Hallo liebes ELO-Forum,
Bis dato lebte ich gemeinsam mit meiner Freundin (Berufstätig) in einer Mietwohnung und bezog ALG2.
Hierbei wurde mir der (mMn.) lächerliche Betrag von ca. 460€ monatlich ausgezahl mit der Annahme seitens des JC meine Freundin könne mit ihrem Gehalt (ca. 1000€ netto Monatlich) mich mit versorgen.
Glücklicherweise ist meine Miete gering, Genossenschaftswohnung, und so krochen wir über die Runden mit etwa 500€ im Haushalt nach Abzug aller anfallenden Kosten. Und uns so zu ernähren war grad so machbar.
Nun ist meine Freundin allerdings auch Arbeitslos, was wir dem JC per Veränderungsmitteilung am 22.04.19 mitteilten.
Diese wurde uns am 18.04. ausgestellt auf Anfrage da meine Freundin bereits als Mitbewohnerin meiner BG gemeldet war und somit lediglich eine Änderung einzureichen sei.
Nach einer "kurzen" Wartezeit erhielten wir am 30.04. eine Antwort in welcher wir darüber Benachrichtigt wurden "Man wisse bereits das meine Freundin hier wohne und mehr ginge aus dieser Veränderungsmitteilung nicht hervor".
Anscheinen habe ich da einen Fehler gemacht, auf jeden Fall habe ich diesen Postwendend per Mail richtig gestellt. Somit ist das JC nun darüber in Kenntniss gesetzt wie der Sachverhalt liegt.
Bei unserem besuch am 18.04. erhielt meine Freundin auch ihren Termin zur Besprechung ihrer EGV welche dann 06.05. zustande kam.
Inzwischen ist uns das Geld ausgegangen, denn natürlich erhielt ich zum ende des Aprils lediglich die bereits bekannten ca. 460€ ohne Anpassungen jeglicher Art.
Auch auf ein Schreiben seitens des JC bezüglich einer Änderung des ALG2 Betrags für meine BG warten wir seither.
Das gesamte finanzielle Guthaben meiner BG schreibt rote Zahlen (ist also im Minus) und kann nicht weiter ausgereizt werden.
Daher habe ich nun folgende Fragen:
1. Ich wurde damals darüber Aufgeklärt das die Zahlung von Geldern ab dem 01. des Monats zählt in welchem der Antrag eingereicht wurde. Gilt das auch hier bei der veränderung? Wenn ja, mit Nachzahlen ab welchem Monat kann ich rechnen?
2. Wie lang darf das Amt überhaupt brauchen um diese Veränderung wirksam zu bearbeiten? Das erscheint mir sehr lang dafür das mir bereits Zugesichert wurde das die korrigierte Veränderung vorliegt.
3. Leider bin ich nicht im Stande derzeit persönlich beim Amt vorzusprechen. Kann ich auch per Mail auf eine dringende Auszahlung pledieren wenn ich einen aktuellen Kontoauszug von mir und meiner Freundin anhänge?
4. Wird das Geld künftig wie gewohnt vollständig auf meinem Konto eingehen oder Anteilig über mein und das Konto meiner Freundin verteilt?
5. Wie schätzt ihr die Sachlage ein ob ich zum Ende dieses Monats endlich die korrekten Beträge erhalte? Und wird diese Zahlung auch die Gelder für April/Mai zusätzlich enthalten? (so denn das im April bereits gültig war?)
Ich würde gern vermeiden beim Amt persönlich erscheinen zu müssen da sich dies Negativ auf meine Psyche auswirkt und auch im Gegensatz zu dem steht was mein behandelnder Arzt mir bis auf weiteres rät.
Grüße an euch alle und danke für eure Antworten:
Sanrasaa
Bis dato lebte ich gemeinsam mit meiner Freundin (Berufstätig) in einer Mietwohnung und bezog ALG2.
Hierbei wurde mir der (mMn.) lächerliche Betrag von ca. 460€ monatlich ausgezahl mit der Annahme seitens des JC meine Freundin könne mit ihrem Gehalt (ca. 1000€ netto Monatlich) mich mit versorgen.
Glücklicherweise ist meine Miete gering, Genossenschaftswohnung, und so krochen wir über die Runden mit etwa 500€ im Haushalt nach Abzug aller anfallenden Kosten. Und uns so zu ernähren war grad so machbar.
Nun ist meine Freundin allerdings auch Arbeitslos, was wir dem JC per Veränderungsmitteilung am 22.04.19 mitteilten.
Diese wurde uns am 18.04. ausgestellt auf Anfrage da meine Freundin bereits als Mitbewohnerin meiner BG gemeldet war und somit lediglich eine Änderung einzureichen sei.
Nach einer "kurzen" Wartezeit erhielten wir am 30.04. eine Antwort in welcher wir darüber Benachrichtigt wurden "Man wisse bereits das meine Freundin hier wohne und mehr ginge aus dieser Veränderungsmitteilung nicht hervor".
Anscheinen habe ich da einen Fehler gemacht, auf jeden Fall habe ich diesen Postwendend per Mail richtig gestellt. Somit ist das JC nun darüber in Kenntniss gesetzt wie der Sachverhalt liegt.
Bei unserem besuch am 18.04. erhielt meine Freundin auch ihren Termin zur Besprechung ihrer EGV welche dann 06.05. zustande kam.
Inzwischen ist uns das Geld ausgegangen, denn natürlich erhielt ich zum ende des Aprils lediglich die bereits bekannten ca. 460€ ohne Anpassungen jeglicher Art.
Auch auf ein Schreiben seitens des JC bezüglich einer Änderung des ALG2 Betrags für meine BG warten wir seither.
Das gesamte finanzielle Guthaben meiner BG schreibt rote Zahlen (ist also im Minus) und kann nicht weiter ausgereizt werden.
Daher habe ich nun folgende Fragen:
1. Ich wurde damals darüber Aufgeklärt das die Zahlung von Geldern ab dem 01. des Monats zählt in welchem der Antrag eingereicht wurde. Gilt das auch hier bei der veränderung? Wenn ja, mit Nachzahlen ab welchem Monat kann ich rechnen?
2. Wie lang darf das Amt überhaupt brauchen um diese Veränderung wirksam zu bearbeiten? Das erscheint mir sehr lang dafür das mir bereits Zugesichert wurde das die korrigierte Veränderung vorliegt.
3. Leider bin ich nicht im Stande derzeit persönlich beim Amt vorzusprechen. Kann ich auch per Mail auf eine dringende Auszahlung pledieren wenn ich einen aktuellen Kontoauszug von mir und meiner Freundin anhänge?
4. Wird das Geld künftig wie gewohnt vollständig auf meinem Konto eingehen oder Anteilig über mein und das Konto meiner Freundin verteilt?
5. Wie schätzt ihr die Sachlage ein ob ich zum Ende dieses Monats endlich die korrekten Beträge erhalte? Und wird diese Zahlung auch die Gelder für April/Mai zusätzlich enthalten? (so denn das im April bereits gültig war?)
Ich würde gern vermeiden beim Amt persönlich erscheinen zu müssen da sich dies Negativ auf meine Psyche auswirkt und auch im Gegensatz zu dem steht was mein behandelnder Arzt mir bis auf weiteres rät.
Grüße an euch alle und danke für eure Antworten:
Sanrasaa