Moin, ich habe den Widerspruchsbescheid bekommen in der vergangenen Woche und kann zum 16.03. Klage einreichen gegen die erneute Ablehnung der Rente. im letzten Beitrag hatte ich gefragt, ob es sinnvoll sei, dem VdK vor das Schienbein zu treten, weil ihc einen zweiten Anwalt dazu befragen wollte.
Heute, nach diesem Termin, habe ich Unterlagen zusammengestellt und dabei gesehen, dass der VdK bei der Begründung des Widerspruchs überhaupt nicht, mit nicht mal keinem Wort, auf die falsche Beantwortung der Frage nach der Arbeitsunfähigkeit eingegangen war!
Dann ist es doch kein Wunder, wenn der Antrag ein 2. Mal abgelehnt wird?! Angeblich haben sich im 2. Gutachten, vom Orthopäden, keine neuen Erkenntnisse zur Einsetzbarkeit ergeben.
Ich könnte mal wieder...:icon_kotz:
Man reiche mir ein Mauseloch.
Heute, nach diesem Termin, habe ich Unterlagen zusammengestellt und dabei gesehen, dass der VdK bei der Begründung des Widerspruchs überhaupt nicht, mit nicht mal keinem Wort, auf die falsche Beantwortung der Frage nach der Arbeitsunfähigkeit eingegangen war!

Dann ist es doch kein Wunder, wenn der Antrag ein 2. Mal abgelehnt wird?! Angeblich haben sich im 2. Gutachten, vom Orthopäden, keine neuen Erkenntnisse zur Einsetzbarkeit ergeben.
Ich könnte mal wieder...:icon_kotz:
Man reiche mir ein Mauseloch.
