Reinhardwm
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Da es aber noch kein Urteil ist poste ich es lieber erst noch mal hier.
Interessierte Forennutzer kennen ja schon die Geschichte von meiner Freundin und mir: https://www.elo-forum.org/alg-ii/110923-aha-lebe-also-meiner-freundin-staun.html. Fortsetzung und vorläufiger Höhepunkt war ja die komplette Vorläufige Einstellung ihrer Bezüge, weil ich mich am 1.9. Selbstständig gemacht habe, https://www.elo-forum.org/alg-ii/116725-dreistigkeit-kaum-ueberbieten-ve-unendliche-geschichte.html.
Am 1.10. hat sie in dieser Sache einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit Querverweis auf die beiden laufenden Klagen - meine und ihre, durch die verschiedenen Wohnorte sind ja zwei Kammern zuständig - eingereicht. Und mal wieder bestätigt sich: die Mühlen der Justiz mahlen entweder quälend langsam oder so schnell, das man kaum noch mitkommt. Dieser Antrag machte das SG zum reinsten Sprinter. Noch am selben Tag wurde ihr JC zur Stellungnahme aufgefordert. Lieferte die auch brav binnen der drei-Tages-Frist ab, schrieb den üblichen Unsinn, im wesentlichen verwies es auf die Verwaltungsakten, die ja schon vorliegen.
Darauf bezog es 5 Seiten übelste Prügel vom SG . Nur als kurze Zusammenfassung: in der Einleitung machte der Richter keinen Hehl daraus, das dieser Blödsinn nun schon zwei Klagen bei zwei verschiedenen Kammern und nun auch noch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verursacht hat und er deswegen schon recht 'angefressen' ist.
Punkt 1 stellt ziemlich unverblümt klar, das die Begründung für die VE - oder neuerdings sogar schon BG im Sprachgebrauch des JC - absoluter Nonsens ist, die entsprechenden Gesetze durch 'gelegentliches Übernachten nicht zur Anwendung kommen können' da ja sonst 'jede längerdauernde Beziehung sofort eine VE bzw. BG wäre' und das 'die Definition des Zusammenlebens total aushebeln würde'.
Unter Punkt 2 beschäftigt er sich mit der Frage der 'vorläufigen Einstellung'. Zuerst mal will er vom JC wissen, wie sie das denn mit den zwei Zuständigkeiten überhaupt rechtsfest regeln was Bescheide usw. angeht und wie die 'Entscheidungsfindung' für diese Aktion denn überhaupt ablief. Denn - und jetzt wirds wirklich spannend - nicht etwa die Tatsache, das ich Arbeit aufgenommen habe ist ein wichtiger Grund, der hier vorliegen muss sondern das wäre nur die Tatsache, das ich Einkommen erziehle. Und da müssen gesicherte Erkenntnisse vorliegen, der bloße Verdacht reicht nicht. Er geht davon aus, dass hier ein 'Ermessensausfall' für die 'Ermessensentscheidung', die ja so eine vorläufige Einstellung ist, vorliegt. Die einzige Frage, die ICH ihm auch beantworten könnte ist die, warum denn von mir kein Einkommen vorliegt. Da hab ich dem JC meiner Freundin und auch meinem ziemlich klar gemacht, dass sie das einen feuchten Kehrricht angeht
.
Frist bis Montag und ich halte es, falls das SGG das hergibt - schließlich hat ja keine Seite ausdrücklich in der Hauptsache eine mündliche Hauptverhandlung beantragt - durchaus für Möglich, dass er nächste Woche gar nicht mehr über den ER entscheidet sondern gleich das Urteil für die Hauptsache macht, damit der Käse endlich von seinem Tisch verschwindet. Und auch wenn ich genau weiß, dass vor Gericht die komischsten Sachen passieren können - ich denke, ein gewisser Optimismus ist hier nicht übertrieben.
Auf jeden Fall denke ich, dass dieser Fall im Lauf der Woche endlich in der Rubrik landet, wo er hingehört: 'Erfolgreiche Gegenwehr'. Deswegen habe ich mir es auch verkniffen, die ganzen Paragraphen usw. aus dem Schreiben aufzuzählen, richtig nützlich für ähnliche Fälle sind die wohl eh erst, wenn ein Urteil steht.
