VA zu einer bald beginnenden Maßnahme

Leser in diesem Thema...

Brabbel

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
30 Jan 2015
Beiträge
32
Bewertungen
11
Hallo,

ich erhalte ALG II und soll jetzt in eine Maßnahme. Deren Sinn und Erfolg zweifele ich jedoch an, daher verweigerte ich die Unterschrift einer EGV und habe das Ganze dann gleich als VA erhalten. Da ich nicht nur Sinn und Erfolg der Maßnahme anzweifele, sondern auch Formfehler in dem VA vermute, bitte ich Euch, da mal drüberzugucken und bitte um Eure Meinung. Falls möglich, bitte mit Hinweis/Link auf die relevanten Regeln.


Vielen Dank schonmal.
 

Anhänge

  • VA Maßnahme 2018-05.pdf
    2,1 MB · Aufrufe: 211
Das liest sich für mich als ob du glaubst, daß die dir tatsächlich was beibringen wollen.

[...]

Mit dem "klar machen" ist dein wunder Punkt auch gleich offen gelegt worden.
Den, sanktionslos bleiben wollen.
Wie praktisch.
Besser geht's fast nicht, um an der Manipulations-Orgel gleich dieses Register ziehen zu können.

Hallo Pixelschieberin,

mit Kommentaren dieser Art kann ich nichts anfangen, sie helfen mir nicht weiter. Wie ich bereits darlegte, blieb mir nach Erhalt des VAs kaum Zeit, um hier nach Auskunft zu fragen und damit bestmöglich zu reagieren. Also bitte: locker bleiben und kein Salz in die Wunde streuen, denn es sind nicht alle so erfahren und so gut vorbereitet wie Du.
 
[...] mit Kommentaren dieser Art kann ich nichts anfangen, sie helfen mir nicht weiter. [...]
Das mag sein.
Andere Mitleser, die von andrer Leut's Fehlern lernen wollen, sollten schon wissen dürfen was die Manipulatoren an der Kundenfront der Armutsindustrie bewegt.
Sprich - welcher Text in welcher Verhandlungsphase ungeschickt sein könnte.

Künstlich erzeugte Zeitverknappung hat Kalkül.
Ob jemand heute oder erst in drei Wochen dort eingefädelt wird, ist i. d. R. völlig Jacke.
Der zwangszugeführte "Kunde" soll bei DEM Spiel die Bodenhaftung verlieren.
Wer normal und zivilisiert reagiert, wird sich mit den selben Methoden konfrontiert sehen wie der mundtot gequatschte Senior, der auf der Rheumadeckenfahrt auch nicht so recht mitmachen möchte.

Deshalb bleibt anzuraten - Zeitfaktor hin oder her - sich vor jedweden Äußerungen in die Position des NLP-geschulten Gegenübers zu versetzen.
Sich Techniken zur Manipulationsabwehr rein zu helfen, verschafft strategische Vorteile bei den nicht ausbleibenden Debatten, die alle den Tenor haben:
"Sie wollen wohl nicht!?"
 
Das mag sein.
Andere Mitleser, die von andrer Leut's Fehlern lernen wollen, sollten schon wissen dürfen was die Manipulatoren an der Kundenfront der Armutsindustrie bewegt.

Stimmt. Das alles hätte ich aber gerne VOR meinem 1. Termin beim MT gelesen, also am 09. oder 10. Mai, kurz nach Einstellung meines Eröffnungsbeitrags. Im Nachhinein bringt das nur anderen etwas und das interessiert mich jetzt nicht. Schließlich geht es ja hier in diesem Thema um mich. Deine (sicherlich korrekten) Aussagen würden somit besser in ein anderes Thema passen, das da lauten könnte: "Was man besser tun und was man vermeiden sollte" o. ä. Ich weiß, so ein Thema gibt es schon, also kann man es ja dort reinschreiben. In diesem Thema helfen mir nur konkrete Handlungsanweisungen - die ja auch kamen.


