Schmierfink
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Hallo liebe Mit-Lesenden, -Streitenden und -Leidenden
Bin grad etwas ratlos wegen meines gerade gegründeten Gewerbes. Hatte mit der "Selbständigenbetreuerin" des JC eigentlich vereinbart, dass sie im ersten Jahr noch nichts anrechnet, weil ich erst mal sehen muss, wie "der Laden anläuft". Die abschließende EKS für das erste halbe Jahr sollte dann mit der abschließenden EKS für das zweite Halbjahr zusammengeführt werden, da ja anfangs vor allem Ausgaben stehen. Das fand ich sehr vernünftig und war ganz angetan, dass es anscheinend auch kompetente und "menschliche" SB beim JC gibt. Hatte eigentlich gedacht, ich müsse auch keine vorläufige EKS machen - aber sollte ich trotzdem. (Hab ich zwar nicht schriftlich bekommen, es aber trotzdem brav abgegeben.)
Da ich noch keinerlei Überblick habe, wie meine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aussehen werden, habe ich, natürlich nur durch Recherche "dies wird etwa soviel kosten, das soviel, absetzbar ist jenes noch und kostet ..." und einem fiktiven Umsatz, der genauso hoch ist wie die Ausgaben, dann letztendlich einen Gewinn von Null ermittelt für das erste halbe Jahr.
Der Gesamtumsatz ist natürlich nicht sehr hoch; er liegt bei unter 400 € monatlich. Wie auch, ich fange ja gerade erst an.
Jetzt bekomme ich meinen Bescheid für den nächsten Bewilligungszeitraum und selbstverständlich hat man ein Einkommen angerechnet. So viel zur Aussage der Mitarbeiterin. Und das Einkommen wurde auch nur um die 100 € "Freibetrag" bereinigt, damit wären alle Ausgaben abgegolten. Ich kann es nicht fassen, denn ich habe wschl. deutlich höhere Ausgaben - eben so wie in der EKS angegeben (die werden sicher so hoch bleiben; möglicherweise hab ich eher niedrigere Einnahmen als angegeben).
Wenn ich mir die angeführten Paragrafen ansehe, sehe ich auch nicht durch. Da heißt es im § 3 Berechnung des EK aus selbständiger Arbeit ... unter (2) "Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen."
Und unter (4) findet man dann wieder: "Für jeden Monat ist ..." usw. und "Von dem Einkommen sind die Beträge nach § 11b ... abzusetzen."
Ja, was denn nun?
Was dann noch kommt, in der Begründung, ist der blanke Hohn:
"Ob die Betriebsausgaben im Einzelnen nachgewiesen werden ...kann damit dahingestellt bleiben, weil der Gesetzgeber mit seiner pauschalierenden Regelung bei Einnahmen bis 400 € monatlich ... bereits in genereller Weise Rechnung getragen hat, ohne dass der vorliegende Einzelfall
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Umstände aufweist, die ein Abweichen von der pauschalierten Regelung ... gebieten würde."
Und man könne ja nicht die tatsächlichen Ausgaben von den Einnahmen abziehen und zusätzlich noch einen pauschalen Abzug (die 100 €) für diese Ausgaben zulassen.
Und nun? Kann ich das Gewerbe gleich wieder einstampfen? Ich krieg ja fast 300 € jetzt weniger und damit geht dann gar nichts mehr. Es waren ja nur wirklich notwendige Ausgaben drin. Raumkosten, Bürokosten (eher Peanuts), aber auch notwendige Einkäufe, ohne die es schließlich keine VERKÄUFE geben kann.
Danke schon mal an alle! Bisher hab ich sowas noch nicht gefunden hier; eigentlich nur, dass (fast) alle Betriebs-Ausgaben auch als solche akzeptiert werden.
Gruß - der Schmierfink

Bin grad etwas ratlos wegen meines gerade gegründeten Gewerbes. Hatte mit der "Selbständigenbetreuerin" des JC eigentlich vereinbart, dass sie im ersten Jahr noch nichts anrechnet, weil ich erst mal sehen muss, wie "der Laden anläuft". Die abschließende EKS für das erste halbe Jahr sollte dann mit der abschließenden EKS für das zweite Halbjahr zusammengeführt werden, da ja anfangs vor allem Ausgaben stehen. Das fand ich sehr vernünftig und war ganz angetan, dass es anscheinend auch kompetente und "menschliche" SB beim JC gibt. Hatte eigentlich gedacht, ich müsse auch keine vorläufige EKS machen - aber sollte ich trotzdem. (Hab ich zwar nicht schriftlich bekommen, es aber trotzdem brav abgegeben.)
Da ich noch keinerlei Überblick habe, wie meine tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aussehen werden, habe ich, natürlich nur durch Recherche "dies wird etwa soviel kosten, das soviel, absetzbar ist jenes noch und kostet ..." und einem fiktiven Umsatz, der genauso hoch ist wie die Ausgaben, dann letztendlich einen Gewinn von Null ermittelt für das erste halbe Jahr.
Der Gesamtumsatz ist natürlich nicht sehr hoch; er liegt bei unter 400 € monatlich. Wie auch, ich fange ja gerade erst an.
Jetzt bekomme ich meinen Bescheid für den nächsten Bewilligungszeitraum und selbstverständlich hat man ein Einkommen angerechnet. So viel zur Aussage der Mitarbeiterin. Und das Einkommen wurde auch nur um die 100 € "Freibetrag" bereinigt, damit wären alle Ausgaben abgegolten. Ich kann es nicht fassen, denn ich habe wschl. deutlich höhere Ausgaben - eben so wie in der EKS angegeben (die werden sicher so hoch bleiben; möglicherweise hab ich eher niedrigere Einnahmen als angegeben).
Wenn ich mir die angeführten Paragrafen ansehe, sehe ich auch nicht durch. Da heißt es im § 3 Berechnung des EK aus selbständiger Arbeit ... unter (2) "Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen."
Und unter (4) findet man dann wieder: "Für jeden Monat ist ..." usw. und "Von dem Einkommen sind die Beträge nach § 11b ... abzusetzen."
Ja, was denn nun?
Was dann noch kommt, in der Begründung, ist der blanke Hohn:
"Ob die Betriebsausgaben im Einzelnen nachgewiesen werden ...kann damit dahingestellt bleiben, weil der Gesetzgeber mit seiner pauschalierenden Regelung bei Einnahmen bis 400 € monatlich ... bereits in genereller Weise Rechnung getragen hat, ohne dass der vorliegende Einzelfall
Und man könne ja nicht die tatsächlichen Ausgaben von den Einnahmen abziehen und zusätzlich noch einen pauschalen Abzug (die 100 €) für diese Ausgaben zulassen.
Und nun? Kann ich das Gewerbe gleich wieder einstampfen? Ich krieg ja fast 300 € jetzt weniger und damit geht dann gar nichts mehr. Es waren ja nur wirklich notwendige Ausgaben drin. Raumkosten, Bürokosten (eher Peanuts), aber auch notwendige Einkäufe, ohne die es schließlich keine VERKÄUFE geben kann.
Danke schon mal an alle! Bisher hab ich sowas noch nicht gefunden hier; eigentlich nur, dass (fast) alle Betriebs-Ausgaben auch als solche akzeptiert werden.
Gruß - der Schmierfink