Hallihallo. Die unseelige Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaftsposse des
JC meiner Freundin (ohne Sinn, Ziel, Hirn und Verstand haben die das ihr und mir untergeschoben) geht endlich in die Zielgerade. Vorläufiger Höhepunkt (nachzulesen hier:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/117889-ve-fast-schon-erfolgreiche-gegenwehr.html) war ja die vorläufige Einstellung der eh schon seit März gekürzten Bezüge, da ich mich Selbstständig machte.
Dieser Fall dürfte eigentlich für alle Interessant sein, deren Bezüge vorläufig eingestellt wurden oder werden, denn so freigiebig die
JC auch meinen, damit umgehen zu können: der Richter hier sieht das völlig anders und gibt dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz statt. Jeder, der einen solchen stellen will findet da interessantes Material, unabhängig vom Grund der Einstellung weswegen ich das Urteil mit Wonne hier rein stelle.
Übrigens: da der Richter schon in der Aufforderung zur Stellungnahme keinen Hehl aus seiner Meinung zur VE selber machte ist meiner Freundin nicht wirklich bange, sie hofft nur noch, dass die Hauptverhandlung bald ist damit sie endlich zur Ruhe kommt.
SG Ulm Az.: S 4 AS 3138/13
ER