß auch nicht ob meine vorliegende überhaupt der ihren gleicht oder ob das zwei unterschiedliche waren und ich einen Fehldruck mitbekommen habe? Zumal ich mich mehr als nur schlecht behandelt gefühlt habe!
Im Prinzip würde ich gerne auf die Maßnahme verzichten, habe keine gültige EGV mit nach Hause bekommen und weiß dadurch im Grunde auch garnicht was ich überhaupt unterschrieben habe. Kann ich Widerspruch einlegen oder die Maßnahme verweigern, da sie auf meiner EGV ja nichtmal vermerkt wurde, da die SB mich eine ALTE EGV unterschreiben ließ?
Leider weiß ich generell erst durch das Forum hier, dass man die Unterlagen zur Prüfung mitnehmen kann und sollte...leider kam es nun so ganz anders und ich stehe vollkommen auf dem Schlauch.
Ich würde mich daher sehr freuen, sofern jemand einen Rat für mich hätte, vielen Dank!