ErbsenZähler
Elo-User*in
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Hallo liebe Mitstreiter,
nach 4 Wochen ist nun der die EGV ersetzende VA eingetroffen.
( EGV damals nicht unterschrieben, also EGV-frei )
Als erstes fiel mir auf, dass der VA auf einmal über 7 Monate laufen soll.
Er weicht vom Zeitraum ab ( EGV vom 12.2.13 bis 11.8.13 / VA vom 01.03.13 bis 30.09.13 )
Die "Teilnahme an Arbeitsgelegenheit mit MAE" als Sozialhelfer wurde herausgenommen.
ABER:
Die 8 "schriftlichen Bewerbungen" für 20 EUR pro Monat sind geblieben.
Das wären nach Abzug von 1,45 EUR Porto, 1,05 EUR pro Bewerbungsmappe ( Foto und ca. 10 Seiten Zeugnisse und Lebenslauf).
Der "Aktivitätenspiegel" auf dem ich alles dokumentieren soll, lag nicht bei.
Soll ihn mtl. zum Monatsende ( erstmalig Ostersonntag 31.3.2013 Stichtag) vorlegen.
Die Bewerbungsunterlagen soll ich aufheben und meiner SB ebenfalls "unaufgefordert" vorlegen.
Also einen neunten Großbrief für 1,45 EUR monatl. an meine SB schicken oder wie ?
Dann bleiben mir ja nur noch knapp 0,87 EUR pro Bewerbungsmappe.
Ich soll mich u.a. auch nicht mehr für "kaufm. Tätigkeiten" sondern als "Helfer im kaufm. Bereich" ( Büroklammern biegen etc. ? ) bewerben.
Ich möchte gegen diesen Mist Widerspruch einlegen und beim SG Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen.
Wie argumentiere ich die AW beim SG am besten ?
Habe das hier schon mal gefunden :
Zitat:
"Abgabe Bewerbungsbemühungen Stichtag
Unzulässig ist, in einem Eingliederungsverwaltungsakt überhaupt als Pflicht des Leistungsempfängers aufzunehmen, dass dieser verpflichtet sei, zu bestimmten Stichtagen Nachweise über Bewerbungsbemühungen bei dem Leistungsträger vorzulegen.
Denn anders als der Antragsgegner dies vertritt, dient die Vorlage von Nachweisen über Bewerbungen - im Gegensatz zu den Bewerbungsbemühungen als solchen - nicht dem Zweck der Eingliederung des Leistungsempfängers in Arbeit.
Verweis: SG Lübeck, 4.05.2012, S 19 AS 342/12 ER"
Ich fasse zusammen:
Inhalt EGV-VA weicht ab ( statt kaufm. Tätigkeiten, Helfer-Tätigkeiten, Zeitraum erst 6 Monate jetzt 7 Monate)
Stichtage zum Monatsletzten Bewerbungsbemühungen unaufgefordert vorlegen.
Bewerbungskostenpauschale von 20 EUR für 8 Bewerbungen pro Monat zu niedrig.
Fällt euch noch etwas ein ?
Kann ich den Antrag auf AW beim SG so begründen ?
LG
Der Erbsenzähler
nach 4 Wochen ist nun der die EGV ersetzende VA eingetroffen.
( EGV damals nicht unterschrieben, also EGV-frei )
Als erstes fiel mir auf, dass der VA auf einmal über 7 Monate laufen soll.
Er weicht vom Zeitraum ab ( EGV vom 12.2.13 bis 11.8.13 / VA vom 01.03.13 bis 30.09.13 )
Die "Teilnahme an Arbeitsgelegenheit mit MAE" als Sozialhelfer wurde herausgenommen.
ABER:
Die 8 "schriftlichen Bewerbungen" für 20 EUR pro Monat sind geblieben.
Das wären nach Abzug von 1,45 EUR Porto, 1,05 EUR pro Bewerbungsmappe ( Foto und ca. 10 Seiten Zeugnisse und Lebenslauf).
Der "Aktivitätenspiegel" auf dem ich alles dokumentieren soll, lag nicht bei.
Soll ihn mtl. zum Monatsende ( erstmalig Ostersonntag 31.3.2013 Stichtag) vorlegen.
Die Bewerbungsunterlagen soll ich aufheben und meiner SB ebenfalls "unaufgefordert" vorlegen.
Also einen neunten Großbrief für 1,45 EUR monatl. an meine SB schicken oder wie ?
Dann bleiben mir ja nur noch knapp 0,87 EUR pro Bewerbungsmappe.
Ich soll mich u.a. auch nicht mehr für "kaufm. Tätigkeiten" sondern als "Helfer im kaufm. Bereich" ( Büroklammern biegen etc. ? ) bewerben.
Ich möchte gegen diesen Mist Widerspruch einlegen und beim SG Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen.
Wie argumentiere ich die AW beim SG am besten ?
Habe das hier schon mal gefunden :
Zitat:
"Abgabe Bewerbungsbemühungen Stichtag
Unzulässig ist, in einem Eingliederungsverwaltungsakt überhaupt als Pflicht des Leistungsempfängers aufzunehmen, dass dieser verpflichtet sei, zu bestimmten Stichtagen Nachweise über Bewerbungsbemühungen bei dem Leistungsträger vorzulegen.
Denn anders als der Antragsgegner dies vertritt, dient die Vorlage von Nachweisen über Bewerbungen - im Gegensatz zu den Bewerbungsbemühungen als solchen - nicht dem Zweck der Eingliederung des Leistungsempfängers in Arbeit.
Verweis: SG Lübeck, 4.05.2012, S 19 AS 342/12 ER"
Ich fasse zusammen:
Inhalt EGV-VA weicht ab ( statt kaufm. Tätigkeiten, Helfer-Tätigkeiten, Zeitraum erst 6 Monate jetzt 7 Monate)
Stichtage zum Monatsletzten Bewerbungsbemühungen unaufgefordert vorlegen.
Bewerbungskostenpauschale von 20 EUR für 8 Bewerbungen pro Monat zu niedrig.
Fällt euch noch etwas ein ?
Kann ich den Antrag auf AW beim SG so begründen ?
LG
Der Erbsenzähler