Aber in der Sache es ist ja jetzt noch nicht zu spät. Der VA ist ungültig, da ohne RFB und andere Formfehler sind da ja wohl auch noch drin wenn ich das richtig sehe. Konkludentes Verhalten habe ich lediglich soweit gezeigt, daß ich dort erschienen bin. Die generelle Unwirksamkeit des VAs wird dadurch nicht berührt.
 
[...] Im Nachhinein bringt das nur anderen etwas [...]
Immerhin.
Dann wäre das Lehrgeld nicht ganz umsonst verpulvert.
[...] und das interessiert mich jetzt nicht. [...]
Schließlich geht es ja hier in diesem Thema um mich. [...]
Interessante Anspruchshaltung.
Es geht keineswegs nur um dich - sondern vielmehr um einen Sachverhalt, der sich hunderte Male am Tag - genau wie dir geschehen - ereignet.

Um weiteren Mißverständnissen vorzubeugen:
Dieses Forum ist kein Einzelkind-Ding.
Wer sich das wünscht, sollte zum Anwalt - und - für die Einzelbehandlung entsprechend löhnen.
[...] Das alles hätte ich aber gerne VOR meinem 1. Termin beim MT gelesen, [...]
Was auch immer dich davon abgehalten hat, dir diese Dauerbrenner selbst zu finden, interessiert MICH grad nicht allzu sehr.

Asche auf mein Haupt, daß ich nicht beizeiten auf deinen Beitrag aufmerksam geworden und die Dauerschleife zur passiven Maßnahmeabwehr nicht extra für dich angeworfen hatte.
Gelegentlich haben Forenten weder Zeit noch Muße, immer wieder das Selbe für diejenigen zu texten, die alles häppchenweise - vorzugsweise in Einzel-Sessions - vorgekaut haben möchten.

Mittlerweile weiß ich nicht mehr, wie oft ich nachfolgenden Text in Fäden wie deinen kopiert habe.
Mit etwas Eigeninitiative wäre der zu finden gewesen.
Und das ohne FREIWILLIGE Helfer von der Seite anzumaulen.

Here we are - für alle, die sich in diesen Faden verirrt haben:
Damit nicht so viele Fragen gestellt werden, die in der Vergangenheit unzählige Male gestellt und bereits X-fach beantwortet wurden, werfe ich die Gebetsmühle zur "passiven" Sinnlos-Maßnahmeabwehr noch Mal an:
In deinem eigenen Interesse arbeitest du die Beiträge, die sich hinter den unterstrichenen Links verbergen, gut durch - und ziehst deine eigenen Schlüsse daraus.

Da im Zusammenhang mit sinnbefreiten=unerwünschten Maßnahmen stets die selben Fragen hochgewühlt werden, kopiere ich aus einem Post mit passenden Querverweisen.

Es gibt zu tun.
Sobald die Schularbeiten gemacht sind, können eigene Strippen gezogen und kluge Fragen an JC -SBs gestellt werden.

Such dir die für dich passenden Highlights aus dem Pfeilköcher:
Verfasser AnonNemo:
- Verhalten beim Träger - Maßnahmeabwehr
- Erklärung, warum kein Vertrag beim Träger unterschrieben wurde - es sei bereits alles geregelt - :icon_wink:
- Vermittlungsgutschein und das Bewerben bei privaten Dienstleister - ZAF
- Bewerbungsbemühungen, Jobbörse, anonymes Profil, Referenznr, ZAF abwehren
Falls vorheriger Verweis nach der Foren-SW-Umstellung noch auf den Holzweg führt, dann ersatzweise hier klicken

Verfasser Ozymandias:
- Keine Sanktion bei Arbeitsangeboten eines Maßnahmeträgers
- VA mit AGH-Zwang - Antwortschreiben
- VA, Datenfreigabezwang an MT macht VA rechtswidrig
- Maßnahmenverweigerung lt SG Berlin nicht sanktionierbar
- Maßnahme länger als EGVA - nicht zulässig
- Argumente gegen Maßnahme in VA

Verfasser Schikanierter:
- Wie bestimmt muss ein Angebot einer Massnahme sein, um unanfechtbar zu sein?
- Angebot einer Maßnahme ist i.d.R. ein VA und nicht vorbereitendes Verwaltungshandeln
- Maßnahmezuweisung wird gekonnt auseinandergenommen