Interessierte Forennutzer kennen ja schon die Geschichte von meiner Freundin und mir: https://www.elo-forum.org/alg-ii/110923-aha-lebe-also-meiner-freundin-staun.html. Fortsetzung und vorläufiger Höhepunkt war ja die komplette Vorläufige Einstellung ihrer Bezüge, weil ich mich am 1.9. Selbstständig gemacht habe, https://www.elo-forum.org/alg-ii/116725-dreistigkeit-kaum-ueberbieten-ve-unendliche-geschichte.html.
Am 1.10. hat sie in dieser Sache einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit Querverweis auf die beiden laufenden Klagen - meine und ihre, durch die verschiedenen Wohnorte sind ja zwei Kammern zuständig - eingereicht. Und mal wieder bestätigt sich: die Mühlen der Justiz mahlen entweder quälend langsam oder so schnell, das man kaum noch mitkommt. Dieser Antrag machte das SG zum reinsten Sprinter. Noch am selben Tag wurde ihr JC zur Stellungnahme aufgefordert. Lieferte die auch brav binnen der drei-Tages-Frist ab, schrieb den üblichen Unsinn, im wesentlichen verwies es auf die Verwaltungsakten, die ja schon vorliegen.
Darauf bezog es 5 Seiten übelste Prügel vom SG . Nur als kurze Zusammenfassung: in der Einleitung machte der Richter keinen Hehl daraus, das dieser Blödsinn nun schon zwei Klagen bei zwei verschiedenen Kammern und nun auch noch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verursacht hat und er deswegen schon recht 'angefressen' ist.
Punkt 1 stellt ziemlich unverblümt klar, das die Begründung für die VE - oder neuerdings sogar schon BG im Sprachgebrauch des JC - absoluter Nonsens ist, die entsprechenden Gesetze durch 'gelegentliches Übernachten nicht zur Anwendung kommen können' da ja sonst 'jede längerdauernde Beziehung sofort eine VE bzw. BG wäre' und das 'die Definition des Zusammenlebens total aushebeln würde'.
Unter Punkt 2 beschäftigt er sich mit der Frage der 'vorläufigen Einstellung'. Zuerst mal will er vom JC wissen, wie sie das denn mit den zwei Zuständigkeiten überhaupt rechtsfest regeln was Bescheide usw. angeht und wie die 'Entscheidungsfindung' für diese Aktion denn überhaupt ablief. Denn - und jetzt wirds wirklich spannend - nicht etwa die Tatsache, das ich Arbeit aufgenommen habe ist ein wichtiger Grund, der hier vorliegen muss sondern das wäre nur die Tatsache, das ich Einkommen erziehle. Und da müssen gesicherte Erkenntnisse vorliegen, der bloße Verdacht reicht nicht. Er geht davon aus, dass hier ein 'Ermessensausfall' für die 'Ermessensentscheidung', die ja so eine vorläufige Einstellung ist, vorliegt. Die einzige Frage, die ICH ihm auch beantworten könnte ist die, warum denn von mir kein Einkommen vorliegt. Da hab ich dem JC meiner Freundin und auch meinem ziemlich klar gemacht, dass sie das einen feuchten Kehrricht angeht

Frist bis Montag und ich halte es, falls das SGG das hergibt - schließlich hat ja keine Seite ausdrücklich in der Hauptsache eine mündliche Hauptverhandlung beantragt - durchaus für Möglich, dass er nächste Woche gar nicht mehr über den ER entscheidet sondern gleich das Urteil für die Hauptsache macht, damit der Käse endlich von seinem Tisch verschwindet. Und auch wenn ich genau weiß, dass vor Gericht die komischsten Sachen passieren können - ich denke, ein gewisser Optimismus ist hier nicht übertrieben.
Auf jeden Fall denke ich, dass dieser Fall im Lauf der Woche endlich in der Rubrik landet, wo er hingehört: 'Erfolgreiche Gegenwehr'. Deswegen habe ich mir es auch verkniffen, die ganzen Paragraphen usw. aus dem Schreiben aufzuzählen, richtig nützlich für ähnliche Fälle sind die wohl eh erst, wenn ein Urteil steht.