kleinschreiber
Elo-User*in
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- 9 Januar 2013
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Erst einmal ein Gesundes Neues an alle mitwirkenden hier im Forum.
Ich lese hier schon sehr lange mit, und finde es ist mit das Beste und Kompetenteste Elo-Forum was ich kenne.
Bis zum Heutigen Tag hab ich alle Gemeinheiten des Jobcenters alleine abwenden können.
Jetzt habe ich vor einiger Zeit eine "neue fallmanagerin" oder wie die sich offiziell nennen erhalten, und die Probleme gehen los.
Die Eingliederungsvereinbarungen die ich bisher Unterschrieben habe, enthielten bisher keine festgelegte Anzahl an Bewerbungen oder sonstige
nachteilige Forderungen, sonst hätte ich nicht Unterschrieben.
Muss dazu sagen das ich Erhebliche gesundheitliche Einschränkungen habe,
die auch der Amtsarzt bestätigt hat, ein GDB 50 liegt auch noch vor.
Darum ist es für mich nicht immer möglich eine geforderte Anzahl an Bewerbungen vorzulegen, weil der Arbeitsmarkt nun mal nicht so viel hergibt.
Ich versuchs mal Stichpunktmäßig darzustellen.
-Alte EV ist noch gültig bis zum 25.05.2013
-Am 07.01.2013 sollte ich eine neue EV Unterschreiben, obwohl meine alte
noch gültig ist, habe mich geweigert weil ich ab sofort Bewerbunsbemühungen nachweisen soll, ging ja bisher auch ohne Verpflichtung!
In Meinen persönlichen Verhältnissen hat sich auch keine Veränderung ergeben, die eine neue EV Rechtfertigen würde.
-Verwaltungsakt angedroht, gestern erhalten,
diverse Rechtsfehler sind mir schon aufgefallen, unter anderem:
1.Der VA sieht aus wie eine EV, falschen Textbaustein erwischt???, ist der
überhaupt gültig???
Bis auf die Fehlerhafte Rechtsfolgebelehrung sieht das Teil für mich aus wie eine EV.
2. Die "Rechtsfolgebelehrung" bietet mir gleich beim ersten Verstoss eine Totalsanktion an.-)))
3.Die Bewerbungsbemühungen sind zeitlich festgelegt, und für mich nicht eindeutig erkennbar wann und bei wem der Nachweis erfolgen soll.
ist das rechtens???
4.Ohne meine Zustimmung soll mein Bewerberprofil in der Jobbörse veröffentlicht werden, angeblich Anonym, aber ohne mich um Erlaubnis
gefragt zu haben.
Meine Fragen dazu wären folgende:
Kann ich auf die Erfüllung der alten noch gültigen EV bestehen?
Wenn ja, wie gehe ich jetzt zielgerichtet gegen diesen Rechtsmissbrauch vor?
Widerspruch einlegen ist klar, aufschiebende Wirkung beantragen wohl auch.
In dem Zusammenhang wäre es sehr nett wenn ich etwas Formulierungshilfe von Den Profis hier bekommen könnte.
Ich lade die alte gültige EV, sowie den VA als Anhang jetzt sofort mit hoch,
ich hoffe es klappt.
Habs nochmal extra als JPG hochgeladen.
Vielen Dank schon erstmal für eure Hilfe
Ich lese hier schon sehr lange mit, und finde es ist mit das Beste und Kompetenteste Elo-Forum was ich kenne.
Bis zum Heutigen Tag hab ich alle Gemeinheiten des Jobcenters alleine abwenden können.
Jetzt habe ich vor einiger Zeit eine "neue fallmanagerin" oder wie die sich offiziell nennen erhalten, und die Probleme gehen los.
Die Eingliederungsvereinbarungen die ich bisher Unterschrieben habe, enthielten bisher keine festgelegte Anzahl an Bewerbungen oder sonstige
nachteilige Forderungen, sonst hätte ich nicht Unterschrieben.
Muss dazu sagen das ich Erhebliche gesundheitliche Einschränkungen habe,
die auch der Amtsarzt bestätigt hat, ein GDB 50 liegt auch noch vor.
Darum ist es für mich nicht immer möglich eine geforderte Anzahl an Bewerbungen vorzulegen, weil der Arbeitsmarkt nun mal nicht so viel hergibt.
Ich versuchs mal Stichpunktmäßig darzustellen.
-Alte EV ist noch gültig bis zum 25.05.2013
-Am 07.01.2013 sollte ich eine neue EV Unterschreiben, obwohl meine alte
noch gültig ist, habe mich geweigert weil ich ab sofort Bewerbunsbemühungen nachweisen soll, ging ja bisher auch ohne Verpflichtung!
In Meinen persönlichen Verhältnissen hat sich auch keine Veränderung ergeben, die eine neue EV Rechtfertigen würde.
-Verwaltungsakt angedroht, gestern erhalten,
diverse Rechtsfehler sind mir schon aufgefallen, unter anderem:
1.Der VA sieht aus wie eine EV, falschen Textbaustein erwischt???, ist der
überhaupt gültig???
Bis auf die Fehlerhafte Rechtsfolgebelehrung sieht das Teil für mich aus wie eine EV.
2. Die "Rechtsfolgebelehrung" bietet mir gleich beim ersten Verstoss eine Totalsanktion an.-)))
3.Die Bewerbungsbemühungen sind zeitlich festgelegt, und für mich nicht eindeutig erkennbar wann und bei wem der Nachweis erfolgen soll.
ist das rechtens???
4.Ohne meine Zustimmung soll mein Bewerberprofil in der Jobbörse veröffentlicht werden, angeblich Anonym, aber ohne mich um Erlaubnis
gefragt zu haben.
Meine Fragen dazu wären folgende:
Kann ich auf die Erfüllung der alten noch gültigen EV bestehen?
Wenn ja, wie gehe ich jetzt zielgerichtet gegen diesen Rechtsmissbrauch vor?
Widerspruch einlegen ist klar, aufschiebende Wirkung beantragen wohl auch.
In dem Zusammenhang wäre es sehr nett wenn ich etwas Formulierungshilfe von Den Profis hier bekommen könnte.
Ich lade die alte gültige EV, sowie den VA als Anhang jetzt sofort mit hoch,
ich hoffe es klappt.
Habs nochmal extra als JPG hochgeladen.
Vielen Dank schon erstmal für eure Hilfe
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