***
Falls der Anwurf "maßnahmewidriges Verhalten" kommt, empfehle ich, den Schriftsatz von veritasdd auf den eigenen Sachverhalt anzupassen
Dem ist das offenbar vorgeworfen worden.
Mit seinen smarten Anschreiben hat er obsiegt.
Er hatte sich an das "Drehbuch" gehalten und ist nirgends ausgeschert.
Lies den ganzen Faden und ziehe deinen Nutzen daraus.

Ab #18 sollten einige Passagen dabei sein, die 1:1 übernommen werden könnten.

Wobei ich das vorherige Fahrkostengedöns auch nicht unwichtig finde.
****
Hier ein Faden des Users "Simor", der sich dem Thema sehr gewitzt stellte.
Einer seiner smart-ass-Schachzüge:
SOFORT sämtliche FREIWILLIG erteilten "Einverständniserklärungen" bezüglich seiner Datenverwurstung zurückzunehmen. (Widerruf)

Wer (noch) nichts zurückzunehmen=zu widerrufen hat, VERBIETET vorsorglich.
Konkrete Verbote hinsichtlich Datenverwurstung durch Dritte können ebenfalls vorsorglich gegenüber JC UND Trägern ausgesprochen werden.
Wem die Datenverwurstung via VA aufs Auge gedrückt wurde, widerspricht zeitnah.

Vorlagen findest du unter Anderem hier.

Alles stets schriftlich und nachweisbar auf den Weg bringen.
Versteht sich.
 
..., daher verweigerte ich die Unterschrift einer EGV und habe das Ganze dann gleich als VA erhalten.
Auch wenn die Unterschrift unter eine EGV nicht zu den Mitwirkungspflichten zählt, ist eine Verweigerungshaltung der falsche Ansatz.
Denn wer um den Sinn einer nach gesetzlicher Vorschrift angebotenen Vereinbarung weiß, der nutzt das "Angebot",
um in der nachfolgenden Verhandlungsphase demselbigen vom gleichen Gesetzgeber vorgeschriebene Grenzen nachzuweisen.
Dieses Vorgehen bietet zumindest eine Möglichkeit, den ersetztenden VA überhaupt zu beeinflussen.
Hier darf und sollte man den Verhandlungspartner zwingen, auf die eigene Situation einzugehen
und das Gleichgewicht zwischen Forderung und Förderung zu wahren.
Bestes Beispiel hier: Bewerbungspflicht vs. Höhe der Erstattungskosten.

Dazugehörige Info im Leitfaden ► Eingliederungsvereinbarung (EGV) vs. Verwaltungsakt (VA)
Der Maßnahmeträger sagte, ich solle dann meine Accountdaten der Jobbörse (ID, Paßwort) mitbringen.
Um diese dann auf einem Fremdrechner anzuwenden, über welchen Du keine Kontrolle hast? :icon_evil:
Die Registrierung an- und Nutzung der Jobbörse bleibt immernoch Privatsache,
kann also weder gefordert, noch vorausgesetzt werden.
Dabei will ich meinen Account lieber löschen lassen, ...
Eine Accountlöschung ist aktiv nicht möglich sondern erfolgt lediglich durch Nichtnutzung.
Siehe dazu auch die ► Nutzungsbedingungen des Portals der AfA.
§2 Abs.4 Registrierung als Nutzer
Das Benutzerkonto wird nach 13 Monaten automatisch komplett gelöscht,
wenn sich der Nutzer nicht mehr am Portal anmeldet.
 
Ich war in dem Benutzerkonto der Jobbörse schon länger als 13 Monate nicht angemeldet
und das Benutzerkonto wurde nicht automatisch komplett gelöscht.
Dann fordere von den Betreibern eine schriftliche Löschbestätigung an.
Halten sie sich nicht an die Gesetzgebung, solltest Du den Datenschutzbeauftragten Deines Landes darüber informieren.
 
Zurück
Oben Unten