Hallo!
Zum Nachweis der neuen Bankverbindung meiner Vermieter (Vermieterin ist gestorben, als Nachfolge treten nun Ihre beiden Töchter ein) möchte das Jobcenter von mir eine ausgefüllte und unterschriebene VM sowie einen Nachweis der neuen Bankverbindung durch ein Schreiben der neuen Vermieter. Letzteres hab ich auch schon.
Nun hätte ich bezüglich der VM eine Frage. Dort gibt es ja die Möglichkeit unter Punkt 5 eine Änderung der Bankverbindung anzugeben. Gilt dies auch für die Bankverbindung des Vermieters oder soll man hier ausschließlich seine eigene Bankverbindung eintragen, wenn diese sich ändern sollte?
Zum Nachweis der neuen Bankverbindung meiner Vermieter (Vermieterin ist gestorben, als Nachfolge treten nun Ihre beiden Töchter ein) möchte das Jobcenter von mir eine ausgefüllte und unterschriebene VM sowie einen Nachweis der neuen Bankverbindung durch ein Schreiben der neuen Vermieter. Letzteres hab ich auch schon.
Nun hätte ich bezüglich der VM eine Frage. Dort gibt es ja die Möglichkeit unter Punkt 5 eine Änderung der Bankverbindung anzugeben. Gilt dies auch für die Bankverbindung des Vermieters oder soll man hier ausschließlich seine eigene Bankverbindung eintragen, wenn diese sich ändern sollte?
