Hart(z)erBrocken
Elo-User*in
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Hallo,
ich habe mittlerweile die EGV als VA erhalten, die Vorgeschichte dazu ist hier zu finden:
https://www.elo-forum.org/eingliede...rmanenter-massnahmeandrohung.html#post2080363
Dieser VA besteht fast nur aus lauter rechtswidrigen Passagen (z.B. feste Stichtage für Nachweise, Kostenerstattung Reise zu Vorstellungsgesprächen nicht verbindlich...), allerdings interessiert mich die Rechtsfolgenbelehrung besonders. Da diese eindeutig für eine EGV ist, kann doch aus diesem VA nicht sanktioniert werden? Also das Jobcenter kann es natürlich versuchen, aber es würde gekippt werden vorm SG?
Des Weiteren würde ich gerne wissen, wie es mit der Widerspruchsfrist aussieht. Es steht zwar ganz unten, dass Widerspruch möglich ist, allerdings fehlt das Wörtchen "Rechtsbehelfsbelehrung". Ist die Frist daher nun 1 Monat oder 1 Jahr?
Kleines Schmankerl nebenbei: Ich finde es wirklich bemerkenswert und äußerst lustig, dass das Jobcenter noch nicht einmal seinen eigenen Namen richtig schreiben kann. Es nennt sich sowohl "Jobcenter", als auch "Job Center" in diesem VA...
ich habe mittlerweile die EGV als VA erhalten, die Vorgeschichte dazu ist hier zu finden:
https://www.elo-forum.org/eingliede...rmanenter-massnahmeandrohung.html#post2080363
Dieser VA besteht fast nur aus lauter rechtswidrigen Passagen (z.B. feste Stichtage für Nachweise, Kostenerstattung Reise zu Vorstellungsgesprächen nicht verbindlich...), allerdings interessiert mich die Rechtsfolgenbelehrung besonders. Da diese eindeutig für eine EGV ist, kann doch aus diesem VA nicht sanktioniert werden? Also das Jobcenter kann es natürlich versuchen, aber es würde gekippt werden vorm SG?
Des Weiteren würde ich gerne wissen, wie es mit der Widerspruchsfrist aussieht. Es steht zwar ganz unten, dass Widerspruch möglich ist, allerdings fehlt das Wörtchen "Rechtsbehelfsbelehrung". Ist die Frist daher nun 1 Monat oder 1 Jahr?
Kleines Schmankerl nebenbei: Ich finde es wirklich bemerkenswert und äußerst lustig, dass das Jobcenter noch nicht einmal seinen eigenen Namen richtig schreiben kann. Es nennt sich sowohl "Jobcenter", als auch "Job Center" in diesem VA...
